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Rechtsprechung
   KG, 15.04.2008 - 1 Ws 309 - 310/07, 1 Ws 309/07, 1 Ws 310/07   

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https://dejure.org/2008,9397
KG, 15.04.2008 - 1 Ws 309 - 310/07, 1 Ws 309/07, 1 Ws 310/07 (https://dejure.org/2008,9397)
KG, Entscheidung vom 15.04.2008 - 1 Ws 309 - 310/07, 1 Ws 309/07, 1 Ws 310/07 (https://dejure.org/2008,9397)
KG, Entscheidung vom 15. April 2008 - 1 Ws 309 - 310/07, 1 Ws 309/07, 1 Ws 310/07 (https://dejure.org/2008,9397)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenanspruch für gegen vermögenssichernde Maßnahmen i.R.v. Rückgewinnungshilfe gerichtete Tätigkeiten eines Verteidigers; Steuerfiskus als "Verletzter" bei Erlangung von Vorteilen aus einer Steuerhinterziehung

  • Wolters Kluwer

    Gebührenanspruch für gegen vermögenssichernde Maßnahmen i.R.v. Rückgewinnungshilfe gerichtete Tätigkeiten eines Verteidigers; Steuerfiskus als "Verletzter" bei Erlangung von Vorteilen aus einer Steuerhinterziehung

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2 Anl. 1; ; VV RVG Nr. 4142

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1 S. 2; StPO § 442
    Gebührenanspruch für gegen vermögenssichernde Maßnahmen i.R.v. Rückgewinnungshilfe gerichtete Tätigkeiten eines Verteidigers; Steuerfiskus als "Verletzter" bei Erlangung von Vorteilen aus einer Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1 S. 2; StPO § 442
    Gebührenanspruch für gegen vermögenssichernde Maßnahmen i.R.v. Rückgewinnungshilfe gerichtete Tätigkeiten eines Verteidigers; Steuerfiskus als "Verletzter" bei Erlangung von Vorteilen aus einer Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafverfahren - Einziehungsgebühr bei Rückgewinnungshilfe

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Chemnitz, 08.01.2008 - 310 Js 844/07

    Rückgewinnungshilfe; zusätzliche Gebühr

    Auszug aus KG, 15.04.2008 - 1 Ws 309/07
    Dies ist auch sachgerecht, weil entscheidend für die Anwendung der Nr. 4142 VV RVG ist, ob es sich um eine Maßnahme handelt, die darauf gerichtet ist, dem Betroffenen den Gegenstand endgültig zu entziehen und dadurch einen endgültigen Vermögensverlust bewirken soll (vgl. OLG Köln Beschluss vom 22. November 2006 - 2 Ws 614/06 - LG Chemnitz, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 310 Js 844/07 -).
  • OLG Köln, 22.11.2006 - 2 Ws 614/06

    Beschlagnahme zum Zweck der Rückgewinnungshilfe

    Auszug aus KG, 15.04.2008 - 1 Ws 309/07
    Dies ist auch sachgerecht, weil entscheidend für die Anwendung der Nr. 4142 VV RVG ist, ob es sich um eine Maßnahme handelt, die darauf gerichtet ist, dem Betroffenen den Gegenstand endgültig zu entziehen und dadurch einen endgültigen Vermögensverlust bewirken soll (vgl. OLG Köln Beschluss vom 22. November 2006 - 2 Ws 614/06 - LG Chemnitz, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 310 Js 844/07 -).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus KG, 15.04.2008 - 1 Ws 309/07
    Soweit ein Angeklagter Vorteile aus der von ihm begangenen Steuerhinterziehung erlangt hat, ist der Steuerfiskus Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB und der Verfall ausgeschlossen (vgl. BGH Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - 5 StR 87/97 -, vom 5. Mai 2004 - 5 StR 139/03 - und vom 15. Januar 2003 - 5 StR 362/02 - Fischer, StGB 55. Aufl., § 73 Rdn. 22).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten auf den Bestechungslohn;

    Auszug aus KG, 15.04.2008 - 1 Ws 309/07
    Soweit ein Angeklagter Vorteile aus der von ihm begangenen Steuerhinterziehung erlangt hat, ist der Steuerfiskus Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB und der Verfall ausgeschlossen (vgl. BGH Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - 5 StR 87/97 -, vom 5. Mai 2004 - 5 StR 139/03 - und vom 15. Januar 2003 - 5 StR 362/02 - Fischer, StGB 55. Aufl., § 73 Rdn. 22).
  • BGH, 08.03.2018 - 3 StR 163/15

    Antrag des Rechtsanwalts auf Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen

    Zu den "verwandten Maßnahmen' nach Nr. 4142 VV zählte auch die Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO aF: Entscheidend für die Anwendbarkeit des Gebührentatbestands ist, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die dem Betroffenen den Vermögensgegenstand endgültig entziehen bzw. die es zu einem endgültigen Vermögensverlust kommen lassen soll (Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 23. Aufl., 4142 VV Rn. 6 mwN; so auch KG, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 Ws 309-310/07, ZfS 2008, 647; OLG Köln, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 Ws 614/06, StraFo 2007, 131).
  • OLG Stuttgart, 22.04.2014 - 1 Ws 212/13

    Strafverteidigergebühren: Tätigkeiten zur Abwendung eines dinglichen Arrests zum

    Nach überwiegender Ansicht unterfallen Tätigkeiten zur Abwendung eines dinglichen Arrests, der zur Sicherung der Rückgewinnungshilfe angeordnet worden ist, nicht der Nr. 4142 VV RVG (OLG Köln, StraFo 2007, 131; KG, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 Ws 309/07, 310/07 -, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 2 Ws 378/08 -, BeckRS 2009, 08073; LG Saarbrücken, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 2 Qs 18/11 -, juris).
  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 2 Ws 378/08

    Einziehungsgebühr; Eigentumssicherung; Gebührenanfall

    b) bei Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung der Ansprüche von Verletzten: LG Chemnitz, Beschl. v. 08.01.2008, 310 Js 844/07, www.burhoff.de, und vom 13.06.2007, 5 Qs 15/07, 5 Qs 15/07 - 310 Js 844/07, www.burhoff.de; LG Berlin, Beschl. v. 03.12.2007, 514_1/06 KB II, www.burhoff.de; KG, Beschl. v. 15.04.2008, 1 Ws 309 - 310/07, RVGreport 2008, 429-430, www.burhoff.de.
  • KG, 06.03.2019 - 1 Ws 31/18

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Zusätzliche anwaltliche Verfahrensgebühr bei

    Im Zeitpunkt der Bestellung des Rechtsanwalts R... zum Pflichtverteidiger am 3. Mai 2017, mithin vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, bestand in Rechtsprechung und Schrifttum weitgehend Einigkeit, dass Tätigkeiten des Verteidigers, die sich gegen vermögenssichernde Maßnahmen im Rahmen einer Rückgewinnungshilfe (§§ 73 Abs. 1 Satz 2, 73a, 73b StGB a.F.) wenden, keinen Gebührenanspruch nach Nr. 4142 RVG auslösen (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 Ws 614/06 -, StraFo 2007, 131; Senat, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 Ws 309-310/07 -, AGS 2009, 224 = StRR 2009, 154 mit zustimmender Anmerkung Burhoff = ZfS 2008, 647 mit zustimmender Anmerkung Hansens; OLG Hamm, Beschluss vom 25. April 2017 - III-5 Ws 130/17 -, JurBüro 2017, 355; OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 1 Ws 551/17 -, JurBüro 2018, 356; N. Schneider in AnwK-RVG 8. Aufl., Nr. 4142 VV Rdn. 14; Hartmann, KostG 48. Aufl., RVG Nr. 4142 VV Rdn. 3; Kroiß in Mayer/Kroiß, RVG 7. Aufl., Nrn. 4141-4147 VV Rdn. 16; Kremer in Riedel/Sußbauer, RVG 10. Aufl., Nr. 4142 VV Rdn. 5; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG 23. Aufl., Nr. 4142 VV Rdn. 8 [mit wohl distanzierendem Hinweis "nach früherer Auffassung"]; a.A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2014 - 1 Ws 212/13 -, NStZ-RR 2014, 360; jeweils m. w. Nachw.).

    Gestützt wird dieses Ergebnis auch durch folgenden Umstand: Dass die Verteidigung gegen eine Rückgewinnungshilfe nach altem Recht für den Verteidiger keine Gebühr auslöste, war argumentativ vor allem darauf zurückzuführen, dass die der Rückgewinnungshilfe dienenden strafgerichtlichen Entscheidungen bei dem Beschuldigten noch nicht zu einem Vermögensverlust führten; darüber war vielmehr außerhalb des Strafverfahrens nach Maßgabe des zwischen den Beteiligten bestehenden Rechtsverhältnisses und des dafür vorgesehenen Verfahrensrechts zu befinden (vgl. Senat, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 Ws 309-310/07 -, AGS 2009, 224).

  • KG, 29.10.2018 - 1 Ws 49/18

    Rückgewinnungshilfe, zusätzliche Verfahrensgebühr, Arrest, Gegenstandswert

    Die Entscheidung des Senats vom 15. April 2008 - 1 Ws 309-310/07 - (JurBüro 2009, 30) steht dem nicht entgegen.

    Darüber war vielmehr außerhalb des Strafverfahrens nach Maßgabe des zwischen den Beteiligten bestehenden Rechtsverhältnisses und des dafür vorgesehenen Verfahrensrechts zu befinden (vgl. KG, Beschluss vom 15. April 2008 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 25.04.2017 - 5 Ws 130/17

    Gebühr nach 4142 VV RVG; Rückgewinnungshilfe; Arrest

    Für diese Fälle fällt eine Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG nicht an (vgl. Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 17. Februar 2009, - Az. 2 Ws 378/08 - OLG Köln, StraFo 2007, 131; KG Berlin, Beschluss vom 15. April 2008, - Az. 1 Ws 309-310/07 - dem zustimmend: Hansens, zfs 2008, 647; LG Chemnitz, Beschluss vom 08. Januar 2008, -Az. 5 Qs 17/07-310 Js 844/07 - jeweils zitiert nach juris; LG Saarbrücken, Beschluss vom 10. Januar 2012, - Az. 2 Qs 18/11 -, zitiert nach beck-online; Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, Nr. 4141-4147 VV Rdn. 16; Burhoff, RVG in Straf- und Bußgeldsachen, 4. Auflage 2014, Nr. 4142 VV Rdn. 7; ders., RVGreport 2016, 282, jeweils zitiert nach jurion; Gerold/Schmidt, RVG, 22. Auflage 2015, VV 4142 Rdn. 8; Schneider/Wolf, Anwaltkommentar RVG, 7. Auflage 2014, VV 4142 Rdn. 14; Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, 16. Auflage 2014, Nr. 4142 VV Rdn. 2; anderer Ansicht: OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2014, - Az. 1 Ws 212/13 - LG Essen, Beschluss vom 3. Dezember 2014, - Az. 56 Qs 5/14 - ).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2019 - 2 Ws 48/19

    Entstehen der Verfahrensgebühr nach Ziffer 4142 VV-RVG

    Nach wie vor sieht es der Senat als entscheidend für die Anwendung des Nr. 4142 VV RVG an, dass es sich um eine Maßnahme handelt, welche darauf gerichtet ist, dem Betroffenen den Gegenstand endgültig zu entziehen und somit einen endgültigen Vermögensverlust zu bewirken (so auch OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2006 - 2 Ws 614/06; OLG München Beschl. v. 30.07.2013 - 4 Ws 74/13; KG Berlin Beschl. v. 15.04.2008 - 1 Ws 309/07).
  • OLG München, 30.07.2013 - 4 Ws 74/13
    Die Maßnahme muss somit darauf gerichtet sein, dem Betroffenen den Gegenstand endgültig zu entziehen und dadurch einen endgültigen Vermögensverlust zu bewirken (Burhoff in Gerold/Schmidt RVG 18. Aufl. VV 4142 Rdn. 8; Burhoff RVG 2. Aufl. 4142 Rdn. 7; LG Saarbrücken, Beschluss vom 10.1.2012, AZ.: 2 Qs 18/11; KG, Beschluss vom 15.4.2008, AZ.: 1 Ws 309-310/07).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2020 - 2 Ws 48/19

    Einziehung, Strafcharakter, Neuregelung

    4142 VV RVG an, dass es sich um eine Maßnahme handelt, welche darauf gerichtet ist, dem Betroffenen den Gegenstand endgültig zu entziehen und somit einen endgültigen Vermögensverlust zu bewirken (so auch OLG Köln, Beschl. v. 22.112006 - 2 Ws 614/06; OLG München Beschl. v. 30.07.2013 4 Ws 74/13; KG Berlin Beschl. v. 15.04.2008 - 1 Ws 309/07).
  • OLG Oldenburg, 11.01.2018 - 1 Ws 551/17

    Keine Wertgebühr bei Rückgewinnungshilfe

    Nach überwiegender Auffassung - der sich der Senat anschließt - lösen jedoch Tätigkeiten des Verteidigers zur Abwendung eines allein zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe angeordneten dinglichen Arrests den Gebührenanspruch aus Nr. 4142 VV RVG nicht aus (OLG Hamm, Beschluss vom 24.04.2017, III-5 Ws 130/17, bei juris Rn. 14; KG Berlin, Beschluss vom 15.04.2008, 1 Ws 309-310/07, bei juris Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2006, 2 Ws 614/06 , StraFo 2007, 131; LG Saarbrücken, Beschluss vom 10.01.2012, 2 Qs 18/11 , bei juris Rn. 10; Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage, 4142 VV Rn. 3 a.E.; Mayer/Kroiß-Kroiß, RVG, 7. Auflage, Nr. 4141-4147 VV Rn. 16; Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 22. Auflage, VV 4142 Rn. 8; Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Auflage VV 4142 Rn. 5).
  • LG Saarbrücken, 10.01.2012 - 2 Qs 18/11

    Rückgewinnungshilfe; dinglicher Arrest, zusätzliche Verfahrensgebühr

  • LG Essen, 03.12.2014 - 56 Qs 5/14

    Anwaltliche Vergütung der Vertretung des Arrestbetroffenen im Arrestverfahren zur

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10558
OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07 (https://dejure.org/2007,10558)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.06.2007 - 1 Ws 310/07 (https://dejure.org/2007,10558)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 (https://dejure.org/2007,10558)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 3 S. 3 RVG; § 56 Abs. 2 S. 2 RVG
    Berücksichtigung der Mittagspause während eines laufenden Verfahrens bei der Berechnung des Längenzuschlags im Rahmen der Pflichtverteidigervergütung; Zubilligen einer Mittagspause zur Einnahme einer Mahlzeit und zur Erholung als Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Mittagspause während eines laufenden Verfahrens bei der Berechnung des Längenzuschlags im Rahmen der Pflichtverteidigervergütung; Zubilligen einer Mittagspause zur Einnahme einer Mahlzeit und zur Erholung als Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber ...

  • Judicialis

    RVG § 56 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4110
    Berücksichtigung einer Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - 3 (s) RVG 4/06

    Pauschgebühr; Zumutbarkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07
    Aus der Vorbemerkung 4 Abs. 3 Satz 2 in Teil 4 VV RVG, die bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch erhält, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet, lässt sich für die hier vorliegende Frage der Längenzuschläge und damit die Höhe der Gebühr nichts herleiten (a. A. OLG Stuttgart StV 2006, 200; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391; OLG Hamm StraFo 2006, 173).
  • OLG Stuttgart, 08.08.2005 - 4 Ws 118/05

    Pflichtverteidigergebühren: Berechnung der Hauptverhandlungsdauer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07
    Aus der Vorbemerkung 4 Abs. 3 Satz 2 in Teil 4 VV RVG, die bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch erhält, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet, lässt sich für die hier vorliegende Frage der Längenzuschläge und damit die Höhe der Gebühr nichts herleiten (a. A. OLG Stuttgart StV 2006, 200; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391; OLG Hamm StraFo 2006, 173).
  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 2 (s) Sbd IX-14/06

    Pauschgebühr; Zuschlaggebühr; Länge der Hauptverhandlung; Pausen;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07
    Aus der Vorbemerkung 4 Abs. 3 Satz 2 in Teil 4 VV RVG, die bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch erhält, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet, lässt sich für die hier vorliegende Frage der Längenzuschläge und damit die Höhe der Gebühr nichts herleiten (a. A. OLG Stuttgart StV 2006, 200; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391; OLG Hamm StraFo 2006, 173).
  • OLG Bamberg, 13.09.2005 - Ws 676/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Längenzuschlag zur Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07
    Es ist deshalb gerechtfertigt, eine Mittagspause als eine "prozessneutrale" Unterbrechung zu bezeichnen, während der der Rechtsanwalt aus eigenem Interesse nicht an der Verhandlung teilnimmt und deshalb eine zeitliche Beanspruchung seiner Arbeitskraft nicht geltend machen kann (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz NJW 2006, 1149; OLG Bamberg AGS 2006, 124).
  • OLG Koblenz, 06.02.2006 - 2 Ws 70/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des sog. Längenzuschlags

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07
    Es ist deshalb gerechtfertigt, eine Mittagspause als eine "prozessneutrale" Unterbrechung zu bezeichnen, während der der Rechtsanwalt aus eigenem Interesse nicht an der Verhandlung teilnimmt und deshalb eine zeitliche Beanspruchung seiner Arbeitskraft nicht geltend machen kann (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz NJW 2006, 1149; OLG Bamberg AGS 2006, 124).
  • OLG Hamm, 27.03.2007 - 1 Ws 176/07

    Strafaussetzung; Bewährung; Widerruf; günstige Sozialprognose; stationäre

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07
    Nach der Senatsrechtsprechung ist die Zeit einer Mittagspause weder bei der Entschädigung eines Sachverständigen (vgl. Senatsbeschluss NdsRpfl. 1991, 120) noch bei der Frage des Längenzuschlages für die Teilnahme des Rechtsanwalts an der Hauptverhandlung zu berücksichtigen (vgl. Senatsentscheidung 1 Ws 177/07 vom 3. Mai 2007).
  • OLG Celle, 12.08.2016 - 1 Ws 297/16

    Abzug von Pausen von über einer Stunde bei der Berechnung der

    2014, 217; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 Ws 150/08 (K), juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Oktober 2007 - 1 Ws 541/07, juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07, NStZ-RR 2007, 391; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 Ws 342/06 , NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 2 Ws 70/06, NJW 2006, 1149; OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05, juris.
  • OLG Oldenburg, 23.04.2014 - 1 Ws 153/14

    Einbeziehung der Zeit der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlages

    Der Senat entscheidet die Sache- auch im Interesse der Einheitlichkeit der niedersächsischen Oberlandesgerichte - im Sinne seiner bisherigen Rechtsprechung dahin, dass die Zeit der Mittagspause unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07 und vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 -, [...]; ebenso OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 -, [...]; Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14 -, zit. nach Burhoff online).

    Denn hierzu enthält die Vorbemerkung 4 Abs. 3 S. 2 VV RVG gerade eine eigenständige Regelung (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 -, jurisRn.

    Der Gesetzgeber fand nämlich bei Verabschiedung des RVG hinsichtlich der Berücksichtigungsfähigkeit der Mittagspause bei der Bestimmung des Verfahrensumfanges bereits eine uneinheitliche Rechtsprechung vor, so dass aus einer Bezugnahme nicht der gesetzgeberische Wille für eine bestimmte Art der Berechnung der Teilnahmedauer und der Anrechnung von Pausen abgeleitet werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 , jurisRn.

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12

    Kein Abzug der Dauer der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags für

    So wird von dem wohl überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte die Auffassung vertreten, dass die Zeit der Mittagspause - soweit sich diese nicht nur auf einen ganz kurzen Zeitraum erstreckt - unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (OLG München StRR, 2009, 199; OLG Oldenburg AGS 2008, 177 ; OLG Bamberg AGS 2006, 124 ; OLG Celle NStZ-RR 2007, 391 ; OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NJW 2006, 1149 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 ; differenzierend OLG Jena StRR 2008, 478; KG StRR 2007, 238; OLG Frankfurt, B.v. 13.03.2012 - 2 Ws 18/12 - in [...]).
  • OLG Brandenburg, 06.08.2018 - 1 Ws 108/18

    Pflichtverteidigervergütung: Geltendmachung eines Längenzuschlages und

    2014, 217; KG Beschluss vom 4. August 2009, JurBüro 2010, 363, juris; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 Ws 150/08 (K), juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Oktober 2007 - 1 Ws 541/07, juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07, NStZ-RR 2007, 391; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 Ws 342/06, NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 2 Ws 70/06, NJW 2006, 1149; OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05, juris.
  • OLG Brandenburg, 23.08.2016 - 2 Ws 76/16

    Längenzuschlag, Mittagspause

    Im Übrigen wird zum Teil vertreten, dass insbesondere Mittagspausen grundsätzlich von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen sind (vgl. etwa OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005, Az.: Ws 676/05; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Juni 2007, Az.: 1 Ws 310/07; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008, Az.: 4 Ws 150/08, alle zitiert nach juris; OLG Celle NStZ-RR 2007, 391; OLG Saarbrücken BeckRS 2007, 19133).
  • OLG Celle, 26.05.2016 - 1 Ws 245/16

    Erstattungsfähigkeit der durch das Ausdrucken der kompletten

    Der Senat teilt insoweit - nicht zuletzt auch im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der niedersächsischen Oberlandesgerichte in dieser Frage - die vom hiesigen 2. Strafsenat ( Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 , Nds. Rpfl. 2007, 385) und vom OLG Oldenburg ( OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 23. April 2014 - 1 Ws 153/14 - und vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 ,- ) sowie vom überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte vertretene Auffassung, dass die Zeit der Mittagspause unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist ( OLG Celle, Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14 -, ; OLG Bamberg AGS 2006, 124; OLG Koblenz NJW 2006, 1149 [OLG Koblenz 06.02.2006 - 2 Ws 70/06] ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 [OLG Saarbrücken 20.02.2006 - 1 Ws 5/06] ; OLG München StRR 2009, 199 ; a.A. OLG Karlsruhe Beschluss vom 10. Oktober 2013 1 Ws 166/12 mit weiteren Nachweisen,- ).
  • OLG Braunschweig, 28.04.2014 - 1 Ws 132/14

    Abzug der Mittagspause bei der gebührenrechtlich relevanten Ermittlung der

    Der Senat hat dies - in anderem Zusammenhang (Pauschvergütung gem. § 51 RVG) - bereits früher so entschieden (Beschluss vom 15.11.2011, 1 ARs 54/11; nicht veröffentlicht) und hat sich dabei im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung insbesondere an den Entscheidungen der anderen niedersächsischen Oberlandesgerichten orientiert (OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 - Nds. Rpfl. 2007, 385); OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07, AGS 2008, 177).
  • OLG Celle, 12.03.2014 - 1 Ws 84/14

    Einbeziehung einer Mittagspause bei der Berechnung der Dauer einer

    Der Senat teilt insoweit - nicht zuletzt auch im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der niedersächsischen Oberlandesgerichte in dieser Frage - die vom hiesigen 2. Strafsenat ( Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 , Nds. Rpfl. 2007, 385) und vom OLG Oldenburg (Beschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 , AGS 2008, 177) sowie vom wohl überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte vertretene Auffassung, dass die Zeit der Mittagspause unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (OLG Bamberg AGS 2006, 124; OLG Koblenz NJW 2006, 1149 [OLG Koblenz 06.02.2006 - 2 Ws 70/06] ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 [OLG Saarbrücken 20.02.2006 - 1 Ws 5/06] ; OLG München StRR 2009, 199 ).
  • OLG Celle, 09.07.2008 - 2 Ws 174/08

    Berechnung der für einen Längenzuschlag eines Pflichtverteidigers maßgeblichen

    Hinsichtlich des in Rechtsprechung und Literatur ebenfalls streitigen Abzuges von Mittagspausen hat der Senat bereits entschieden, dass die Dauer der Unterbrechung für eine Mittagspause von der Gesamtdauer der Hauptverhandlung und damit auch von der Teilnahmedauer des Verteidigers in Abzug zu bringen ist (s. Beschluss vom 10. Juli 2007, 2 Ws 124/07; vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.06.2007, 1 Ws 310/07 - nach [...]; KG Beschluss vom 25.05.2007, a.a.O.).
  • OLG Celle, 09.07.2008 - 1 Ws 174/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Beginn der

    c) Hinsichtlich des in Rechtsprechung und Literatur ebenfalls streitigen Abzuges von Mittagspausen hat der Senat bereits entschieden, dass die Dauer der Unterbrechung für eine Mittagspause von der Gesamtdauer der Hauptverhandlung und damit auch von der Teilnahmedauer des Verteidigers in Abzug zu bringen ist (s. Beschluss vom 10. Juli 2007, 2 Ws 124/07; vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.06.2007, 1 Ws 310/07 - nach juris; KG Beschluss vom 25.05.2007, a. a. O.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 13.12.2007 - 1 Ws 310/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26196
OLG Dresden, 13.12.2007 - 1 Ws 310/07 (https://dejure.org/2007,26196)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.12.2007 - 1 Ws 310/07 (https://dejure.org/2007,26196)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 1 Ws 310/07 (https://dejure.org/2007,26196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Aussetzung der Hauptverhandlung; Anfechtbarkeit von Entscheidungen über den Umfang der Beweisaufnahme; Beschwerde gegen die Aufhebung eines Haftbefehls

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 2008, 304
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 09.12.2010 - 5 Ws 223/10

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Anfechtbarkeit des Aussetzungsbeschlusses bei

    Diese Voraussetzungen sind allerdings nicht nur bei solchen Maßnahmen gegeben, die unmittelbar Grundlagen für die Entscheidung in der Sache selbst schaffen sollen; auch Anordnungen, die darauf abzielen, die Abwicklung des Verfahrens in sonstiger Weise zu fördern und es der abschließenden Sachentscheidung näher zu bringen, weisen einen inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung auf, der zum Ausschluss der Anfechtbarkeit führt (OLG Dresden 1 Ws 310/07; KG Berlin 4 Ws 69/01 - beide zitiert nach Juris -).
  • EGMR, 21.12.2010 - 974/07

    Aussetzung nach § 396 AO kann Schadenersatz begründen

    Was die Entscheidung über die Verfahrensaussetzung anbelangt, so ist sie nicht anfechtbar, wenn sie der weiteren Aufklärung des Sachverhalts dient und demnach im inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung steht (siehe z.B. den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 13. Dezember 2007 (Az. 1 Ws 310/07) m.w.N.).
  • LG Landau/Pfalz, 09.11.2018 - 5 Qs 88/18

    Aussetzung des Verfahrens, Verfahrensförderung, Anfechtbarkeit

    Nur dann, wenn offensichtlich klar und erkennbar ist, dass mit der Aussetzung nur sachfremde Zwecke verfolgte werden, ist die Beschwerde zulässig (OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. Dezember 2010 5 Ws 223/10 -, Rn. 6, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Dezember 2007 -1 Ws 310/07 - Rn. 8, juris m.w.N.).
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