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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 08.12.2016 - 1 Ws 334/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,51543
OLG Zweibrücken, 08.12.2016 - 1 Ws 334/16 (https://dejure.org/2016,51543)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.12.2016 - 1 Ws 334/16 (https://dejure.org/2016,51543)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 1 Ws 334/16 (https://dejure.org/2016,51543)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Insolvenzverwalter, Entbindung, Schweigepflicht, Steuerberater

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Strafverfahren: Befugnis des Insolvenzverwalters für eine insolvente GmbH zur Entbindung eines Berufsgeheimnisträgers/Steuerberaters von der Schweigepflicht

  • IWW

    § 53 Abs 2 S 1 StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schweigepflichtentbindung eines Steuerberaters durch den Insolvenzverwalter im Strafprozess

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schweigepflicht und Entbindung durch Insolvenzverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schweigepflichtentbindung eines Steuerberaters durch den Insolvenzverwalter im Strafprozess

  • rechtsportal.de

    StPO § 70 Abs. 1 ; StPO § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Schweigepflichtentbindung eines Steuerberaters durch den Insolvenzverwalter im Strafprozess

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Entbindung des Steuerberaters einer insolventen Gesellschaft von seiner Schweigepflicht im Strafprozess gegen Organe nur durch den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wann kann der Insolvenzverwalter von der Schweigepflicht des Steuerberaters entbinden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 902
  • ZIP 2017, 537
  • NZI 2017, 175
  • StV 2018, 12
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Kaiserslautern, 03.03.1978 - 5 Qs 42/78
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.12.2016 - 1 Ws 334/16
    Gleiches gilt für die Insolvenz: Geht es um die Offenlegung von Straftaten des Insolvenzschuldners bzw. früherer oder jetziger (auch faktischer) Organe einer in Insolvenz geratenen juristischen Person, so kann es nicht bei der alleinigen Entbindungsbefugnis des Insolvenzverwalters verbleiben; denn für die Straftat ist der Täter persönlich verantwortlich, so dass es sich nicht um ein nur vom Insolvenzbeschlag erfasstes vermögenswertes Geheimnis, sondern zugleich auch um ein persönliches Geheimnis des Täters handelt (LR- Ignor/Bertheau , § 53, Rn. 78; MüKoStGB/ Cierniak/Pohlit , a.a.O., Rn. 81 m.w.N.; Schönke/Schröder/ Lenckner/Eisele , § 203, Rn. 23a; Lackner/Kühl, § 203, Rn. 23a; KK- Senge a.a.O.; Gercke a.a.O.; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 3. März 1978 - 5 Qs 42/78, AnwBl 79, 119; differenzierend Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., Rn. 46b, 46c, der bei sog. "Doppelmandaten" jedenfalls eine Entbindung allein durch den Insolvenzverwalter nicht für ausreichend erachtet).
  • OLG Köln, 01.09.2015 - 2 Ws 544/15

    Entbindung des Berufsgeheimnisträgers von seiner Schweigepflicht durch den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.12.2016 - 1 Ws 334/16
    Hinzu kommt, dass es sich bei der Angeklagten um die alleinige Gesellschafterin der juristischen Person handelt und beide Angeklagten deren formelle bzw. faktische Organe waren (offen gelassen von OLG Köln, Beschluss vom 1. September 2015 - 2 Ws 544/15, juris, Rn. 14).
  • BGH, 27.01.2021 - StB 44/20

    Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht

    Es existiert kein allgemeiner Grundsatz, wonach ein Vertrauensverhältnis nur zwischen natürlichen Personen bestehen könne und eine effektive Dienstleistung des Berufsgeheimnisträgers voraussetze, dass sich ihm die Organwalter vorbehaltlos öffnen könnten (derart etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Dezember 1992 - 1 Ws 1155/92, StV 1993, 346 mwN; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 Ws 334/16, NJW 2017, 902 Rn. 6; LG Berlin, Beschluss vom 5. März 1993 - 505 AR 2/93, wistra 1993, 278, 279; LR/Bertheau/Ignor, StPO, 27. Aufl., § 53 Rn. 78; MüKoStPO/Percic, § 53 Rn. 57; Ehrenberg, Die Verschwiegenheit der Angehörigen rechtsberatender, steuerberatender und wirtschaftsprüfender Berufe, 2012, S. 145; s. auch SSWStPO/Eschelbach, 4. Aufl., § 53 Rn. 44; Radtke/Hohmann/Otte, StPO, § 53 Rn. 40; Städler, Die Auswirkungen eines Personenwechsels bei Vertretungsorganen von GmbH und AG auf die Entbindungsberechtigung nach § 53 Abs. 2 S. 1 StPO, 2012, S. 279 f.).
  • OLG Hamm, 27.02.2018 - 4 Ws 9/18

    Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht eines Berufsgeheimnisträgers mit

    Nach der Gegenmeinung können die juristische Person und der ehemalige bzw. faktische Organwalter den Rechtsbeistand der juristischen Person nur gemeinsam von seiner Schweigepflicht entbinden (OLG Zweibrücken, StV 2018, 12; OLG Düsseldorf, StV 1993, 346; OLG Schleswig, NJW 1981, 294; OLG Koblenz, NStZ 1985, 426; OLG Celle, wistra 1986, 83; KMR-Neubeck, StPO, Stand November 2016, § 53 Rn. 37; Krause, NStZ 2012, 663; Dierlamm, StV 2011, 144).

    In diesen Fällen ist der aktuelle Organwalter zur Entbindung nur insoweit berechtigt, als dass ausschließlich sein eigenes Mandatsverhältnis betroffen ist; sind dagegen beide Beratungsverhältnisse betroffen, weil der Zeuge sie miteinander vermengt, kann von der Schweigepflicht nur kumulativ durch die juristische Person und den - früheren - Organwalter entbunden werden (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.12.2016, 1 Ws 334/16; Tully/Kirch-Heim, a. a. O.; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 53 Rn. 46c).

  • BGH, 27.01.2021 - StB 43/20

    Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber dem

    Es existiert kein allgemeiner Grundsatz, wonach ein Vertrauensverhältnis nur zwischen natürlichen Personen bestehen könne und eine effektive Dienstleistung des Berufsgeheimnisträgers voraussetze, dass sich ihm die Organwalter vorbehaltlos öffnen könnten (derart etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Dezember 1992 - 1 Ws 1155/92, StV 1993, 346 mwN; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 Ws 334/16, NJW 2017, 902 Rn. 6; LG Berlin, Beschluss vom 5. März 1993 - 505 AR 2/93, wistra 1993, 278, 279; LR/Bertheau/Ignor, StPO, 27. Aufl., § 53 Rn. 78; MüKoStPO/Percic, § 53 Rn. 57; Ehrenberg, Die Verschwiegenheit der Angehörigen rechtsberatender, steuerberatender und wirtschaftsprüfender Berufe, 2012, S. 145; s. auch SSWStPO/Eschelbach, 4. Aufl., § 53 Rn. 44; Radtke/Hohmann/Otte, StPO, § 53 Rn. 40; Städler, Die Auswirkungen eines Personenwechsels bei Vertretungsorganen von GmbH und AG auf die Entbindungsberechtigung nach § 53 Abs. 2 S. 1 StPO, 2012, S. 279 f.).
  • OLG Hamm, 17.08.2017 - 4 Ws 130/17

    Zeugnisverweigerungsrecht; Berufsgeheimnisträger; Wirtschaftsprüfer; juristische

    In diesen Fällen ist der Organwalter zur Entbindung nur insoweit berechtigt, als dass ausschließlich sein eigenes Mandatsverhältnis betroffen ist; sind dagegen beide Beratungsverhältnisse betroffen, weil der Zeuge sie miteinander vermengt, kann von der Schweigepflicht nur kumulativ durch die juristische Person und den - früheren - Organwalter entbunden werden (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.12.2016, 1 Ws 334/16; Tully/Kirch-Heim, a. a. O.; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 53 Rn. 46c).
  • BGH, 27.01.2021 - StB 48/20

    Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht

    Es existiert kein allgemeiner Grundsatz, wonach ein Vertrauensverhältnis nur zwischen natürlichen Personen bestehen könne und eine effektive Dienstleistung des Berufsgeheimnisträgers voraussetze, dass sich ihm die Organwalter vorbehaltlos öffnen könnten (derart etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Dezember 1992 - 1 Ws 1155/92, StV 1993, 346 mwN; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 Ws 334/16, NJW 2017, 902 Rn. 6; LG Berlin, Beschluss vom 5. März 1993 - 505 AR 2/93, wistra 1993, 278, 279; LR/Bertheau/Ignor, StPO, 27. Aufl., § 53 Rn. 78; MüKoStPO/Percic, § 53 Rn. 57; Ehrenberg, Die Verschwiegenheit der Angehörigen rechtsberatender, steuerberatender und wirtschaftsprüfender Berufe, 2012, S. 145; s. auch SSWStPO/Eschelbach, 4. Aufl., § 53 Rn. 44; Radtke/Hohmann/Otte, StPO, § 53 Rn. 40; Städler, Die Auswirkungen eines Personenwechsels bei Vertretungsorganen von GmbH und AG auf die Entbindungsberechtigung nach § 53 Abs. 2 S. 1 StPO, 2012, S. 279 f.).
  • OLG Hamm, 26.04.2018 - 4 Ws 56/18

    Berufsgeheimnisträger, Zeugnisverweigerungsrecht, Doppelmandatierung,

    Ob der Sachverhalt, der der Entscheidung OLG Zweibrücken NJW 2017, 902 zu Grunde lag, tatsächlich "nahezu identisch" mit dem vorliegenden Fall ist (insbesondere, was die Trennbarkeit der Mandate angeht), lässt sich anhand der dortigen knappen Angaben zum Sachverhalt nicht ersehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2021 - 10 S 4275/20

    Informationsrechtlicher Zugang zu einem Gutachten; Geschäftsgeheimnisschutz;

    Soweit der Kläger geltend macht, es hätte jedenfalls zusätzlich auch noch der Entbindung durch das ehemalige Geschäftsführungsorgan der insolventen Genossenschaft bedurft, beruft er sich auf Rechtsprechung, die zu dem in § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO verankerten Zeugnisverweigerungsrecht ergangen ist (vgl. etwa OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.12.2016 - 1 Ws 334/16 - juris Rn. 6).
  • VG Stuttgart, 29.10.2020 - 14 K 2981/19

    Gutachten als amtliche Information im Sinne des badenwürttembergischem

    Das Gericht folgt hier nicht der in Strafverfahren teilweise vertretenen Gegenmeinung, dass der Insolvenzverwalter einer Gesellschaft den Berufsgeheimnisträger - in einem gegen einen (ehemaligen) Geschäftsführer geführten Strafverfahren - nicht allein von der Verschwiegenheitspflicht befreien könne, sondern dass insoweit eine kumulative Entbindungserklärung vorliegen müsse (vgl. etwa OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.12.2016 - 1 Ws 334/16 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.07.2016 - 1 Ws 333/16, 1 Ws 334/16, 1 Ws 335/16, 1 Ws 336/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,58789
OLG Oldenburg, 07.07.2016 - 1 Ws 333/16, 1 Ws 334/16, 1 Ws 335/16, 1 Ws 336/16 (https://dejure.org/2016,58789)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.07.2016 - 1 Ws 333/16, 1 Ws 334/16, 1 Ws 335/16, 1 Ws 336/16 (https://dejure.org/2016,58789)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 1 Ws 333/16, 1 Ws 334/16, 1 Ws 335/16, 1 Ws 336/16 (https://dejure.org/2016,58789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 2 RVG; Nr. 4143 VV RVG; Nr. 7002 VV RVG; § 22 RVG; § 49 RVG
    Beantragung der Festsetzung von Prozesskostenhilfevergütung für Adhäsionsklagen; Anwaltliche Gebührenforderung in der selben Sache; Einheitlicher Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Festsetzung von Prozesskostenhilfevergütung für Adhäsionsklagen; Anwaltliche Gebührenforderung in der selben Sache; Einheitlicher Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 18.12.2014 - 2 Ws 74/14

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts im Strafverfahren: Vertretung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.07.2016 - 1 Ws 333/16
    Denn trotz der aus Gründen der Prozessökonomie und zur Durchsetzung der berechtigten Interessen des Opfers der Straftat erfolgten Anbindung an das Strafverfahren handelt es sich um die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche, für die es deshalb auch insoweit auf die hierfür geltenden Maßstäbe ankommen muss (so auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 18.12.2014, 2 Ws 74/14 , StraFo 2015, 86).

    Bei dieser Sachlage spricht für die Annahme nur einer Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne schließlich auch, dass bei einer Geltendmachung der mit den Adhäsionsklagen verfolgten Ansprüche vor einem Zivilgericht eine Streitgenossenschaft im Sinne von § 60 ZPO zu bejahen wäre (vgl. Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 60 Rz. 7; BGH, Urteil v. 08.05.2014, IX ZR 219/13 , NJW 2014, 2126; der Beschluss des BGH v. 19.11.1991, X ARZ 10/91 , NJW 1992, 981, steht nicht entgegen, weil dort auch unterschiedliche Beteiligte auf der Beklagtenseite) und in einem solchen Fall gebührenrechtlich nur eine Angelegenheit anzunehmen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 18.12.2014, 2 Ws 74/14 , StraFo 2015, 86).

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 1 Ws 416/13

    Dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit bei gleichzeitiger Vertretung im Straf-

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.07.2016 - 1 Ws 333/16
    Soweit hierzu die Auffassung vertreten wird, es handele sich bei der Abwehr von Adhäsionsansprüchen im Rahmen ein und desselben Strafverfahrens stets um dieselbe Angelegenheit, wobei es regelmäßig nicht darauf ankomme, wie viele Adhäsionskläger aufträten und wie viele Ansprüche erhoben würden (so OLG Brandenburg, Beschluss v. 17.02.2009, 2 Ws 8/09 ; in diese Richtung auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.12.2013, 1 Ws 416/13, beide bei ), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Auch ein Anspruch auf die bislang nicht festgesetzte Auslagenpauschale gemäß VV RVG Nr. 7002 besteht nicht, da Straf- und Adhäsionsverfahren dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit betreffen und eine Auslagenpauschale bereits im Rahmen der Pflichtverteidigervergütung zu berücksichtigen war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.12.2013, 1 Ws 416/13, bei ).

  • BGH, 08.05.2014 - IX ZR 219/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Vertretung mehrerer geschädigter Kapitalanleger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.07.2016 - 1 Ws 333/16
    Ein innerer Zusammenhang liegt vor, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammengehören (vgl. zu alledem BGH, Urteil v. 08.05.2014, IX ZR 219/13 , NJW 2014, 2126).

    Bei dieser Sachlage spricht für die Annahme nur einer Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne schließlich auch, dass bei einer Geltendmachung der mit den Adhäsionsklagen verfolgten Ansprüche vor einem Zivilgericht eine Streitgenossenschaft im Sinne von § 60 ZPO zu bejahen wäre (vgl. Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 60 Rz. 7; BGH, Urteil v. 08.05.2014, IX ZR 219/13 , NJW 2014, 2126; der Beschluss des BGH v. 19.11.1991, X ARZ 10/91 , NJW 1992, 981, steht nicht entgegen, weil dort auch unterschiedliche Beteiligte auf der Beklagtenseite) und in einem solchen Fall gebührenrechtlich nur eine Angelegenheit anzunehmen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 18.12.2014, 2 Ws 74/14 , StraFo 2015, 86).

  • KG, 16.03.2009 - 1 Ws 11/09

    Rechtsanwaltsgebühr im Adhäsionsverfahren: Vertretung mehrerer Adhäsionskläger in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.07.2016 - 1 Ws 333/16
    Dieses ist, bezogen auf das Adhäsionsverfahren, regelmäßig zu bejahen, wenn die Ansprüche auf ein und demselben historischen Vorgang beruhen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss v. 22.09.1983, 1 Ws 173/83 , MDR 1984, 166), hingegen zu verneinen, wenn den Ansprüchen materiell-rechtlich verschiedene, auf einem neuen Tatentschluss beruhende Taten zu Grunde liegen (vgl. KG, Beschluss v. 16.03.2009, 1 Ws 11/09 , bei ).
  • OLG Hamburg, 22.09.1983 - 1 Ws 173/83
    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.07.2016 - 1 Ws 333/16
    Dieses ist, bezogen auf das Adhäsionsverfahren, regelmäßig zu bejahen, wenn die Ansprüche auf ein und demselben historischen Vorgang beruhen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss v. 22.09.1983, 1 Ws 173/83 , MDR 1984, 166), hingegen zu verneinen, wenn den Ansprüchen materiell-rechtlich verschiedene, auf einem neuen Tatentschluss beruhende Taten zu Grunde liegen (vgl. KG, Beschluss v. 16.03.2009, 1 Ws 11/09 , bei ).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 2 Ws 8/09

    Vertretung mehrerer Nebenkläger im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.07.2016 - 1 Ws 333/16
    Soweit hierzu die Auffassung vertreten wird, es handele sich bei der Abwehr von Adhäsionsansprüchen im Rahmen ein und desselben Strafverfahrens stets um dieselbe Angelegenheit, wobei es regelmäßig nicht darauf ankomme, wie viele Adhäsionskläger aufträten und wie viele Ansprüche erhoben würden (so OLG Brandenburg, Beschluss v. 17.02.2009, 2 Ws 8/09 ; in diese Richtung auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.12.2013, 1 Ws 416/13, beide bei ), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • BGH, 19.11.1991 - X ARZ 10/91

    Gerichtliche Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands bei Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.07.2016 - 1 Ws 333/16
    Bei dieser Sachlage spricht für die Annahme nur einer Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne schließlich auch, dass bei einer Geltendmachung der mit den Adhäsionsklagen verfolgten Ansprüche vor einem Zivilgericht eine Streitgenossenschaft im Sinne von § 60 ZPO zu bejahen wäre (vgl. Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 60 Rz. 7; BGH, Urteil v. 08.05.2014, IX ZR 219/13 , NJW 2014, 2126; der Beschluss des BGH v. 19.11.1991, X ARZ 10/91 , NJW 1992, 981, steht nicht entgegen, weil dort auch unterschiedliche Beteiligte auf der Beklagtenseite) und in einem solchen Fall gebührenrechtlich nur eine Angelegenheit anzunehmen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 18.12.2014, 2 Ws 74/14 , StraFo 2015, 86).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.07.2016 - 1 Ws 334/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,58790
OLG Oldenburg, 07.07.2016 - 1 Ws 334/16 (https://dejure.org/2016,58790)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.07.2016 - 1 Ws 334/16 (https://dejure.org/2016,58790)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 1 Ws 334/16 (https://dejure.org/2016,58790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 2 RVG; Nr. 4143 VV RVG; Nr. 7002 VV RVG; § 22 RVG; § 49 RVG
    Beantragung der Festsetzung von Prozesskostenhilfevergütung für Adhäsionsklagen; Anwaltliche Gebührenforderung in der selben Sache; Einheitlicher Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Festsetzung von Prozesskostenhilfevergütung für Adhäsionsklagen; Anwaltliche Gebührenforderung in der selben Sache; Einheitlicher Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit

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