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   OLG Zweibrücken, 08.08.2006 - 1 Ws 313/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16612
OLG Zweibrücken, 08.08.2006 - 1 Ws 313/06 (https://dejure.org/2006,16612)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.08.2006 - 1 Ws 313/06 (https://dejure.org/2006,16612)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. August 2006 - 1 Ws 313/06 (https://dejure.org/2006,16612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67d Abs. 2 § 67e; StPO § 140
    Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 355
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 16.03.2001 - 1 Ws 141/01

    Schuldunfähigkeit; Psychiatrisches Krankenhaus; Schizophrenie; Unterbringung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.08.2006 - 1 Ws 313/06
    Denn bei dem fraglichen Personenkreis, dem auch der Beschwerdeführer angehört, muss grundsätzlich angenommen werden, dass er nicht in der Lage ist, bei der erforderlichen Anhörung die gutachterlichen Argumente zu seinen Gunsten darzulegen; dasselbe gilt für die rechtlichen Fragen der Fortdauer der Maßregel (vgl. Senatsbeschluss vom 16. März 2001 - 1 Ws 141/01).
  • OLG Zweibrücken, 27.07.2006 - 1 Ws 273/06

    Jährliche Überprüfung der Vollstreckung der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.08.2006 - 1 Ws 313/06
    Auch bei der Auswahl eines externen Gutachters hat der Verteidiger in aller Regel ein Mitsprache- und Vorschlagsrecht, um eine effektive Interessenvertretung für den Untergebrachten zu gewährleisten (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2006 - 1 Ws 273/06).
  • OLG Celle, 31.07.2020 - 2 Ws 122/20

    Keine dauerhafte Beiordnung eines Pflichtverteidigers für gesamtes

    Der neue Prüfungsabschnitt beginnt spätestens mit der Erforderlichkeit und der Auswahl eines externen Sachverständigen, mit der Folge, dass dem Untergebrachten ab diesem Zeitpunkt ein Verteidiger beizuordnen ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 02.03.2020 - 2 Ws 69/20 - OLG Zweibrücken a.a.O. und Beschlüsse vom 27.07.2006 - 1 Ws 273/06 - und vom 08.08.2006 - 1 Ws 313/06 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07.06.2019 - 1 Ws 83/19 -).
  • OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 450/07

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren anlässlich der

    Denn zunächst ist nicht ersichtlich, dass der Verurteilte aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur seine Belange nicht hinreichend darstellen könnte (anders etwa bei Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung, vgl. zu einer derartigen Konstellation OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 355 f); sollten aufgrund des türkischstämmigen Hintergrundes des Verurteilten Schwierigkeiten bei der sprachlichen Verständigung bestehen, wäre ohnehin die Hinzuziehung eines Dolmetschers vorrangig (Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - OLG Frankfurt StV 1997, 573 f).
  • OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 1 Ws 17/10

    Maßregelvollstreckungsverfahren: Umfang der Beiordnung des Pflichtverteidigers

    Der Senat (NStZ-RR 2006, 355) hat lediglich ausgesprochen, dass die Bestellung schon im Vorfeld der zu einem bestimmten Zeitpunkt zu wiederholenden Prüfung (§ 67e StGB) vorgenommen werden muss; d.h. im Vorstadium der bereits mit Hilfe des Verteidigers vorzubereitenden mündlichen Anhörung (§§ 463 Abs. 3 S. 1, 454 Abs. 1 S. 3 StPO) oder - was sich bereits aus § 463 Abs. 4 S. 5 StPO ergibt - sobald die Auswahl eines externen Gutachters erforderlich wird (§ 463 Abs. 4 S. 1 StPO).
  • OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 244/07

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren anlässlich der

    Denn zunächst ist nicht ersichtlich, dass der Verurteilte aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur seine Belange nicht hinreichend darstellen könnte (anders etwa bei Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung, vgl. zu einer derartigen Konstellation OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 355 f); sollten aufgrund des türkischstämmigen Hintergrundes des Verurteilten Schwierigkeiten bei der sprachlichen Verständigung bestehen, wäre ohnehin die Hinzuziehung eines Dolmetschers vorrangig (Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - OLG Frankfurt StV 1997, 573 f).
  • OLG Braunschweig, 12.08.2008 - Ws 258/08
    da für die Überprüfung gemäß § 67e StGB nach fünf Jahren vollzogener Unterbringung wegen deren zukunftsweisender, weichenstellender Auswirkung das Vorliegen einer schwierigen Sach- und Rechtslage gesetzlich unwiderleglich vermutet und deshalb die Bestellung eines Pflichtverteidigers zwingend vorgeschrieben wird (vgl. Satz 5 des § 463 Abs. 4 StPO ), erscheint es nur als konsequent, diese Bestellung bereits vor der nach Satz 1, 2 a.a.O. vorzunehmen Bestimmung des Sachverständigen auszusprechen, um dem Verurteilten eine Möglichkeit der Einflussnahme auf diesen das weitere Verfahren prägenden Akt zu geben; effektiv ist dies wegen der i.S.d. § 140 Abs. 2 S. 1 StPO juristisch diffizilen Lage (grundsätzliche Unanfechtbarkeit der Auswahl des Sachverständigen durch das Gericht und Wahrung der Belange des Verurteilten nur über das Ablehnungsverfahren nach § 74 StPO , vgl. Meyer-Goßner, StPO ., 51. Aufl., § 73 Rn. 18 a.E.) nur mit Hilfe eines Verteidigers möglich (ebenso OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 355 [OLG Zweibrücken 08.08.2006 - 1 Ws 313/06] ).
  • OLG Celle, 31.07.2020 - 1 Ws 122/20

    Vollstreckungsverfahren, Maßregelvollzug, dauerhafte Beiordnung

    Der neue Prüfungsabschnitt beginnt spätestens mit der Erforderlichkeit und der Auswahl eines externen Sachverständigen, mit der Folge, dass dem Untergebrachten ab diesem Zeitpunkt ein Verteidiger beizuordnen ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 02.03.2020 - 2 Ws 69/20 - OLG Zweibrücken a.a.O. und Beschlüsse vom 27.07.2006 - 1 Ws 273/06 - und vom 08.08.2006 - 1 Ws 313/06 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07.06.2019 - 1 Ws 83/19 -).
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