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   OLG Jena, 15.10.2013 - 1 Ws 344/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28649
OLG Jena, 15.10.2013 - 1 Ws 344/13 (https://dejure.org/2013,28649)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13 (https://dejure.org/2013,28649)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 1 Ws 344/13 (https://dejure.org/2013,28649)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Terminsgebühr für die Teilnahme an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung bzgl. des Verhandelns über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33 Abs. 6
    Haftbefehlsverkündungstermin löst keine Termingebühr aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 31.10.2008 - 2 StE 6/07

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Terminsgebühr bei einem

    Auszug aus OLG Jena, 15.10.2013 - 1 Ws 344/13
    Reine Haftbefehlsverkündungstermine werden daher nicht gesondert honoriert; vielmehr entsteht eine Terminsgebühr nur, wenn in dem Termin mehr geschehen ist als die bloße Haftbefehlsverkündung (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008, (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07); OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2006, 2 (s) Sbd 9 - 117/06; OLG Hamburg, Beschluss vom 21.02.2006, Ausl 24/05; OLG; Gerold/Schmitt-Burhoff, RVG, 20. Aufl., VV 4102 Rn. 13).
  • OLG Hamburg, 21.02.2006 - Ausl 24/05

    Gebührenanspruch des bestellten Beistands in Auslieferungsverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 15.10.2013 - 1 Ws 344/13
    Reine Haftbefehlsverkündungstermine werden daher nicht gesondert honoriert; vielmehr entsteht eine Terminsgebühr nur, wenn in dem Termin mehr geschehen ist als die bloße Haftbefehlsverkündung (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008, (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07); OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2006, 2 (s) Sbd 9 - 117/06; OLG Hamburg, Beschluss vom 21.02.2006, Ausl 24/05; OLG; Gerold/Schmitt-Burhoff, RVG, 20. Aufl., VV 4102 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX-117/06

    Vernehmungsterminsgebühr; Begriff des Verhandelns; keine Einlassung zur Sache

    Auszug aus OLG Jena, 15.10.2013 - 1 Ws 344/13
    Reine Haftbefehlsverkündungstermine werden daher nicht gesondert honoriert; vielmehr entsteht eine Terminsgebühr nur, wenn in dem Termin mehr geschehen ist als die bloße Haftbefehlsverkündung (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008, (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07); OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2006, 2 (s) Sbd 9 - 117/06; OLG Hamburg, Beschluss vom 21.02.2006, Ausl 24/05; OLG; Gerold/Schmitt-Burhoff, RVG, 20. Aufl., VV 4102 Rn. 13).
  • LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 17 Qs 22/22

    Vernehmungsterminsgebühr, Verhandeln, Hafttermin

    Mit diesem Erfordernis wollte der Gesetzgeber erreichen, dass die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht von diesem Gebührentatbestand erfasst werden und die Teilnahme des Rechtsanwalts an derartigen Terminen nicht gesondert honoriert wird (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 - OLG Bamberg, Beschuss vom 19.01.2021 - 1 Ws 692/20; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2005 - 2 (s) Sbd VIII - 224/05 - KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) - Thüringer OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13 -, LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, jew. zitiert nach juris), es sei denn an die Verkündung des Haftbefehls schließt sich eine Verhandlung über die Fortdauer der Untersuchungshaft an (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223).

    Denn auch in einem solchen Fall erschöpft sich der Termin nach außen hin in der bloßen Abfolge der ohnehin gesetzlich vorgesehenen Förmlichkeiten eines Vorführungstermins gem. § 128 StPO (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 - OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX - 117/06 - Thüringer OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13).

    Allein das Gewähren von rechtlichem Gehör an einen von der Möglichkeit zur Äußerung keinen Gebrauch machenden Beschuldigten macht aus einer Vorführung noch keine "Vernehmung" (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13)- 3.

  • OLG Bamberg, 19.01.2021 - 1 Ws 692/20

    Voraussetzungen für gebührenauslösendes "Verhandeln" über Untersuchungshaft

    Die sich außerhalb der Hauptverhandlung vor Verkündung eines an die Verfahrenslage angepassten Haftbefehls darin erschöpfende anwaltliche Beratung des Mandaten dahin, keine Angaben zur Sache zu machen, stellt (noch) kein für das Entstehen der Gebühr nach den Nrn. 4102 Nr. 3, 4103 VV-RVG notwendiges "Verhandeln" dar (u.a. Anschluss an OLG Saarbrücken Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 = StraFo 2014, 350 und OLG Jena Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13 bei juris).

    a) Nach h.M. (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 = StraFo 2014, 350; OLG Jena, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13; LG Osnabrück, Beschluss vom 07.12.2018 - 18 Kls 879 Js 44614/17 = JurBüro 2020, 478; Kremer in: Riedel/Sußbauer RVG 10. Aufl. VV 4102 Rn. 10; Kroiß in: Mayer/Kroiß [Hrsg.] RVG 5. Aufl. Nr. 4100-4103 VV Rn. 36; NK-GK/Stollenwerck in: Schneider/Volpert/Fölsch [Hrsg.] Gesamtes Kostenrecht 2. Aufl. Nr. 4100-4103 VV RVG) liegt bei der bloßen Beratung des Mandanten, keine Angaben zu machen, ein Verhandeln über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft nicht vor.

  • OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 1 Ws 85/14

    Vernehmungsterminsgebühr, Hafttermin

    OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13 -, jew. zitiert nach juris); Burhoff, RVG - Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., S. 1001 Rn. 31), es sei denn an die Verkündung des Haftbefehls schließt sich eine Verhandlung über die Fortdauer der Untersuchungshaft an (vgl. amtliche Begründung, a.a.O.).
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