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   OLG Koblenz, 10.06.2003 - 1 Ws 351/03   

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https://dejure.org/2003,14383
OLG Koblenz, 10.06.2003 - 1 Ws 351/03 (https://dejure.org/2003,14383)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.06.2003 - 1 Ws 351/03 (https://dejure.org/2003,14383)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Juni 2003 - 1 Ws 351/03 (https://dejure.org/2003,14383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überstellung zur Strafvollstreckung im Ausland ; Antrag nach § 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG); Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung einer Freiheitsstrafe in der Türkei

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft; Überstellung zur Strafvollstreckung im Ausland

  • Judicialis

    EGGVG § 23; ; ÜberstÜbk Art. 2 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 23 ; ÜberstÜbk Art. 2 Abs. 2 S. 2
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Entscheidung der Staatsanwaltschaft auf Nichtbefürworten eines Übernahmeersuchens zur Strafvollstreckung im Ausland

  • rechtsportal.de

    EGGVG § 23; ÜberstÜbk Art. 2 Abs. 2 S. 2
    Überstellungsübereinkommen, Überstellung, Strafvollstreckung, Ausland, Rechtsbehelf, Rechtsschutz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 09.01.2001 - 1 VAs 52/00

    Strafvollstreckung im Heimatland; Aussetzung der Strafvollstreckung wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.06.2003 - 1 Ws 351/03
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wurde in der Folgezeit der Antrag nach § 23 EGGVG als der allein in Frage kommende Rechtsbehelf angesehen (HansOLG Hamburg StV 97, 105; OLG Hamm StV 00, 379; 01, 523; OLG Celle StV 00, 380; OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.8.02 in: www.justiz.hessen.de; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 23 EGGVG Rdn. 16).
  • OLG Celle, 08.09.1998 - 3 ARs 8/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 10.06.2003 - 1 Ws 351/03
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wurde in der Folgezeit der Antrag nach § 23 EGGVG als der allein in Frage kommende Rechtsbehelf angesehen (HansOLG Hamburg StV 97, 105; OLG Hamm StV 00, 379; 01, 523; OLG Celle StV 00, 380; OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.8.02 in: www.justiz.hessen.de; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 23 EGGVG Rdn. 16).
  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.06.2003 - 1 Ws 351/03
    Mit Beschluss vom 18. Juni 1997 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 96, 100 = StV 97, 646) gegen die bis dahin herrschende Meinung in der Rechtsprechung festgestellt, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ein Übernahmeersuchen nicht zu befürworten, gerichtlich auf Ermessensfehler überprüfbar sein müsse, es allerdings den Fachgerichten überlassen zu klären, welcher Rechtsweg in Frage komme.
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