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OLG Hamm, 02.12.2004 - 1 Ws 313/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Klageerzwingungsverfahren; Öffentliches Interesse an einer Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist bei Einreichung eines Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- Judicialis
StPO § 172
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 172
Darlegung fristwahrender Beschwerdeeinlegung im Klageerzwingungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 15.09.1992 - 3 Ss 362/91
Strafrichter; Sachliche Zuständigkeit; Revisible Annahme; Einschlägige …
Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 1 Ws 313/04
Dazu gehört nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur auch, dass sich aus dem Antrag ergeben muss, ob die Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO vom Antragsteller eingehalten wurde (…Meyer-Goßner, a.a.O.; OLG Hamm NStZ 93, 250; Senatsbeschluss vom 21. August 1997 - 1 Ws 263/97). - BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01
Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem …
Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 1 Ws 313/04
öffentlichen Interesse an einer hinreichenden Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist ist daher aber nur dann Genüge getan, wenn der Antragsteller den Tag des Posteinwurfes der Beschwerdeschrift angibt und danach noch mindestens zwei Postbeförderungstage bis zum Ablauf der Beschwerdefrist verbleiben (BVerfG NJW 2004, 1585).