Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 14.07.2000

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 1 Ws 327 - 328/00, 1 Ws 327/00, 1 Ws 328/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7562
OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 1 Ws 327 - 328/00, 1 Ws 327/00, 1 Ws 328/00 (https://dejure.org/2000,7562)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.09.2000 - 1 Ws 327 - 328/00, 1 Ws 327/00, 1 Ws 328/00 (https://dejure.org/2000,7562)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. September 2000 - 1 Ws 327 - 328/00, 1 Ws 327/00, 1 Ws 328/00 (https://dejure.org/2000,7562)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Verletzten; Aussagedelikte; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Antrag auf gerichtliche Entscheidung ; Hinreichender Tatverdacht; Verletzter

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Verletzten; Aussagedelikte; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Antrag auf gerichtliche Entscheidung ; Hinreichender Tatverdacht; Verletzter

  • Judicialis

    StPO § 172 Abs. 1; ; StGB § 153 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 153 ff.; StPO § 172 Abs. 1
    Verletzter bei Aussagedelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 22.09.1999 - 1 Ws 789/99

    Verletzteneigenschaft im Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 1 Ws 327/00
    Allgemein anerkannt ist aber, daß Angeklagte oder ändere Verfahrensbeteiligte, die durch die Folgen solcher Straftaten beeinträchtigt werden, Verletzte im Sinne von § 172 Abs. 1 StPO sein können (Senat NStZ 1995, 49 und VRS 98 [2000], 136; Schmid, in: KK, 4. Aufl. [1999], § 172 StPO Rdnr. 26; jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.1994 - 1 Ws 669/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 1 Ws 327/00
    Allgemein anerkannt ist aber, daß Angeklagte oder ändere Verfahrensbeteiligte, die durch die Folgen solcher Straftaten beeinträchtigt werden, Verletzte im Sinne von § 172 Abs. 1 StPO sein können (Senat NStZ 1995, 49 und VRS 98 [2000], 136; Schmid, in: KK, 4. Aufl. [1999], § 172 StPO Rdnr. 26; jeweils m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2009 - 1 Ws 179/09

    Klageerzwingung: Durch Rechtspflegedelikte beeinträchtigte Verfahrensbeteiligte

    Verletzt ist daher diejenige Prozesspartei (Angeklagter, Privatkläger, Kläger, Beklagter, Nebenintervenient, Beigeladener), bei der durch die Falschaussage, den Meineid, die falsche eidesstattliche Bekräftigung oder die Rechtsbeugung die Entscheidung zu ihrem Nachteil beeinflusst worden ist (vgl. OLG Bremen NStZ 1988, 39; OLG Düsseldorf JZ 1989, 404; OLG Düsseldorf StraFo 2001, 165; KG, Beschluss vom 3. Februar 2006, 3 Ws 312/05; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2000, 3 Ws 220/99, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 14.07.2000 - 1 Ws 327/00

    Diebstahl; Jugendstrafe; Strafaussetzung; Bewährung; Widerruf; Rechtsmittel;

    Aktenzeichen: 1 Ws 327/00 1 Ws 328/00.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.07.2000 - 1 Ws 328/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22828
OLG Zweibrücken, 14.07.2000 - 1 Ws 328/00 (https://dejure.org/2000,22828)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.07.2000 - 1 Ws 328/00 (https://dejure.org/2000,22828)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Juli 2000 - 1 Ws 328/00 (https://dejure.org/2000,22828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Diebstahl; Jugendstrafe; Strafaussetzung; Bewährung; Widerruf; Rechtsmittel; Bewährungszeit; Reststrafe

  • Judicialis

    StGB § 56 g Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 56 f Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; StPO § 473 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 07.07.2000 - 1 Ws 324/00

    Konkurs; Steuerhinterziehung; Bewährungszeit; Bewährung; Strafaussetzung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.07.2000 - 1 Ws 328/00
    Können diese Voraussetzungen auch auf andere Weise festgestellt werden, kommt ausnahmsweise ein Widerruf auch früher schon in Betracht (Senat, Beschluss vom 7. Juli 2000 - 1 Ws 324/00 m.w.N.).

    Eine bestimmte Höchstfrist für die nachträgliche Widerrufsentscheidung besteht auch dann grundsätzlich nicht (OLG Düsseldorf, aaO; OLG Hamm, aaO; Senat - 1 Ws 324/00 -, LK-Gribbohm, aaO, Rdnr. 47 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 07.05.1998 - 2 Ws 167/98

    Straferlass, Nichtvorliegen eines Widerrufsgrundes, Zurückstellung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.07.2000 - 1 Ws 328/00
    Besteht aufgrund anhängiger Straf- oder Ermittlungsverfahren der Verdacht, dass ein Widerrufsgrund nach § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB vorliegt, ist die Entscheidung - gegebenenfalls bis zum Abschluss des/der neuen Strafverfahren - zurückzustellen, damit die Täterschaft und Schuld in einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Weise festgestellt werden können (OLG Hamm NStZ 1998, 478 m.w.N.; OLG Düsseldorf VRs 89, 365 m.w.N.; Senat, MDR 1989, 178 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 02.05.1988 - 1 Ws 160/88

    Verdacht; Ermittlungsverfahren; Strafverfahren; Bewährungszeit; Widerruf;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.07.2000 - 1 Ws 328/00
    Besteht aufgrund anhängiger Straf- oder Ermittlungsverfahren der Verdacht, dass ein Widerrufsgrund nach § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB vorliegt, ist die Entscheidung - gegebenenfalls bis zum Abschluss des/der neuen Strafverfahren - zurückzustellen, damit die Täterschaft und Schuld in einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Weise festgestellt werden können (OLG Hamm NStZ 1998, 478 m.w.N.; OLG Düsseldorf VRs 89, 365 m.w.N.; Senat, MDR 1989, 178 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 19.03.1987 - 1 Ws 112/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.07.2000 - 1 Ws 328/00
    Die Strafvollstreckungskammer hat im Ergebnis zu Recht die Strafaussetzungen zur Bewährung widerrufen, obwohl die Bewährungszeiten nach der am 3. April 1997 erfolgten Verlängerung der Bewährungszeit seit 14. September 1997 abgelaufen waren (vgl. zur Berechnung Senat, StV 1987, 351; LK-Gribbohm, StGB 9. Aufl., § 56 Rdrnr. 42).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.1995 - 1 Ws 249/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.07.2000 - 1 Ws 328/00
    Besteht aufgrund anhängiger Straf- oder Ermittlungsverfahren der Verdacht, dass ein Widerrufsgrund nach § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB vorliegt, ist die Entscheidung - gegebenenfalls bis zum Abschluss des/der neuen Strafverfahren - zurückzustellen, damit die Täterschaft und Schuld in einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Weise festgestellt werden können (OLG Hamm NStZ 1998, 478 m.w.N.; OLG Düsseldorf VRs 89, 365 m.w.N.; Senat, MDR 1989, 178 m.w.N.).
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