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   OLG Celle, 25.07.2014 - 1 Ws 322/14   

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https://dejure.org/2014,59333
OLG Celle, 25.07.2014 - 1 Ws 322/14 (https://dejure.org/2014,59333)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.07.2014 - 1 Ws 322/14 (https://dejure.org/2014,59333)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Juli 2014 - 1 Ws 322/14 (https://dejure.org/2014,59333)
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Wird zitiert von ... (9)

  • LG Bielefeld, 28.03.2022 - 20 Qs 99/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung

    Denn die Bestellung des Pflichtverteidigers dient nicht dem Kosteninteresse des Betroffenen oder seines Verteidigers, sondern verfolgt allein den Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet ist (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.07.2014 - 1 Ws 322/14 -, zit. nach Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsyerfahren, 8. Aufl. 2019, Rn. 3332; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, BeckRS 2020, 4944; KG, Beschl. v. 09.04.2020 - 2 Ws 30-31/20 -, Rn. 15, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 16.09.2020 - 2 Ws 112/20 -, Rn. 14-16, juris; ferner [mit Hinweisen zur möglichen Korrektur von Verfahrensfehlern] OLG Hamm, Beschl. v. 24.10.2012 - 3 Ws 215/12 -, juris).

    Denn die Bestellung des Pflichtverteidigers dient nicht dem Kosteninteresse des Betroffenen oder seines Verteidigers, sondern verfolgt allein den Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet ist {vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.07.2014 - 1 Ws 322/14 -, zit. nach Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl. 2019, Rn. 3332; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, BeckRS 2020, 4944; KG, Beschl. v. 09.04.2020 - 2 Ws 30-31/20 Rn. 15, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 16.09.2020 - 2 Ws 112/20 Verfahrensfehlern]; OLG Hamm, Beschl. v. 24.10.2012 - 3 Ws 215/12 juris).

  • OLG Nürnberg, 12.05.2015 - 1 Ws 141/15

    Haftbeschwerde gegen die Fortdauer von Untersuchungshaft: Anforderungen an die

    a) Der Senat hat bereits mit Beschlüssen vom 07.08.2014 (Az. 1 Ws 322/14 H - 1 Ws 325/14 H), vom 22.08.2014 (Az. 1 Ws 322/14 H - 1 Ws 325/14 H) und vom 26.11.2014 (Az. 1 Ws 490/14 H - 1 Ws 493/14 H) festgestellt, dass bis zu diesen Zeitpunkten keine Verfahrensverzögerung vorliegt.
  • LG Osnabrück, 16.11.2020 - 1 Qs 47/20

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung

    Denn die Bestellung des Pflichtverteidigers dient nicht dem Kosteninteresse des Betroffenen oder seines Verteidigers, sondern verfolgt allein den Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet ist (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.07.2014 - 1 Ws 322/14 -, zit. nach Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl. 2019, Rn. 3332; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 09.03.2020 -1 Ws 19/20, BeckRS 2020, 4944; KG, Beschl. v. 09.04.2020 -2 Ws 30-31/20 -, Rn. 15, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v.
  • LG Bielefeld, 16.04.2021 - 2 Qs 138/21

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Denn die Bestellung des Pflichtverteidigers dient nicht dem Kosteninteresse des Betroffenen oder seines Verteidigers, sondern verfolgt allein den Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet ist (vgl. LG Osnabrück, Beschl. v. 16.11.2020 - 1 Qs 47/20 - , OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.07.2014 - 1 Ws 322/14 -, zit. nach Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl. 2019, Rn. 3332; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, BeckRS 2020, 4944; KG, Beschl. v. 09.04.2020 - 2 Ws 30-31/20 -, Rn. 15, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 16.09.2020 - 2 Ws 112/20 -, Rn. 14-16, juris).
  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 1864/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme

    vom 25. Juli 2014 - 1 Ws 322/14 (StrVollz) -,.
  • LG Oldenburg, 24.02.2022 - 1 Qs 65/22

    Pflichtverteidiger, Nachträgliche Bestellung, Kosteninteresse des Verteidigers

    Eine nachträgliche, gleichsam rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Abschluss des Verfahrens kommt daher regelmäßig nicht mehr in Betracht, selbst wenn der Antrag bereits vor Abschluss des Verfahrens gestellt wurde (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.07.2014, Az. 1 Ws 322/14).
  • LG Bielefeld, 06.10.2021 - 2 Qs 354/21

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung

    Denn die Bestellung des Pflichtverteidigers dient nicht dem Kosteninteresse des Betroffenen oder seines Verteidigers, sondern verfolgt allein den Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet ist (vgl. LG Osnabrück, Beschl. v. 16.11.2020- 1 Qs 47/20 - , OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.07.2014 - 1 Ws 322/14 -, zit. nach Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl. 2019, Rn. 3332; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, BeckRS 2020, 4944; KG, Beschl. v. 09.04.2020 - 2 Ws 30-31/20 -, Rn. 15, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 16.09.2020 - 2 Ws 112/20 -, Rn. 14-16, juris).
  • LG Oldenburg, 04.01.2016 - 1 Qs 473/15

    Nachträgliche Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Abschluss des Verfahrens

    Da dies auch für den Fall gilt, dass der Antrag bereits vor Abschluss des Verfahrens gestellt worden war (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.07.2014 - Az.: 1 Ws 322/14), vermag auch die auf anderslautende Entscheidungen verweisende Beschwerdebegründung keine andere Entscheidung zu rechtfertigen.
  • LG Aurich, 07.06.2022 - 12 Qs 93/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung

    Dies gilt auch dann, wenn wie es hier der Fall ist, der Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger bereits vor Abschluss des Verfahrens gestellt wurde (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vorn 15.07.2014 - Az.: 1 Ws 322/14).
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