Rechtsprechung
   KG, 17.12.2008 - 1 Ws 345/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24955
KG, 17.12.2008 - 1 Ws 345/08 (https://dejure.org/2008,24955)
KG, Entscheidung vom 17.12.2008 - 1 Ws 345/08 (https://dejure.org/2008,24955)
KG, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 1 Ws 345/08 (https://dejure.org/2008,24955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,24955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Nr. 4141 VV RVG
    Befriedungsgebühr; Rücknahme der Revision der Staatsanwaltschaft

  • Burhoff online

    Befriedungsgebühr; Rücknahme der Revision der Staatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entbehrlichkeit einer Hauptverhandlung durch die Rücknahme einer durch die Staatsanwaltschaft eingelegten Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4141
    Befriedungsgebühr nach Revisionsrücknahme durch die Staatsanwaltschaft, Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 30.09.2011 - 1 Ws 66/09

    Rechtsanwaltsvergütung

    Die Beweislast, dass die Tätigkeit des Verteidigers für die Verfahrenserledigung nicht förderlich war, trägt als Gebührenschuldner die Staatskasse (vgl. Senat AGS 2009, 324 ).
  • OLG Braunschweig, 08.03.2016 - 1 Ws 49/16

    Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr gem. Nr. 4141 Anm. 1 S. 1 Nr. 3 VV

    Da die (zulässige) Revision der Staatsanwaltschaft vorliegend schon begründet worden war ( vgl. hierzu OLG München a.a.O.; LG Koblenz, Beschluss vom 30. September 2005 - 1 Qs 235/05, juris, Rn. 19 ) und - im Gegensatz zu einer (einseitigen) Revision des Angeklagten, bei der die Beurteilung der Frage, ob eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, gewöhnlicher Weise erst unter Berücksichtigung der Stellungnahme der zuständigen Staatsanwaltschaft und erst dann möglich sein wird, wenn das Revisionsverfahren beim Rechtsmittelgericht anhängig geworden ist - gemäß § 349 Abs. 5 StPO im Regelfall zwingend zu einer Revisionshauptverhandlung geführt hätte, sind konkrete Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass eine solche durchgeführt worden wäre und durch die beschriebene anwaltliche Tätigkeit des Beschwerdeführers bewirkte Rücknahme der staatsanwaltschaftlichen Revision entbehrlich wurde ( vgl. auch KG, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 1 Ws 345/08, juris ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht