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   OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10   

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https://dejure.org/2010,1381
OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10 (https://dejure.org/2010,1381)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.06.2010 - 1 Ws 315/10 (https://dejure.org/2010,1381)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 1 Ws 315/10 (https://dejure.org/2010,1381)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 67d Abs. 3 StGB; Artt. 7 Abs. 1, 5 Abs. 1 EMRK
    Anwendbarkeit der in §67d StGB normierten Neuregelung auf sog. Altfälle; sofortige Umsetzung des EGMR-Urteils vom 17.12.2009 weder mit staatlichen Schutzauftrag für GR Dritter noch mit Rechtsstaatsprinzip vereinbar

  • openjur.de

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Rechtmäßigkeit einer unbefristeten Sicherungsverwahrung bei gesetzlicher Befristung auf 10 Jahre zum Tatzeitpunkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung erstmalig angeordneter Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus; Umsetzung des Urteils des EGMR; Individualbeschwerde Nr. 19359/04; 17.12.2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung erstmalig angeordneter Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus; Umsetzung des Urteils des EGMR - Individualbeschwerde Nr. 19359/04 - 17.12.2009

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Sicherungsverwahrung eines Sexualstraftäters bleibt aufrechterhalten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sicherungsverwahrung eines Sexualstraftäters bleibt aufrechterhalten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Aufrechterhaltung der Sicherungsverwahrung eines Sexualstraftäters

  • pressemitteilungen-online.de (Kurzinformation)

    Sicherungsverwahrung eines Sexualstraftäters bestätigt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10
    Eine Anordnung des Weitervollzugs der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist daher nur dann möglich, wenn konkrete und gegenwärtige Anhaltspunkte dafür festgestellt werden, dass die Gefährlichkeit entgegen der gesetzlichen Vermutung fortbesteht (BVerfG NJW 2004, 739, 742; Boetticher NStZ 2005, 417, 419; Fischer, StGB 56. Aufl. § 67 d Rdn. 15).

    Sein Gutachten vom 28.1.2010 wird der Tragweite der nach § 67 d Abs. 3 Satz 1 StGB zu treffenden Entscheidung gerecht und entspricht dem wissenschaftlichen Standard (vgl. BVerfG NJW 2004, 739, 743; Nedopil, Forensische Psychiatrie 3. Aufl. S. 297 ff; Boetticher et alt. NStZ 2006, 537, 540 ff.).

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.2.2004 (BVerfGE 109, 133) stellt die Sicherungsverwahrung keine Strafe dar und die Verlängerung der Höchstdauer verstößt nicht gegen Art. 103 Abs. 2 GG (Rückwirkungsverbot).

    Darüber hinaus sieht sich der Senat durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 109, 133) daran gehindert, in Anwendung des Art. 7 Abs. 1 EMRK über § 2 Abs. 6 StGB die Verlängerung der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus für unzulässig anzusehen.

  • BVerfG, 04.02.2010 - 2 BvR 2307/06

    Klageerzwingungsverfahren (Wiederaufnahme der Ermittlungen); Recht auf Leben

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10
    Die EMRK ist nicht nur in Bezug auf die Grundrechte des Verurteilten und die ihn betreffenden rechtsstaatlichen Grundsätze als Auslegungshilfe heranzuziehen, sondern umgekehrt muss im Rahmen der niederrangigeren EMRK, die im Rang eines einfachen Bundesgesetzes steht (BVerfG Beschl. v. 4.2.2010 Az. 2 BvR 2307/06) die aus Art. 2 Abs. 1 S. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG herrührende Pflicht des Staates, sich schützend und fördernd vor das Leben potentieller Opfer zu stellen und deren Leben vor rechtswidrigen Angriffen Dritte zu bewahren zur Geltung gebracht werden.

    Der Text und die Rechtsprechung des EGMR können auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes dienen, wenn und solange dies nicht zu einer - von der EMRK selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (BVerfG Beschl. v. 4.2.2010 Az. 2 BvR 2307/06; BGH Beschl. v. 9.3.2010 Az. 1 StR 554/09 zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung im Jugendrecht).

  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10
    c) Unter Berücksichtigung der Entscheidung des EGMR hat der BGH (Beschluss vom 12.5.2010 - Az.: 4 StR 577/09) die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 b Abs. 3 StGB für nicht mehr zulässig erachtet.

    Zwar trifft es zu, dass eine einfach gesetzliche Regelung wie Art. 7 Abs. 1 EMRK auch strengere Regelungen vornehmen kann, als dies verfassungsgemäß geboten wäre (vgl. BGH Beschl. v. 12.5.2010 - 4 StR 577/09).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10
    Denn die gebotene Berücksichtigung der Entscheidungen des EGMR findet ihre Grenze dort, wo in gleichrangiger Anwendung der EMRK und der Grundrechte des Grundgesetzes ein unauflösbarer Zielkonflikt zwischen verschiedenen Grundrechtsträgern entsteht (BVerfGE 111, 307 ff; so auch OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.6.2010 - 1 Ws 57/10).

    Die materielle Rechtskraft von Entscheidungen im Individualbeschwerdeverfahren vor dem EGMR findet ihre Grenzen im Streitgegenstand und dessen personellen, sachlichen und zeitlichen Grenzen (BVerfGE 111, 307 ff.).

  • OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 1 Ws 57/10

    Sicherungsverwahrung: Sofortige Entlassung in sog. Zehnjahresfällen wegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10
    Demgegenüber vertreten das OLG Koblenz (Beschl. v. 7.6.2010 - Az.: 1 Ws 108/10) das OLG Stuttgart (Beschl. v. 1.6.2010 - Az.: 1 Ws 57/10) und das OLG Celle (Beschl. v. 25.5.2010 - Az.: 2 Ws 169 und 170/10) mit zum Teil unterschiedlicher Begründung die Gegenauffassung, wonach die Entscheidung des EGMR der Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus auch für die sog. "Altfälle" nicht entgegenstehe.

    Denn die gebotene Berücksichtigung der Entscheidungen des EGMR findet ihre Grenze dort, wo in gleichrangiger Anwendung der EMRK und der Grundrechte des Grundgesetzes ein unauflösbarer Zielkonflikt zwischen verschiedenen Grundrechtsträgern entsteht (BVerfGE 111, 307 ff; so auch OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.6.2010 - 1 Ws 57/10).

  • BGH, 09.03.2010 - 1 StR 554/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden (Jugendliche; Altfälle;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10
    Der Text und die Rechtsprechung des EGMR können auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes dienen, wenn und solange dies nicht zu einer - von der EMRK selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (BVerfG Beschl. v. 4.2.2010 Az. 2 BvR 2307/06; BGH Beschl. v. 9.3.2010 Az. 1 StR 554/09 zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung im Jugendrecht).
  • EGMR, 24.10.2002 - 37703/97

    Verantwortung des Staates für Mord durch beurlaubte Gefangene; Verpflichtung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10
    Diese Abwägung, die Art. 5 Abs. 1 EMRK nicht explizit vorsieht, hat der EGMR nicht vorgenommen, obwohl er Schutzpflichten des Staates gegenüber Dritten kennt (vgl. EGMR NJW 2003, 3259).
  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10
    Der Senat sieht sich auch durch das seit dem 10.5.2010 rechtskräftige Urteil des EGMR vom 17.12.2009 (Individualbeschwerde Nr. 19359/04, NStZ 2010, 263) nicht zu einer anderen Entscheidung, insbesondere nicht zu einer sofortigen Freilassung des Beschwerdeführers veranlasst.
  • OLG Hamm, 12.05.2010 - 4 Ws 114/10

    Sicherungsverwahrung, Aussetzung, Bewährung, fehlende Lockerungen,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10
    In einem dem vorliegenden Fall gleichgelagerten Fall der Verlängerung der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus gemäß § 67 d Abs. 3 StGB hat auch das OLG Hamm in einem Beschluss vom 12.5.2010 (Az.: 4 WS 114/10, BeckRS 2010, 13931) es für notwendig gehalten "zumindest im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung" unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des EGMR die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung auszusetzen.
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10
    Je länger der Freiheitsentzug dauert, umso strenger sind die dabei zu stellenden Anforderungen (BTDrucks. 13/9062 S. 10; Fischer, StGB, 56. Aufl. § 67 d Rdn. 10; Rissing-van Saan/Peglau, in: LK 12. Aufl. § 67 Rdn. 69 m. w. N.; vgl. auch BVerfG NJW 1986, 767, 769; 1995, 3048; 2009, 1941, 1942).
  • BVerfG, 19.05.2010 - 2 BvR 769/10

    Vorläufige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren (keine Entlassung aus der

  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

  • OLG Koblenz, 07.06.2010 - 1 Ws 108/10

    Das Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Die Rechtsprechung der zuständigen Oberlandesgerichte war ebenfalls uneinheitlich (vgl. einerseits OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 3 Ws 485/10 -, NStZ 2010, S. 573; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 Ws 157/10 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 Ws 227/10 -, NStZ-RR 2010, S. 322; andererseits OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 2 Ws 169/10, 170/10 -, NStZ-RR 2010, S. 322; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Juni 2010 - 1 Ws 57/10 -, RuP 2010, S. 157; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 1 Ws 108/10 -, RuP 2010, S. 154; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 1 Ws 315/10 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 Ws 431/10 -, juris).
  • EGMR, 13.01.2011 - 17792/07

    Kallweit ./. Deutschland

    1 Ws 57/10; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Juni 2010, 1 Ws 108/10; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24. Juni 2010, 1 Ws 315/10; und OLG Köln, Beschluss vom 14. Juli 2010, 2 Ws 428/10).
  • OLG Koblenz, 30.09.2010 - 1 Ws 108/10

    Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in

    Davon gehen nun auch der 1. und der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg in zwei ebenfalls am 24. Juni 2010 getroffenen Entscheidungen (Az.: 1 Ws 315/10 und 2 Ws 78/10) aus.

    Hieran vermögen auch die Erwägungen des OLG Nürnberg aus seinen Beschlüssen vom 24.06.2010 (1 Ws 315/10, 2 Ws 78/10) zur Gesetzeskraft der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nichts zu ändern.

  • OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10

    Vorlagefrage: Dauer der Sicherungsverwahrung für vor dem 31. Januar 1998

    Mit Beschluss vom 8.7.2010 hat die auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing den Antrag vom 30.5.2010, die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung für erledigt zu erklären, als unzulässig verworfen, weil dieser innerhalb der mit Beschluss vom 5.11.2009 bestimmten Sperrfrist gestellt worden sei und - unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 24.6.2010 (Az. 1 Ws 315/10) - wegen der Entscheidung des EGMR vom 17.12.2009 kein Anlass bestehe, vor Ablauf der Sperrfrist in eine neue Prüfung einzutreten.

    Der Senat hat hierzu in Fortführung seiner Entscheidung vom 24.6.2010 (Az. 1 Ws 315/10) zuletzt mit Beschluss vom 7.7.2010 (Az. 1 Ws 342/10) ausgeführt:.

    Stattdessen würde eine derartige Reduktion die vom Gesetzgeber - wie dargestellt - ausdrücklich aufgegebene Zehnjahreshöchstdauer für erstmals angeordnete Sicherungsverwahrungen in Bezug auf vor der Gesetzesänderung untergebrachte Straftäter wieder in Geltung setzen und damit dem Schutzzweck des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26.1.1998 sowie den dadurch bewirkten Änderungen in § 67 d StGB widersprechen (Senatsbeschl. v. 24.6.2010, 1 Ws 315/10, S. 12 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 7.6.2010, 1 Ws 108/10; Beschl. v. 22.6.2010, 1 Ws 240/10, S. 7 ff.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.6.2010, 1 Ws 57/10, S. 15).

  • OVG Saarland, 16.12.2010 - 3 B 284/10

    Polizeirecht: Zulässigkeit der Dauerobservation nach Entlassung aus der

    OLG Koblenz Beschluss vom 30.3 2010, - 1 Ws 116/10 -, OLG Nürnberg Beschlüsse vom24.6.2010, - 1 Ws 315/10 - und vom 7.7.2010, - 1 Ws 342/10 - jeweils zitiert nach Juris.
  • OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11

    Voraussetzungen der nachträglichen Anordnung der Sicherheitsverwahrung

    Dies würde dem Prinzip widersprechen, dass die staatliche Ordnung die Intensität des geschuldeten Rechtsschutzes nach dem Grad der bedrohten Rechtsgüter zu richten hat (vgl. hierzu schon die Beschlüsse des Senats vom 16.8.2010, 2 Ws 288/10 und vom 24.8.2010, 2 Ws 414/10, sowie des 1. Senats des Oberlandesgericht Nürnberg vom 24.6.2010, 1 Ws 315/10 und vom 7.7.2010, 1 Ws 342/10).
  • OLG Stuttgart, 19.08.2010 - 1 Ws 57/10

    Anfrage an den BGH zur Klärung der Frage der Auswirkung der Entscheidung des EGMR

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 01.06.2010 in dieser Sache (zugänglich in JURIS), an dem festgehalten wird, und auf die im Ergebnis und weitgehend in der Begründung gleichlaufenden Beschlüsse der Oberlandesgerichte Celle vom 25.05.2010 - 2 Ws 169 und 170/10 -, Koblenz vom 07.06.2010 - 1 Ws 108/10 - und vom 22.06.2010 - 1 Ws 240/10 -, Köln vom 14.07.2010 - 2 Ws 431/10 - sowie Nürnberg vom 24.06.2010 - 1 Ws 315/10 - und vom 07.07.2010 - 1 Ws 342/10 -.
  • EGMR, 13.01.2011 - 27360/04

    Schummer ./. Deutschland

    Diese Oberlandesgerichte erklärten die Sicherungsverwahrung der betroffenen Personen dementsprechend nicht für erledigt (siehe insbesondere Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 25. Mai 2010, 2 Ws 169-170/10; Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 1. Juni 2010, 1 Ws 57/10; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 7. Juni 2010, 1 Ws 108/10; Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 24. Juni 2010, 1 Ws 315/10; und Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom14. Juli 2010, 2 Ws 428/10).
  • EGMR, 13.01.2011 - 20008/07

    Mautes ./. Deutschland

    Diese Oberlandesgerichte erklärten die Sicherungsverwahrung der betroffenen Personen dementsprechend nicht für erledigt (siehe insbesondere Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 25. Mai 2010, 2 Ws 169-170/10; Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 1. Juni 2010, 1 Ws 57/10; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 7. Juni 2010, 1 Ws 108/10; Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 24. Juni 2010, 1 Ws 315/10; und Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom14. Juli 2010, 2 Ws 428/10).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2010 - 2 Ws 227/10

    Vorlage an den BGH nicht zulässig

    Denn wenn auch der staatliche Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit eine Einschränkung des Freiheitsgrundrechtes erlaubt, so ist doch nicht ersichtlich, dass die Aufhebung der Zehnjahresfrist zum Schutze der Grundrechte potentieller Opfer (vgl. BGH NJW 2010, 1539 f.; OLG Celle, Beschluss vom 25.5.2010, 2 Ws 169-170/10 bei JURIS) verfassungsrechtlich geboten war (BVerfG, Entscheidung vom 5.2.2004 - NJW 2004, 739ff. -, Rn 189, zitiert nach JURIS; vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 1.6.2010, 1 Ws 57/10, bei JURIS; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.6.2010, 1 Ws 315/10, Ls bei JURIS).

    (1 Ws 108/10, Beschluss vom 7.6.2010, bei JURIS) und Nürnberg (Beschluss vom 24.6.2010, 1 Ws 315/10, bei JURIS) ab.

  • OLG Nürnberg, 07.07.2010 - 1 Ws 342/10

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer

  • OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 539/10

    Sicherungsverwahrung: Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters über die

  • OLG Koblenz, 01.09.2010 - 2 Ws 370/10

    Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in

  • OLG Celle, 03.08.2010 - 2 Ws 264/10

    Fortdauer einer vor dem 31.01.1998 angeordneten Sicherungsverwahrung über zehn

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2010 - 1 Ws 256/10

    Auswirkungen der Entscheidung des EGMR auf die Sicherungsverwahrung in Altfällen

  • OLG Koblenz, 01.07.2010 - 1 Ws 249/10

    Auswirkungen der EGMR -Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung in Altfällen

  • OLG Schleswig, 15.07.2010 - 1 OJs 3/10

    Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in zwei sogenannten Altfällen

  • OLG Schleswig, 15.07.2010 - 1 OJs 2/10

    Sicherungsverwahrung in "Altfällen"

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