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   OLG Celle, 23.08.2011 - 1 Ws 325/11 (StrVollz)   

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https://dejure.org/2011,4049
OLG Celle, 23.08.2011 - 1 Ws 325/11 (StrVollz) (https://dejure.org/2011,4049)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.08.2011 - 1 Ws 325/11 (StrVollz) (https://dejure.org/2011,4049)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. August 2011 - 1 Ws 325/11 (StrVollz) (https://dejure.org/2011,4049)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der "Dringlichkeit" i.S. von § 29 Abs. 1 S. 2 NJVollzG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NJVollzG § 29 Abs. 1 S. 2; StVollzG § 112 Abs. 2
    Begriff der "Dringlichkeit" i.S. von § 29 Abs. 1 S. 2 NJVollzG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Faxnutzung in der JVA

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nutzung eines Faxgeräts auch im Gefängnis möglich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2011 - 1 Ws 325/11
    Grundsätzlich ist ein Beschwerdeführer berechtigt, die ihm zur Einlegung eines Rechtsbehelfs zur Verfügung stehende Frist voll auszuschöpfen (BVerfGE 41, 323; BVerfGE 69, 381; BGH, Beschl. vom 26. April 2006, 1 StR 154/06, juris; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 44 Rn. 12a m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2006 - 1 StR 154/06

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2011 - 1 Ws 325/11
    Grundsätzlich ist ein Beschwerdeführer berechtigt, die ihm zur Einlegung eines Rechtsbehelfs zur Verfügung stehende Frist voll auszuschöpfen (BVerfGE 41, 323; BVerfGE 69, 381; BGH, Beschl. vom 26. April 2006, 1 StR 154/06, juris; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 44 Rn. 12a m.w.N.).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZB 9/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verlustes des Schriftsatzes im

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2011 - 1 Ws 325/11
    Entscheidet sich ein Beschwerdeführer, die Rechtsmittelfrist als Abwägungsfrist bis zum Ende auszuschöpfen, trifft ihn deshalb eine besondere Sorgfaltspflicht, alles Erforderliche zu tun, um die Einhaltung der Frist durch Eingang des Rechtsbehelfs bei Gericht sicherzustellen (z.B. BGH, Beschl. v. 23. April 1998, I ZB 2/98, NJW 1998, 2677; Beschl. v. 23.6.2004 - IV ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1502).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2011 - 1 Ws 325/11
    Grundsätzlich ist ein Beschwerdeführer berechtigt, die ihm zur Einlegung eines Rechtsbehelfs zur Verfügung stehende Frist voll auszuschöpfen (BVerfGE 41, 323; BVerfGE 69, 381; BGH, Beschl. vom 26. April 2006, 1 StR 154/06, juris; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 44 Rn. 12a m.w.N.).
  • OLG Dresden, 16.12.1993 - 2 Ws 416/93

    (Tele-) Faxen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2011 - 1 Ws 325/11
    Strafgefangene haben danach zwar keinen uneingeschränkten Anspruch auf Nutzung des anstaltseigenen Faxgeräts; sie haben jedoch einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Zugang hierzu (in diesem Sinne bereits OLG Dresden, NStZ 1994, S. 208, in analoger Anwendung von § 32 StVollzG).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZB 2/98

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Ausnutzung

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2011 - 1 Ws 325/11
    Entscheidet sich ein Beschwerdeführer, die Rechtsmittelfrist als Abwägungsfrist bis zum Ende auszuschöpfen, trifft ihn deshalb eine besondere Sorgfaltspflicht, alles Erforderliche zu tun, um die Einhaltung der Frist durch Eingang des Rechtsbehelfs bei Gericht sicherzustellen (z.B. BGH, Beschl. v. 23. April 1998, I ZB 2/98, NJW 1998, 2677; Beschl. v. 23.6.2004 - IV ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1502).
  • BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung des Antrags auf Erlaß einer

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2011 - 1 Ws 325/11
    Es kann dahin gestellt bleiben, ob sich das durch § 29 Abs. 1 Satz 2 NJVollzG eröffnete Ermessen wegen des Anspruchs eines Strafgefangenen auf effektiven Rechtsschutz (vgl. nur BVerfG NStZ 1993, 507) grundsätzlich auf Null reduziert, wenn ohne Nutzung des Faxgeräts die Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs mit großer Wahrscheinlichkeit verstreichen würde, oder ob auch in diesen Fällen die Frage der schuldhaften Herbeiführung der Dringlichkeit und insbesondere die Bedeutung der Angelegenheit für den Antragsteller bei der Ermessensausübung Beachtung finden müssen.
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