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   OLG Celle, 19.07.2006 - 1 Ws 337/06   

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https://dejure.org/2006,16239
OLG Celle, 19.07.2006 - 1 Ws 337/06 (https://dejure.org/2006,16239)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.07.2006 - 1 Ws 337/06 (https://dejure.org/2006,16239)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 1 Ws 337/06 (https://dejure.org/2006,16239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81g
    Gewinnung von molekulargenetischem Material bei Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Vollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3155
  • NStZ 2006, 717
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2006 - 1 Ws 337/06
    Eine solche Straftat ist gegeben, wenn das Delikt mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zugerechnet werden kann, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BT-Drucks. 15/5674, 11 unter Verweis auf BVerfG NStZ 2001, 328, 329 m. w. N.).

    Eine Strafaussetzung zur Bewährung schließt die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer DNA-Analyse nicht aus, weil beide Rechtsinstitute unterschiedlichen Zwecken dienen und entsprechend auch verschiedenen Prüfungsmaßstäben unterliegen (so die h. M.; vgl. schon zur alten Rechtslage BVerfG NStZ 2001, 328, 330; LG Göttingen Nds. Rpfl. 1999, 293 f.; Meyer-Goßner, § 81 g, 48. Aufl., Rn. 8 m. w. N.; zur neuen Rechtslage etwa Beschluss des LG Arnsberg vom 23.01.2006, 2 Qs 1/06).

  • LG Arnsberg, 23.01.2006 - 2 Qs 1/06

    Beantragung der Anordnung einer molekulargenetischen Untersuchung einer

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2006 - 1 Ws 337/06
    Eine Strafaussetzung zur Bewährung schließt die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer DNA-Analyse nicht aus, weil beide Rechtsinstitute unterschiedlichen Zwecken dienen und entsprechend auch verschiedenen Prüfungsmaßstäben unterliegen (so die h. M.; vgl. schon zur alten Rechtslage BVerfG NStZ 2001, 328, 330; LG Göttingen Nds. Rpfl. 1999, 293 f.; Meyer-Goßner, § 81 g, 48. Aufl., Rn. 8 m. w. N.; zur neuen Rechtslage etwa Beschluss des LG Arnsberg vom 23.01.2006, 2 Qs 1/06).
  • OLG Celle, 25.07.2000 - 3 Ws 139/00

    Molekulargenetische Untersuchung ; Anordnung; Sachliche Zuständigkeit;

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2006 - 1 Ws 337/06
    Mit Verfügung vom 18. April 2006 hat die Staatsanwaltschaft Hannover bei dem hierfür zuständigen (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2000, 374 ) Schwurgericht nach §§ 81 g Abs. 1, 81 a , 81 f StPO die Entnahme und molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen des Angeklagten beantragt.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer

    Die vom Amtsgericht ausgesprochene Strafaussetzung zur Bewährung mit der darin vorausgesetzten günstigen Sozialprognose steht dem nicht entgegen, da die anzulegenden Maßstäbe jeweils unterschiedlich sind (vgl. BVerwG, vgl. Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 zu § 81b StPO; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. -, BVerfGE 103, 21 und OLG Celle, Beschluss vom 19.07.2006 - 1 Ws 337/06 -, NJW 2006, 3155 , jeweils zu § 81g StPO, m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 01.06.2021 - 2 Qs 9/21

    Corona-Subventionsbetrügern darf genetischer Fingerabdruck abgenommen werden

    Eine "erhöhte Wahrscheinlichkeit" der Begehung zukünftiger erheblicher Straftaten ist allerdings nicht erforderlich (BVerfGE 103, 21, 37; OLG Celle NStZ 2006, 717f.).
  • LG Hamburg, 08.01.2008 - 619 Qs 68/07

    DNA-Identitätsfeststellung: Anordnung der Entnahme von Körperzellen vor

    Die Staatsanwaltschaft führt zu dieser sog. Negativprognose, an die keine besonders hohen Anforderungen zu stellen sind (OLG Celle, NStZ 2006, 717) und die mit der der Strafaussetzung zur Bewährung zugrunde liegenden sowie nach § 56 StGB anzustellenden "positiven Sozialprognose" nicht gleichzusetzen ist, in ihrer Beschwerdeschrift vom 4. Dezember 2007 mit zutreffenden Erwägungen, die sich die Kammer insoweit zu Eigen macht, aus:.
  • LG Saarbrücken, 08.12.2010 - 2 Qs 26/10

    Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung nach rechtskräftiger Verurteilung

    Eine "erhöhte Wahrscheinlichkeit" der Begehung zukünftiger erheblicher Straftaten ist allerdings nicht erforderlich (BVerfGE 103, 21, 37; OLG Celle, NStZ 2006, 717 f.).
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