Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 06.09.2016

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.01.2017 - 1 Ws 348/16   

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https://dejure.org/2017,1265
OLG Zweibrücken, 11.01.2017 - 1 Ws 348/16 (https://dejure.org/2017,1265)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.01.2017 - 1 Ws 348/16 (https://dejure.org/2017,1265)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - 1 Ws 348/16 (https://dejure.org/2017,1265)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers geht Datenschutz regelmäßig vor

  • IWW

    § 147 Abs 4 S 2 StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übersendung der Kopie eines Datenträgers mit TKÜ-Aufzeichnungen an den Verteidiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übersendung der Kopie eines Datenträgers mit TKÜ-Aufzeichnungen an den Verteidiger

  • rechtsportal.de

    StPO § 147 Abs. 4 S. 2
    Übersendung der Kopie eines Datenträgers mit TKÜ-Aufzeichnungen an den Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Akteneinsichtrecht im Strafverfahren, oder: Vorrang vor dem Datenschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 437
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 16.02.2016 - 3 Ws 11/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Anspruch auf Überlassung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.01.2017 - 1 Ws 348/16
    Persönlichkeits- und Datenschutzrechte Dritter stellen in der Regel keine derartigen Ausschlussgründe dar (Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rn. 29 m.w.N.; a.A. OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 3 Ws 11-12/16, juris, Rn. 12; OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 6).

    Die in § 101 Abs. 8 S. 1 StPO statuierte Verpflichtung zur Löschung der gewonnenen Daten wird durch die Aushändigung an den Verteidiger ebenfalls nicht vereitelt (KG, a.a.O.; a.A. OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 3 Ws 11-12/16, juris, Rn. 12 ff.; OLG Nürnberg, a.a.O., Rn. 14); denn dieser ist, als Organ der Rechtspflege auch ohne besonderen Hinweis oder vorheriger Verpflichtungserklärung verpflichtet, die erhaltenen Datenträger (und eventuell angefertigte Kopien) an das Gericht zurückzugeben.

  • OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 3 Ws 438/15

    Einsicht der Verteidigung in Telekommunikationsüberwachungsdateien

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.01.2017 - 1 Ws 348/16
    § 147 Abs. 4 S. 2 StPO schließt die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Gerichts über die Art und Weise der Besichtigung von Akten(-teilen) umfassend, d.h. auch für die Staatsanwaltschaft, aus (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. August 2016 - 1 Ws 415/16, juris, Rn. 8 ff. m.w.N.; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 27. Mai 2016 - 2 Ws 88/16, juris, Rn. 10 ff. m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. August 2015 - 3 Ws 438/15, juris, Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 147, Rn. 32; § 304, Rn. 5; a.A. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2015, juris, Rn. 8 ff. m.w.N., OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 Ws 146/12, juris, Rn. 2, die sich jedoch nicht zu der Frage der Zulässigkeit i.H.a. § 147 Abs. 4 S. 2 StPO verhalten).
  • OLG Hamburg, 27.05.2016 - 2 Ws 88/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Statthaftigkeit der Beschwerde der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.01.2017 - 1 Ws 348/16
    § 147 Abs. 4 S. 2 StPO schließt die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Gerichts über die Art und Weise der Besichtigung von Akten(-teilen) umfassend, d.h. auch für die Staatsanwaltschaft, aus (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. August 2016 - 1 Ws 415/16, juris, Rn. 8 ff. m.w.N.; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 27. Mai 2016 - 2 Ws 88/16, juris, Rn. 10 ff. m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. August 2015 - 3 Ws 438/15, juris, Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 147, Rn. 32; § 304, Rn. 5; a.A. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2015, juris, Rn. 8 ff. m.w.N., OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 Ws 146/12, juris, Rn. 2, die sich jedoch nicht zu der Frage der Zulässigkeit i.H.a. § 147 Abs. 4 S. 2 StPO verhalten).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 2 Ws 146/12

    Anspruch des Verteidigers eines Angeklagten auf Überlassung von sämtlichen i.R.

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.01.2017 - 1 Ws 348/16
    § 147 Abs. 4 S. 2 StPO schließt die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Gerichts über die Art und Weise der Besichtigung von Akten(-teilen) umfassend, d.h. auch für die Staatsanwaltschaft, aus (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. August 2016 - 1 Ws 415/16, juris, Rn. 8 ff. m.w.N.; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 27. Mai 2016 - 2 Ws 88/16, juris, Rn. 10 ff. m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. August 2015 - 3 Ws 438/15, juris, Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 147, Rn. 32; § 304, Rn. 5; a.A. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2015, juris, Rn. 8 ff. m.w.N., OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 Ws 146/12, juris, Rn. 2, die sich jedoch nicht zu der Frage der Zulässigkeit i.H.a. § 147 Abs. 4 S. 2 StPO verhalten).
  • LG Bremen, 16.06.2015 - 4 KLs 500 Js 63429/14

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers - Tonaufzeichnungen einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.01.2017 - 1 Ws 348/16
    Sie stellen verkörperte Kopien dar, die nicht - aus Gründen des Substanz- und Integritätsschutzes von Beweisstücken - dem Mitgabeverbot unterliegen (vgl. hierzu Wettley/Nöding, NStZ 2016, 633 m.w.N.; LG Bremen, StV 2015, 682).
  • KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Anspruch auf Überlassung von digitalen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.01.2017 - 1 Ws 348/16
    Die Gefahr einer unkontrollierten Weitergabe an Dritte besteht bei Verteidigern - als Organen der Rechtspflege - nicht (so auch KG, Beschluss vom 15. März 2015 - 2 StE 14/15, juris, Rn. 11 für dem Gericht bekannte Verteidiger); im Übrigen beugt auch das Standesrecht dem vor, vgl. §§ 19 BORA, 43, 43a BRAO.
  • OLG Celle, 26.08.2016 - 1 Ws 415/16

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Art und Weise der Gewährung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.01.2017 - 1 Ws 348/16
    § 147 Abs. 4 S. 2 StPO schließt die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Gerichts über die Art und Weise der Besichtigung von Akten(-teilen) umfassend, d.h. auch für die Staatsanwaltschaft, aus (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. August 2016 - 1 Ws 415/16, juris, Rn. 8 ff. m.w.N.; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 27. Mai 2016 - 2 Ws 88/16, juris, Rn. 10 ff. m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. August 2015 - 3 Ws 438/15, juris, Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 147, Rn. 32; § 304, Rn. 5; a.A. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2015, juris, Rn. 8 ff. m.w.N., OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 Ws 146/12, juris, Rn. 2, die sich jedoch nicht zu der Frage der Zulässigkeit i.H.a. § 147 Abs. 4 S. 2 StPO verhalten).
  • LG Trier, 14.09.2017 - 1 Qs 46/17

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Rechtsmittel, Umfang der Unterlagen

    Zudem besteht bei der Übermittlung an den Verteidiger als Organ der Rechtspflege grundsätzlich auch keine Gefahr der Weitergabe der Daten an Dritte (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.01.2017, Az. 1 Ws 348/16).
  • OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21

    Anspruch auf Durchsicht beschlagnahmter Papiere bzw. elektronischer

    Nach überwiegender Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung bezog sich der Anfechtungsausschluss des § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO auch auf Beschwerden der Staatsanwaltschaft (OLG Zweibrücken, Beschl. 1 Ws 348/16 v. 11.01.2017 - BeckRS 2017, 100784; OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 88/16 v. 27.05.2016 - NStZ-RR 2016, 282 mit ausführlicher Würdigung der Gesetzgebungshistorie; OLG Celle, Beschl. 1 Ws 415/16 v. 26.08.2016 - BeckRS 2016, 16816; a.A. OLG Celle, Beschl. 2 Ws 114/16 v. 05.07.2016 - NStZ-RR 2017, 48; OLG Nürnberg, Beschl. 2 Ws 8/15 v. 11.02.2015 - BeckRS 2015, 02895).
  • AG Wittlich, 06.08.2018 - 36b OWi 8011 Js 21030/18

    Akteneinsicht in die gesamte Messerie

    Zudem besteht bei der Übermittlung an den Verteidiger als Organ der Rechtspflege grundsätzlich auch keine Gefahr der Weitergabe der Daten an Dritte (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.01.2017, Az. 1 Ws 348/16).".
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2018 - 1 Ws 258/18

    Anfechtbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Akteneinsichtsform

    Das gilt unabhängig davon, ob man derartige Datenträger mit Kopien von Audiodateien als - lediglich am Ort ihrer Verwahrung zu besichtigende bzw. anzuhörende (§ 147 Abs. 1 StPO) - Beweisstücke oder aber - was zutreffend wäre (vgl. OLG Hamburg StraFo 2016, 344 ff. - juris Rn. 20; OLG Zweibrücken StV 2017, 437 f. - juris Rn. 3; Mosbacher, JuS 2017, 127, 128; Wettley/Nöding NStZ 2016, 633, 634; Knauer/Pretsch NStZ 2016, 307) - im Gegensatz zu den Originalaufzeichnungen als - dem Verteidiger zu überlassende - Aktenbestandteile ansieht.

    Der in § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO a. F. geregelte Ausschluss der Anfechtbarkeit bezog sich nicht nur auf Rechtsmittel des Angeklagten, sondern galt nach zutreffender, vom Senat geteilter Auffassung allgemein und erfasste daher auch Beschwerden der Staatsanwaltschaft (vgl. OLG Frankfurt StV 2016, 148 f.; OLG Hamburg [2. Strafsenat] StraFo 2016, 344 ff. - juris Rn. 10 ff.; OLG Celle [1. Strafsenat] StV 2017, 158 ff. - juris Rn. 9 ff.; OLG Zweibrücken StV 2017, 437 f. - juris Rn. 3; Mosbacher JuS 2017, 127 f.; Wölky StV 2017, 438, 439).

  • LG Regensburg, 24.07.2017 - 6 Qs 29/17
    NStZ 2014, 347: OLG Zweibrücken BeckRS 2017, 100784; KG Berlin, Beschluss v.

    Eine Vertiefung dieses Eingriffs ist durch eine Herausgabe von Kopien der Audiodateien an den Verteidiger nicht zu befürchten, da der Verteidiger lediglich an einem anderen Ort von seinem ohnehin bestehenden Einsichtsrecht Gebrauch macht (OLG Zweibrücken BeckRS 2017, 100784 Rn. 6).

    Die Gefahr einer unkontrollierten Weitergabe der kopierten Audiodateien besteht insoweit nicht, da der Verteidiger aufgrund seiner Stellung als Organ der Rechtspflege und der - standesrechtlichen Bestimmungen in 88 19 BORA, 43, 43a BRAO verpflichtet ist, jeglichen Missbrauch auszuschließen (OLG Zweibrücken BeckRS 2017, 100784 Rn. 6).

  • LG Kaiserslautern, 22.05.2019 - 5 Qs 51/19

    Anspruch des Betroffenen auf Zurverfügungstellung der Messdaten im Rahmen der

    Zudem besteht bei der Übermittlung an den Verteidiger als Organ der Rechtspflege grundsätzlich auch keine Gefahr der Weitergabe der Daten an Dritte (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.01.2017, Az. 1 Ws 348/16).
  • LG Dortmund, 29.11.2019 - 53 Qs 72/19

    Akteneinsichtsrecht im Bußgeldverfahren umfasst Datensätze der kompletten

    Zudem besteht bei der Übermittlung der Daten an die Verteidigerin als Organ der Rechtspflege grundsätzlich auch keine Gefahr der Weitergabe an Dritte (so auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.01.2017, Az. 1 Ws 348/16).
  • AG Wittlich, 20.08.2018 - 313 OWi 114/18

    Einsichtsrecht in Baumusterprüfbescheinigung und Konformitätserklärung zum

    Mit der Zurverfügungstellung der gesamten Messserie werden zwar Foto und Kennzeichen übermittelt, nicht aber die Fahrer- oder Halteranschrift Zudem besteht bei der Übermittlung an den Verteidiger als Organ der Rechtspflege grundsätzlich auch keine Gefahr der Weitergabe der Daten an Dritte (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.01.2017, Az. 1 Ws 348/16).".
  • LG Trier, 15.02.2018 - 1 Qs 9/18

    Akteneinsicht auch in Zulassungsschein des Geschwindigkeitsmessgeräts

    Zudem besteht bei der Übermittlung an den Verteidiger als Organ der Rechtspflege grundsätzlich auch keine Gefahr der Weitergabe der Daten an Dritte (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.01.2017, Az. 1 Ws 348/16).
  • LG Kaiserslautern, 20.01.2020 - 5 Qs 107/19

    Messreihe, Wartungsunterlagen und verkehrsrechtliche Anordnung sind der

    Mit der Zurverfügungstellung der gesamten Messserie werden zwar Foto und Kennzeichen übermittelt, nicht aber die Fahrer- oder Halteranschrift Zudem besteht bei der Übermittlung an den Verteidiger als Organ der Rechtspflege grundsätzlich auch keine Gefahr der Weitergabe der Daten an Dritte (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.01.2017, Az. 1 Ws 348/16).
  • AG Landstuhl, 06.11.2019 - 2 OWi 122/19

    Vollständige Einsicht in vorhandene Messunterlagen

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.09.2016 - 1 Ws 348/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,51908
OLG Hamm, 06.09.2016 - 1 Ws 348/16 (https://dejure.org/2016,51908)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2016 - 1 Ws 348/16 (https://dejure.org/2016,51908)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2016 - 1 Ws 348/16 (https://dejure.org/2016,51908)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Keine gesonderte Terminsgebühr für ein in der Hauptverhandlung abgetrenntes und eingestelltes Verfahren, indem keine weiteren Tätigkeiten entfaltet wurden

  • rechtsportal.de

    VV RVG Nr. 4109
    Keine gesonderte Terminsgebühr für ein in der Hauptverhandlung abgetrenntes und eingestelltes Verfahren, indem keine weiteren Tätigkeiten entfaltet wurden

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 36 Qs 48/16
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 1 Ws 348/16
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG Dortmund, 12.11.2014 - 724 Ds 332/14
    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 1 Ws 348/16
    In der unter dem Aktenzeichen 724 Ds 263 Js 1969/14 - 332/14 terminierten (einzigen) Hauptverhandlung vom 04.11.2015 sind vom Amtsgericht Dortmund nach einer teilgeständigen Einlassung des Angeklagten zu den gegen ihn erhobenen Tatvorwürfen mit drei Beschlüssen auf entsprechende Anträge der Staatsanwaltschaft insgesamt sechs - jeweils noch vor der Hauptverhandlung zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbundene - Verfahren "zur eigenen Verhandlung und Entscheidung abgetrennt und sodann im Hinblick auf die zu erwartende Verurteilung gemäß § 154 II StPO eingestellt" worden.
  • OLG Dresden, 07.10.2008 - 2 Ws 455/08

    Erfallen der Terminsgebühr des Pflichtverteidigers bei Verbindung zweier

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 1 Ws 348/16
    Denn auch bei der gebührenrechtlichen Behandlung von in der Hauptverhandlung verbundenen Verfahren ist es durchaus anerkannt, dass der Verteidiger ggf. in eigenem Gebühreninteresse darauf zu achten hat, dass eine solche Verbindung erst nach dem (ggf. auch konkludenten) Aufruf - sowie der Eröffnung - aller Sachen erfolgt ist, da grundsätzlich nur dann auch in den hinzuverbundenen Verfahren eine gesondert zu vergütende Hauptverhandlung stattgefunden hat (vgl. Burhoff in: ders. (Hg.), a.a.O., Rn. A/2078 f., Vorbem. 4 VV Rn. 89 f., Nr. 4108 VV Rn. 19; ders. in: Gerold/Schmidt, a.a.O., Nr. 4108-4111 VV Rn. 12; Rehberg in: Göttlich u.a., a.a.O., S. 865; bzgl. der notwendigen Eröffnungsentscheidung zudem OLG Bremen, NStZ-RR 2013, 128; OLG Dresden, AGS 2009, 223, jew. zit. n. juris).
  • OLG Hamburg, 05.05.2010 - 2 Ws 34/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch eines beigeordneten Zeugenbeistands;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 1 Ws 348/16
    Soweit der Leiter des Dezernats ## der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Hamm überdies mit dem - s.o. - zutreffenden Hinweis auf das Fehlen eines diesbezüglich rechtzeitig vor der Hauptverhandlung gefassten Eröffnungsbeschlusses angeregt hat, die vom Kostenbeamten des Amtsgerichts antragsgemäß festgesetzte Terminsgebühr hinsichtlich des in der Hauptverhandlung hinzuverbundenen Verfahrens 120 Js 633/15 in Abzug zu bringen, kam dies vorliegend unabhängig von der Frage nicht in Betracht, inwiefern im Rahmen der §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG ein Verschlechterungsverbot greift (vgl. - ein solches Verbot ablehnend - OLG Hamburg, NStZ-RR 2011, 64; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 327 m.w.N.; a.A. OVG Hamburg, AGS 2015, 90; OLG Oldenburg, NJW 2011, 1614).
  • OLG Hamburg, 02.08.2010 - 2 Ws 95/10

    Rechtsanwaltsgebühren im Strafverfahren: Vergütung des anwaltlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 1 Ws 348/16
    Soweit der Leiter des Dezernats ## der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Hamm überdies mit dem - s.o. - zutreffenden Hinweis auf das Fehlen eines diesbezüglich rechtzeitig vor der Hauptverhandlung gefassten Eröffnungsbeschlusses angeregt hat, die vom Kostenbeamten des Amtsgerichts antragsgemäß festgesetzte Terminsgebühr hinsichtlich des in der Hauptverhandlung hinzuverbundenen Verfahrens 120 Js 633/15 in Abzug zu bringen, kam dies vorliegend unabhängig von der Frage nicht in Betracht, inwiefern im Rahmen der §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG ein Verschlechterungsverbot greift (vgl. - ein solches Verbot ablehnend - OLG Hamburg, NStZ-RR 2011, 64; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 327 m.w.N.; a.A. OVG Hamburg, AGS 2015, 90; OLG Oldenburg, NJW 2011, 1614).
  • LG Itzehoe, 29.10.2007 - 2 Qs 224/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrfacher Anfall der Terminsgebühr an einem Kalendertag

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 1 Ws 348/16
    Diesem Ergebnis steht auch nicht entgegen, dass nach allgemeiner Auffassung abgetrennte Verfahren jeweils selbständig zu bewerten sind und dies gebührenrechtlich zur Folge hat, dass gegebenenfalls mehrere Terminsgebühren anfallen, selbst wenn die Trennung erst in der Hauptverhandlung des Ursprungsverfahrens erfolgt und sodann die Hauptverhandlung in dem abgetrennten Verfahren noch am selben Kalendertag durchgeführt wird (vgl. KG, RVG professionell 2007, 139; LG Itzehoe, AGS 2008, 233, jew. zit. n. juris; Burhoff in: ders. (Hg.), RVG Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl., Rn. A/1894, A/1902f.; Vorbem. 4 KVV Rn. 82, 84 f., Nr. 4108 VV Rn. 20; ders. in: Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., Vorb.
  • LG Bremen, 13.06.2012 - 5 Qs 146/12

    Teilnahme an einem gerichtlichen Termin ohne Erbringung besonderer Tätigkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 1 Ws 348/16
    Schließlich sieht sich der Senat auch nicht durch die von Burhoff (in: ders. (Hg.), a.a.O., Rn. A/1904) zustimmend zitierte Entscheidung des Landgerichts Bremen (DAR 2013, 58, juris) zu einer anderen Auffassung veranlasst, nach der - so die Formulierung des Leitsatzes bei juris - der Verteidiger (in einem OWi-Verfahren) nach Abtrennung mehrerer Verfahren von dem führenden Verfahren in sämtlichen ursprünglich verbundenen Verfahren Terminsgebühren verdienen soll, wenn sie in der Hauptverhandlung "jeweils" von dem führenden Verfahren abgetrennt und sonach gesondert (gemäß § 47 Abs. 2 OWiG) eingestellt worden sind.
  • OLG Oldenburg, 15.03.2011 - 13 WF 34/11

    Anwaltsgebühren im abgetrennten und selbständigen Verfahren über den

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 1 Ws 348/16
    Soweit der Leiter des Dezernats ## der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Hamm überdies mit dem - s.o. - zutreffenden Hinweis auf das Fehlen eines diesbezüglich rechtzeitig vor der Hauptverhandlung gefassten Eröffnungsbeschlusses angeregt hat, die vom Kostenbeamten des Amtsgerichts antragsgemäß festgesetzte Terminsgebühr hinsichtlich des in der Hauptverhandlung hinzuverbundenen Verfahrens 120 Js 633/15 in Abzug zu bringen, kam dies vorliegend unabhängig von der Frage nicht in Betracht, inwiefern im Rahmen der §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG ein Verschlechterungsverbot greift (vgl. - ein solches Verbot ablehnend - OLG Hamburg, NStZ-RR 2011, 64; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 327 m.w.N.; a.A. OVG Hamburg, AGS 2015, 90; OLG Oldenburg, NJW 2011, 1614).
  • OVG Hamburg, 08.03.2013 - 3 So 126/12

    Umfang der Rechtsanwaltsvergütung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 1 Ws 348/16
    Soweit der Leiter des Dezernats ## der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Hamm überdies mit dem - s.o. - zutreffenden Hinweis auf das Fehlen eines diesbezüglich rechtzeitig vor der Hauptverhandlung gefassten Eröffnungsbeschlusses angeregt hat, die vom Kostenbeamten des Amtsgerichts antragsgemäß festgesetzte Terminsgebühr hinsichtlich des in der Hauptverhandlung hinzuverbundenen Verfahrens 120 Js 633/15 in Abzug zu bringen, kam dies vorliegend unabhängig von der Frage nicht in Betracht, inwiefern im Rahmen der §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG ein Verschlechterungsverbot greift (vgl. - ein solches Verbot ablehnend - OLG Hamburg, NStZ-RR 2011, 64; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 327 m.w.N.; a.A. OVG Hamburg, AGS 2015, 90; OLG Oldenburg, NJW 2011, 1614).
  • OLG Hamm, 21.02.2017 - 5 Ws 245/16

    Unterscheidung Verfahrens- und Verschmelzungsverbindung für Gebührenanspruch;

    Diese Meinung vertritt auch der hiesige 1. Strafsenat in den Gründen seines Beschlusses vom 06.09.2016 - III-1 Ws 348/16 OLG Hamm.
  • LG Dortmund, 13.01.2017 - 34 Qs 70/16

    Verbindung von Verfahren, Aufruf, Eröffnungsentscheidung

    Denn die Durchführung der Hauptverhandlung war noch nicht möglich, weil es an der Prozessvoraussetzung eines Eröffnungsbeschlusses (§§ 203, 207 StPO), im Unterschied zu der vom Verteidiger zitierten Entscheidung des LG Düsseldorf (Beschluss vom 07.08.2015 - Az. 10 KLs 1/14, beck-online), fehlte und dem Amtsgericht dadurch die Durchführung der Hauptverhandlung verboten war (vgl. BGH, NStZ-RR 2011, 150; OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2016 - Az. II-1 Ws 348/16; OLG Dresden, a.a.O.; OLG Bremen, a.a.O.).
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