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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.01.2008 - 1 Ws 319/07   

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https://dejure.org/2008,24541
OLG Brandenburg, 11.01.2008 - 1 Ws 319/07 (https://dejure.org/2008,24541)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2008 - 1 Ws 319/07 (https://dejure.org/2008,24541)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2008 - 1 Ws 319/07 (https://dejure.org/2008,24541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Aussetzung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an die Begutachtung des Betroffenen im Rahmen der Überprüfungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67e Strafgesetzbuch (StGB)

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § ... 21; ; StGB § 67 d Abs. 2; ; StGB § 67 d Abs. 6 Satz 1; ; StGB § 67 e; ; StPO § 311; ; StPO § 454 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 463; ; StPO § 463 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 463 Abs. 4; ; StPO § 463 Abs. 4 Satz 4; ; BbgPsychKG § 37 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 07.09.2007 - 1 Ws 481/07

    Voraussetzungen und Höchstfrist der Einholung eines anstaltsfernes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2008 - 1 Ws 319/07
    Jedenfalls bei einer fünf Jahre deutlich übersteigenden Dauer einer Unterbringung, bei der bislang noch kein anstaltsfremdes Sachverständigengutachten eingeholt wurde, und bei der die Erwartung künftiger rechtswidriger Taten und die darauf beruhende andauernde Gefährlichkeit des Untergebrachten für die Allgemeinheit auch nicht - etwa wegen der Art der psychischen Erkrankung - völlig unzweifelhaft vorliegen, ist die genannte Soll-Vorschrift deshalb dahin auszulegen, dass ein externes Sachverständigengutachten eingeholt werden muss (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 7. September 2007 - 1 Ws 481/07 - nach juris).
  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2008 - 1 Ws 319/07
    Bei der Auslegung dieser Soll-Vorschrift ist zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des in der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus liegenden Freiheitsentzuges umso strenger sind, je länger die Unterbringung andauert (vgl. BVerfG NJW 1995, 3048).
  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    (6) Ob ein Abweichen von der gesetzlichen Regelanordnung dann gerechtfertigt ist, wenn die fortbestehende Gefährlichkeit der untergebrachten Person für die Allgemeinheit "völlig unzweifelhaft" ist (in diesem Sinne wohl: OLG Oldenburg, Beschluss vom 7. September 2007 - 1 Ws 481/07 -, NStZ 2008, S. 225; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2008 - 1 Ws 319/07 -, juris, Abs.-Nr. 8; vgl. andererseits: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 401/08 -, NStZ-RR 2008, S. 292; LG Hildesheim, Beschluss vom 24. April 2008 - 23 StVK 184/08 -, juris, Abs.-Nr. 11), wird man angesichts der mit der Neuregelung des § 463 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO beabsichtigten strikten Prozeduralisierung der Sachverhaltsaufklärung in Zweifel ziehen müssen.
  • OLG Koblenz, 14.05.2014 - 2 Ws 248/14

    Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Der früher anerkannte Ausnahmetatbestand der zweifelsfrei fortbestehenden Gefährlichkeit des Verurteilten (vgl. OLG Oldenburg 1 Ws 481/07 v. 7.9.2007 - NStZ 2008, 225; OLG Brandenburg 1 Ws 319/07 v. 11.1.2008 - juris Rn. 8) lässt sich nach Auffassung des Senats mit der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbaren (so auch Paeffgen, in: SK-StPO 4. Aufl. Bd. 8 § 463 Rn. 9b).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.07.2007 - 1 Ws 317 - 320/07, 1 Ws 317/07, 1 Ws 318/07, 1 Ws 319/07, 1 Ws 320/07   

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OLG Koblenz, 02.07.2007 - 1 Ws 317 - 320/07, 1 Ws 317/07, 1 Ws 318/07, 1 Ws 319/07, 1 Ws 320/07 (https://dejure.org/2007,51630)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.07.2007 - 1 Ws 317 - 320/07, 1 Ws 317/07, 1 Ws 318/07, 1 Ws 319/07, 1 Ws 320/07 (https://dejure.org/2007,51630)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - 1 Ws 317 - 320/07, 1 Ws 317/07, 1 Ws 318/07, 1 Ws 319/07, 1 Ws 320/07 (https://dejure.org/2007,51630)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2007 - 1 Ws 317/07
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Ablehnende die bloße Tatsache beanstandet, ein Richter habe an einer Vor- oder Zwischenentscheidung mitgewirkt (im Anschluss an BVerfG, 24. Februar 2006, 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129, 3132).

    Ist das zur Entscheidung über den Ablehnungsantrag berufene Gericht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zu Unrecht von der Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO ausgegangen und hat sich der abgelehnte Richter damit unter Verletzung verfassungsrechtlicher Mindestgarantien zum Richter in eigener Sache gemacht, so darf im Revisionsverfahren nicht mehr geprüft werden, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache begründet war (hypothetische Begründetheit des Ablehnungsgesuchs) (im Anschluss an BVerfG, 24. Februar 2006, 2 BvR 836/04, BVerfG NJW 2006, 3129, 3132 und entgegen der bisherigen BGH-Rspr.).

    22 Es ist anerkannt und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass ein Ablehnungsgesuch, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung des Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist, einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe eines Ablehnungsgrundes gleichsteht (BVerfG NJW 2006, 3129, 3132; BGH NStZ-RR 2002, 66; NJW 2005, 3434, 3435).

  • BGH, 14.06.2005 - 3 StR 446/04

    Besorgnis der Befangenheit; gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2007 - 1 Ws 317/07
    Weitere Zitierungen: Anschluss BGH, 12. Juni 2001, 1 StR 574/00 und BGH, 14. Juni 2005, 3 StR 446/04.

    22 Es ist anerkannt und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass ein Ablehnungsgesuch, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung des Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist, einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe eines Ablehnungsgrundes gleichsteht (BVerfG NJW 2006, 3129, 3132; BGH NStZ-RR 2002, 66; NJW 2005, 3434, 3435).

  • OLG Koblenz, 11.02.1999 - 1 Ws 43/99
    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2007 - 1 Ws 317/07
    (vergleiche  OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Februar 1999, 1 Ws 43/99, NStZ-RR 2000, 176).

    Nur unter dieser Voraussetzung könnte von einer schwierigen Sachlage im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO auszugehen und ein Pflichtverteidiger zur Ermöglichung der Akteneinsicht zu bestellen sein (vgl. Senat, Beschluss 1 Ws 43/99 vom 11.02.1999, NStZ-RR 2000, 176).

  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2007 - 1 Ws 317/07
    Weitere Zitierungen: Anschluss BGH, 12. Juni 2001, 1 StR 574/00 und BGH, 14. Juni 2005, 3 StR 446/04.
  • BGH, 10.05.2001 - 1 StR 410/00

    Unzulässiger Ablehnungsgesuch; Befangenheitsantrag; Völlig ungeeignete, fehlende

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2007 - 1 Ws 317/07
    22 Es ist anerkannt und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass ein Ablehnungsgesuch, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung des Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist, einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe eines Ablehnungsgrundes gleichsteht (BVerfG NJW 2006, 3129, 3132; BGH NStZ-RR 2002, 66; NJW 2005, 3434, 3435).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.07.2007 - 1 Ws 317/07
    Ist ein Ablehnungsgesuch von der erkennenden Kammer als zulässig angesehen und in das Zwischenverfahren übergeleitet worden, so kann es auch noch von dem nach § 27 StPO zuständigen Gericht als unzulässig verworfen werden, wenn - wie hier - die Voraussetzungen dazu gegeben sind (BGHSt 21, 334, 337).
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