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   OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - III-1 Ws 337/09   

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https://dejure.org/2009,6359
OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - III-1 Ws 337/09 (https://dejure.org/2009,6359)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2009 - III-1 Ws 337/09 (https://dejure.org/2009,6359)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - III-1 Ws 337/09 (https://dejure.org/2009,6359)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    StPO § 77 Abs. 2; ; StPO § 121 Abs. 1; ; StPO § 122 Abs. 4; ; StGB § 63

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verfahrensverzögerung im Zusammenhang mit der Begutachtung des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 19 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 1 Ws 337/09
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftfortdauer auch unabhängig von der Schwere des Tatvorwurfs und der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt, und zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößern wird (vgl. BVerfG, StV 2006, 87).

    Kommt es aufgrund vermeidbarer Fehler der Justizorgane zu einer erheblichen Verzögerung, so steht dies der Aufrechterhaltung des Haftbefehls entgegen (vgl. BVerfG, StV 2006, 87).

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 1 Ws 337/09
    Beachtlich sein können hier unter Umständen bereits in Wochen zu bemessende kleinere Verfahrensverzögerungen (vgl. BVerfG, NJW 2006, 1336).
  • OLG Jena, 17.11.2004 - 1 HEs 39/04

    Haftprüfung, besondere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 1 Ws 337/09
    Es sind deshalb mit dem Gutachter Absprachen darüber zu treffen, in welcher Frist ein Gutachten zu erstatten ist und ggf. zu prüfen, ob eine zeitnähere Gutachtenerstellung durch einen anderen Sachverständigen zu erreichen ist (vgl. OLG Koblenz, StV 2007, 256; OLG Jena, Beschluss vom 17. November 2004 - 1 HEs 39/04).
  • OLG Hamm, 18.08.2000 - 2 BL 140/00

    wichtiger Grund, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Absprache mit dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 1 Ws 337/09
    Die Staatsanwaltschaft hat den Gutachter ständig auf die bestehende Haftsitutation hinzuweisen, die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren und erforderlichenfalls gemäß § 77 Abs. 2 StPO Ordnungsmittel gegen den Sachverständigen anzudrohen und festzusetzen (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 629; OLG Zweibrücken, NStZ 1994, 202).
  • OLG Braunschweig, 08.03.1993 - HEs 13/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 1 Ws 337/09
    Diese Auftragsvergabe war verspätet, da sich schon zum Zeitpunkt der Festnahme des Angeschuldigten am 5. September 2008 die Erforderlichkeit eines Schuldfähigkeitsgutachtens aufdrängte (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. März 1993 - HEs 13/93).
  • OLG Koblenz, 29.09.2006 - 4420 BL-III-23/06

    Verzögerung der Ermittlungen durch Einholung eines Sachverständigengutachtens)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 1 Ws 337/09
    Es sind deshalb mit dem Gutachter Absprachen darüber zu treffen, in welcher Frist ein Gutachten zu erstatten ist und ggf. zu prüfen, ob eine zeitnähere Gutachtenerstellung durch einen anderen Sachverständigen zu erreichen ist (vgl. OLG Koblenz, StV 2007, 256; OLG Jena, Beschluss vom 17. November 2004 - 1 HEs 39/04).
  • OLG Zweibrücken, 29.11.1993 - 1 BL 117/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 1 Ws 337/09
    Die Staatsanwaltschaft hat den Gutachter ständig auf die bestehende Haftsitutation hinzuweisen, die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren und erforderlichenfalls gemäß § 77 Abs. 2 StPO Ordnungsmittel gegen den Sachverständigen anzudrohen und festzusetzen (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 629; OLG Zweibrücken, NStZ 1994, 202).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2017 - HEs 2 Ws 63/17

    Besondere Haftprüfung: Fortdauer der Untersuchungshaft bei verspätetem

    Vielmehr sind mit dem Gutachter - aktenkundig - Absprachen darüber zu treffen, in welcher Frist das Gutachten erstattet werden kann (Nr. 72 Abs. 1 RiStBV; vgl. auch § 73 Abs. 1 Satz 2 StPO); zudem ist gegebenenfalls zu prüfen, ob eine zeitnähere Gutachtenerstattung durch einen anderen Sachverständigen zu erreichen ist (Saarländisches Oberlandesgericht, aaO, juris Rn. 19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2009 - III-1 Ws 337/09 -, juris Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15

    Besondere Haftprüfung bei Untersuchungshaft: Verstoß gegen den

    Erteilt die Staatsanwaltschaft im Laufe des Ermittlungsverfahrens keinen Auftrag zur Begutachtung des Angeklagten, obwohl diese nach Aktenlage geboten ist, wird dem Beschleunigungsgrundsatz nicht genügt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2015, 1 Ws 7/15; OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2002, 2 BL 90/02 und Beschluss vom 28.10.1991, 2 BL 349/91; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.7.2009, 1 Ws 337/09 [zum Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit]).
  • OLG Stuttgart, 22.02.2010 - 2 HEs 16/10

    Besonderes Beschleunigungsgebot in Haft- und Unterbringungssachen

    Bloße mündliche Mahnungen, das Gutachten vorzulegen, genügen nicht (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2010, 19 (LS) = juris, 1 Ws 337/09, Beschluss vom 1. Juli 2009, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Zweibrücken, 10.09.2019 - 1 Ws 274/19

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen durch

    Es sind deshalb mit dem Gutachter Absprachen darüber zu treffen, in welcher Frist ein Gutachten zu erstatten ist und es ist zu prüfen, ob eine zeitnähere Gutachtenerstattung durch einen anderen Sachverständigen zu erreichen ist (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2015 - 1 Ws 7/15, BeckRS 2015, 9735; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. September 2006 - (1) 4420 BL - III - 23/06, StV 2007, 256; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 1 Ws 337/09, BeckRS 2009, 20236).
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