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   OLG Zweibrücken, 29.03.2022 - 1 Ws 36/22   

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https://dejure.org/2022,8224
OLG Zweibrücken, 29.03.2022 - 1 Ws 36/22 (https://dejure.org/2022,8224)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.03.2022 - 1 Ws 36/22 (https://dejure.org/2022,8224)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. März 2022 - 1 Ws 36/22 (https://dejure.org/2022,8224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Klageerzwingungsverfahren, Hochschullehrer

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 172 Abs 1 S 1 StPO, § 172 Abs 3 S 2 Halbs 1 StPO
    Formelle Anforderungen bei einem Klageerzwingungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässiger Antrag auf Klageerzwingungsverfahren bei Unterschrift durch Hochschullehrer; Keine generelle Gleichstellung von Rechtsanwalt und Hochschullehrer; Fehlende Unterschriftberichtigung durch Hochschullehrer ohne Anwaltszulassung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Der Klageerzwingungsantrag des "Hochschullehrers”

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1693
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bamberg, 08.06.2021 - 1 Ws 290/21

    Ungültige Unterzeichnung eines Klageerzwingungsantrags durch Rechtsprofessor

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.03.2022 - 1 Ws 36/22
    Zur Stellung eines Klageerzwingungsantrags ist mithin auch nach Einführung der genannten Vorschrift nach dem eindeutigen Wortlaut des § 172 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 StPO ausschließlich der Rechtsanwalt befugt (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.06.2021, 1 Ws 290/21, juris; Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO § 172 Rn. 19; SK/Wohlers StPO 5. Aufl. § 172 Rn. 57; Kudlich a. a. O.).
  • BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 205/05

    Anforderungen an Inhalt eines Klageerzwingungsantrags gem § 172 Abs 3 S 1 StPO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.03.2022 - 1 Ws 36/22
    Diese Anforderung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Bundesverfassungsgericht, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 14. Januar 2005, 2 BvR 1486/04, Rn. 14; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 15. Dezember 2005, 2 BvR 205/05, Rn. 10; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 27. April 2006, Rn. 3; alle juris).
  • KG, 10.11.2015 - 3 Ws 509/15

    Klageerzwingungsverfahren: Verpflichtung zur Darlegung der Einhaltung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.03.2022 - 1 Ws 36/22
    Hinsichtlich der Einhaltung der Frist des § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO gilt dies auch dann, wenn die Generalstaatsanwaltschaft bei ihrer Beschwerdeentscheidung die Verfristung übersehen oder übergangen hat; denn der Rechtsweg zum Oberlandesgericht ist nur dann eröffnet, wenn die Fristversäumung unverschuldet war und dem Antragsteller deshalb Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird (KG Berlin, Beschluss vom 10. November 2015, 3 Ws 509/15, Rn. 6, zit. nach juris).
  • OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12

    Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.03.2022 - 1 Ws 36/22
    (OLG Bamberg, Beschluss vom 8. März 2012, 3 Ws 4/12, Rn. 2, juris).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.03.2022 - 1 Ws 36/22
    Diese Anforderung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Bundesverfassungsgericht, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 14. Januar 2005, 2 BvR 1486/04, Rn. 14; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 15. Dezember 2005, 2 BvR 205/05, Rn. 10; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 27. April 2006, Rn. 3; alle juris).
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