Rechtsprechung
OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 31/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zukunftsprognose; Kriminalitätsprognose; Sexueller Mißbrauch; Straftäter; Sexualstraftäter; Alter; Entlassung; Vorzeitige Entlassung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57 Abs. 1, § 176a Abs. 1 Nr. 1
Strafrestaussetzung bei Sexualstraftätern vorgerückten Alters
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99
Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 31/00
(siehe auch BVerfG NStZ 2000, 109, 110).Dass eine bloße "Chance", also Möglichkeit, einer Bewährung in Freiheit besteht, genügt nicht mehr, und zwar auch dann nicht, wenn man diese Möglichkeit, wie die Strafvollstreckungskammer es tut, wenig erhellend als "reelle" bezeichnet (vgl. ausführlich OLG Koblenz NJW 99, 734; StV 98, 667; NStZ 98, 591; ebenso jetzt auch BVerfG NStZ 2000, 109, 110: "... verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das [Oberlandes-]Gericht grundsätzlich davon ausgeht, dass eine [vorzeitige] Entlassung nur in Betracht kommt, wenn eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für künftige Straffreiheit besteht").
- OLG Koblenz, 28.05.1998 - 1 Ws 333/98
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 31/00
Dass eine bloße "Chance", also Möglichkeit, einer Bewährung in Freiheit besteht, genügt nicht mehr, und zwar auch dann nicht, wenn man diese Möglichkeit, wie die Strafvollstreckungskammer es tut, wenig erhellend als "reelle" bezeichnet (vgl. ausführlich OLG Koblenz NJW 99, 734; StV 98, 667; NStZ 98, 591; ebenso jetzt auch BVerfG NStZ 2000, 109, 110: "... verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das [Oberlandes-]Gericht grundsätzlich davon ausgeht, dass eine [vorzeitige] Entlassung nur in Betracht kommt, wenn eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für künftige Straffreiheit besteht"). - OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 1 Ws 246/99
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 31/00
Zwar hat die Strafvollstreckungskammer sich erneut und trotz zahlreicher Hinweise des Senats (Senatsbeschlüsse vom 29. April 1999 - 1 Ws 247/99 -, 23. März 1999 - 1 Ws 145, 146/99 -, 29. Dezember 1998 - 1 Ws 833/98 -), die allesamt Entscheidungen derselben Strafvollstreckungskammer, und zwar auch in derselben Besetzung, betrafen, darüber hinweggesetzt, dass die von ihr immer noch als Entscheidungsgrundlage zitierte Fassung des § 57 Abs. 1 StGB ("wenn verantwortet werden kann zu erproben, ob der Verurteilte außerhalb des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird") seit dem 31. Januar 1998 (!) nicht mehr existiert. - OLG Koblenz, 28.05.1998 - 1 Ws 281/98
Verschärfung der Aussetzungsvoraussetzungen durch die Neufassung des § 57 Abs. 1 …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 31/00
Dass eine bloße "Chance", also Möglichkeit, einer Bewährung in Freiheit besteht, genügt nicht mehr, und zwar auch dann nicht, wenn man diese Möglichkeit, wie die Strafvollstreckungskammer es tut, wenig erhellend als "reelle" bezeichnet (vgl. ausführlich OLG Koblenz NJW 99, 734; StV 98, 667; NStZ 98, 591; ebenso jetzt auch BVerfG NStZ 2000, 109, 110: "... verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das [Oberlandes-]Gericht grundsätzlich davon ausgeht, dass eine [vorzeitige] Entlassung nur in Betracht kommt, wenn eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für künftige Straffreiheit besteht").