Rechtsprechung
OLG Koblenz, 10.06.2003 - 1 Ws 326/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Judicialis
StPO § 119; ; UVollZO § 40
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 119; UVollZO § 40
TV-Gerät, Fernsehgerät, JVA Rohrbach, Hofgang, Hofstunde
Rechtsprechung
OLG Jena, 03.11.2003 - 1 Ws 326/03 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Reststrafenaussetzung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Jena, 15.01.2004 - 1 Ws 396/03
Strafvollstreckung, Reststrafenaussetzung, Zusammentreffen von Jugendstrafe und …
Auszug aus OLG Jena, 03.11.2003 - 1 Ws 326/03
siehe auch 1 Ws 396/03. - OLG Frankfurt, 30.11.1999 - 3 Ws 1048/99
Auszug aus OLG Jena, 03.11.2003 - 1 Ws 326/03
Deshalb ist auch beim Zusammentreffen von Jugend- und Freiheitsstrafe eine Sachentscheidung über die Aussetzung der restlichen Freiheitsstrafe erst dann zu treffen, wenn entweder gemeinsam über die Aussetzung beider Reste entschieden werden kann, bzw. bei fehlender Aussetzbarkeit des Jugendstrafrestes, wenn der Zeitpunkt der möglichen Entlassung für die Beurteilung der Entlassungssituation nahe genug bevorsteht (OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, S. 95 f.). - OLG Stuttgart, 20.03.1990 - 3 Ws 40/90
Beschwerdeverfahren; Einwilligung; Wirksame Erteilung
Auszug aus OLG Jena, 03.11.2003 - 1 Ws 326/03
Die Einwilligungserklärung ist auch nicht verspätet, da aus der Natur des Beschwerdeverfahrens, in dem auch neue Tatsachen zu berücksichtigen sind, folgt, dass die Einwilligung noch im Beschwerdeverfahren erklärt werden kann (OLG Stuttgart MDR 1990, 845).