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   OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20   

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https://dejure.org/2020,41452
OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20 (https://dejure.org/2020,41452)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.12.2020 - 1 Ws 361/20 (https://dejure.org/2020,41452)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 1 Ws 361/20 (https://dejure.org/2020,41452)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 253
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.08.2016 - 1 StR 301/16

    Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit: Voraussetzungen der prozessualen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20
    Diese Fähigkeit wird erst durch schwerwiegende psychische oder körperliche Beeinträchtigungen aufgehoben (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2019 a.o.O mit Verweis auf Beschluss vom 24. August 2016, Az. 1 StR 301/16 in NStZ-RR 2017, 92 m.w.N).

    Ein durch den Verteidiger hervorgerufener Irrtum, der ebenso wenig behauptet wurde, würde nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zu einer Unwirksamkeit führen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2016, Az. 1 StR 301/16 a.o.O.).

    Ein wirksamer Verzicht ist sodann weder durch einen Widerruf noch eine Rücknahme der Verzichtserklärung oder deren Anfechtung revidierbar (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2016, Az. 1 StR 301/16 a.o.O.; Beschluss vom 8. Oktober 2015, Az. 2 StR 103/15 in NStZ-RR 2016, 180 m.w.N.), sodass er der später erfolgten Berufungseinlegung entgegenstand.

    Da eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach wirksamen Rechtsmittelverzicht nicht stattfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2016, Az. 1 StR 301/16 a.o.O.; Beschluss vom 8. Oktober 2015, Az. 2 StR 103/15 a.o.O.; Beschluss vom 10. September 2009, Az. 4 StR 120/09 in NStZ-RR 2010, 55), war auf die Verfristung der Rechtsmitteleinlegung und einer möglichen Wiedereinsetzung des Beschwerdeführers in den vorherigen Stand von Amts wegen nicht näher einzugehen.

  • BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15

    Rechtsmittelrücknahme (nur ausnahmsweise Widerruflichkeit)

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20
    Ein wirksamer Verzicht ist sodann weder durch einen Widerruf noch eine Rücknahme der Verzichtserklärung oder deren Anfechtung revidierbar (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2016, Az. 1 StR 301/16 a.o.O.; Beschluss vom 8. Oktober 2015, Az. 2 StR 103/15 in NStZ-RR 2016, 180 m.w.N.), sodass er der später erfolgten Berufungseinlegung entgegenstand.

    Da eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach wirksamen Rechtsmittelverzicht nicht stattfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2016, Az. 1 StR 301/16 a.o.O.; Beschluss vom 8. Oktober 2015, Az. 2 StR 103/15 a.o.O.; Beschluss vom 10. September 2009, Az. 4 StR 120/09 in NStZ-RR 2010, 55), war auf die Verfristung der Rechtsmitteleinlegung und einer möglichen Wiedereinsetzung des Beschwerdeführers in den vorherigen Stand von Amts wegen nicht näher einzugehen.

  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 169/19

    Verständigung (ausdrückliche Zustimmung des Angeklagten)

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20
    Voraussetzungen für ihr formwirksame Zustandekommen ist die Zustimmung der Verfahrensbeteiligten (vgl. BT-Drucks. 16/12310 S. 13; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, Az. 1 StR 169/19 in NStZ 2019, 688).

    Sie muss - nicht zuletzt wegen der Bindungswirkung - ausdrücklich erfolgen; eine konkludente Erklärung genügt nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, Az. 1 StR 169/19 a.o.O.; Beschluss vom 7. Dezember 2016, Az. 5 StR 39/16 in NStZ-RR 2017, 87).

  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 1422/15

    Verbot informeller Absprachen (Recht auf ein faires Verfahren; abschließender

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20
    Kennzeichen der Verständigung ist die synallagmatische Verknüpfung der Handlungsbeiträge der Beteiligten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. April 2016, Az. 2 BvR 1422/15 in NStZ 2016, 422).
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15

    Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20
    Gegenstand einer solchen Erörterung kann auch die Angabe einer Ober- und Untergrenze nach gegenwärtigem Verfahrensstand zu erwartenden Strafe durch das Gericht sein (vgl. BT-Drucks. 16/12310 S.12 f.; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, Az. 1 StR 2/19 in NStZ 2019, 684; Beschluss vom 14. April 2015, Az. 5 StR 9/15 in NStZ 2015, 535), ebenfalls kann die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses zur Sprache kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, Az. 1 StR 2/19 a.o.O.; Az. 3 StR 153/16; Beschluss vom 14. April 2015, Az. 5 StR 9/15 a.o.O.).
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20
    Eine derartige Einwirkung käme in Betracht, wenn dem Angeklagten die Erklärung zum Rechtsmittelverzicht abverlangt worden wäre, ohne ihm zunächst Gelegenheit zu geben, sich zuvor mit seinem Verteidiger zu beraten, der Rechtsmittelverzicht mithin praktisch unter Umgehung oder Ausschaltung des Verteidigers erwirkt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2019 a.o.O. mit Verweis auf Urteil vom 17. September 1963, Az. 1 StR 301/63 in BGHSt 19, 101 (104)).
  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 153/16

    Fehlerhafte Protokollierung zu verständigungsbezogenen Gesprächen vor Beginn der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20
    Gegenstand einer solchen Erörterung kann auch die Angabe einer Ober- und Untergrenze nach gegenwärtigem Verfahrensstand zu erwartenden Strafe durch das Gericht sein (vgl. BT-Drucks. 16/12310 S.12 f.; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, Az. 1 StR 2/19 in NStZ 2019, 684; Beschluss vom 14. April 2015, Az. 5 StR 9/15 in NStZ 2015, 535), ebenfalls kann die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses zur Sprache kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, Az. 1 StR 2/19 a.o.O.; Az. 3 StR 153/16; Beschluss vom 14. April 2015, Az. 5 StR 9/15 a.o.O.).
  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 2/19

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20
    Gegenstand einer solchen Erörterung kann auch die Angabe einer Ober- und Untergrenze nach gegenwärtigem Verfahrensstand zu erwartenden Strafe durch das Gericht sein (vgl. BT-Drucks. 16/12310 S.12 f.; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, Az. 1 StR 2/19 in NStZ 2019, 684; Beschluss vom 14. April 2015, Az. 5 StR 9/15 in NStZ 2015, 535), ebenfalls kann die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses zur Sprache kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, Az. 1 StR 2/19 a.o.O.; Az. 3 StR 153/16; Beschluss vom 14. April 2015, Az. 5 StR 9/15 a.o.O.).
  • BGH, 07.12.2016 - 5 StR 39/16

    Erfordernis einer ausdrücklichen Erklärung der Zustimmung Staatsanwaltschaft als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20
    Sie muss - nicht zuletzt wegen der Bindungswirkung - ausdrücklich erfolgen; eine konkludente Erklärung genügt nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, Az. 1 StR 169/19 a.o.O.; Beschluss vom 7. Dezember 2016, Az. 5 StR 39/16 in NStZ-RR 2017, 87).
  • BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09

    Wirksame Revisionsrücknahmeerklärung trotz behaupteter Eigenmächtigkeit des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20
    Da eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach wirksamen Rechtsmittelverzicht nicht stattfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2016, Az. 1 StR 301/16 a.o.O.; Beschluss vom 8. Oktober 2015, Az. 2 StR 103/15 a.o.O.; Beschluss vom 10. September 2009, Az. 4 StR 120/09 in NStZ-RR 2010, 55), war auf die Verfristung der Rechtsmitteleinlegung und einer möglichen Wiedereinsetzung des Beschwerdeführers in den vorherigen Stand von Amts wegen nicht näher einzugehen.
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

  • BGH, 24.07.2019 - 3 StR 214/19

    Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeitsvoraussetzungen; prozessuale

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