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   KG, 13.05.2009 - 1 Ws 37/09, 1 AR 311/09   

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https://dejure.org/2009,14711
KG, 13.05.2009 - 1 Ws 37/09, 1 AR 311/09 (https://dejure.org/2009,14711)
KG, Entscheidung vom 13.05.2009 - 1 Ws 37/09, 1 AR 311/09 (https://dejure.org/2009,14711)
KG, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 1 Ws 37/09, 1 AR 311/09 (https://dejure.org/2009,14711)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten des Beistands des Nebenklägers bei unwirksamer Anschlussentscheidung

  • Judicialis

    StPO § 465 Abs. 1; ; GKG § 21 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 465 Abs. 1; GKG § 21 Abs. 1 S. 1
    Kosten des Beistands des Nebenklägers bei unwirksamer Anschlussentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.11.2008 - 4 StR 414/08

    Zuständigkeit für sofortige Beschwerden gegen die dem Angeklagten in dem Urteil

    Auszug aus KG, 13.05.2009 - 1 Ws 37/09
    Denn das Revisionsgericht ist gemäß § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO nur bei einer - hier nicht gegebenen - Identität der Rechtsmittelführer zuständig (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 96; Senat, Beschluß vom 19. Dezember 2008 - 1 Ws 343/08 -).
  • OLG Karlsruhe, 10.12.2007 - 17 U 85/07

    Nichterhebung von Verfahrenskosten: Leichter Verfahrensverstoß als unrichtige

    Auszug aus KG, 13.05.2009 - 1 Ws 37/09
    Um einer Ausuferung von entsprechenden Anträgen mit langwierigen Prüfungen von (vermeintlichen) Rechtsverstößen vorzubeugen, verlangt die Rechtsprechung - über den Wortlaut der Vorschrift hinaus - für ihre Anwendung das Vorliegen eines offensichtlich schweren Fehlers (vgl. BGH MDR 2005, 956; OLG Stuttgart MDR 2008, 1043; OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 807; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2008 - 8 WF 102/08

    Sachverständigenentschädigung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren:

    Auszug aus KG, 13.05.2009 - 1 Ws 37/09
    Um einer Ausuferung von entsprechenden Anträgen mit langwierigen Prüfungen von (vermeintlichen) Rechtsverstößen vorzubeugen, verlangt die Rechtsprechung - über den Wortlaut der Vorschrift hinaus - für ihre Anwendung das Vorliegen eines offensichtlich schweren Fehlers (vgl. BGH MDR 2005, 956; OLG Stuttgart MDR 2008, 1043; OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 807; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2006 - 23 W 26/06

    Kostenniederschlagung wegen unrichtiger Sachbehandlung - Berechtigung von Kosten

    Auszug aus KG, 13.05.2009 - 1 Ws 37/09
    Um einer Ausuferung von entsprechenden Anträgen mit langwierigen Prüfungen von (vermeintlichen) Rechtsverstößen vorzubeugen, verlangt die Rechtsprechung - über den Wortlaut der Vorschrift hinaus - für ihre Anwendung das Vorliegen eines offensichtlich schweren Fehlers (vgl. BGH MDR 2005, 956; OLG Stuttgart MDR 2008, 1043; OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 807; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151).
  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 217/04

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unklarheiten bei der

    Auszug aus KG, 13.05.2009 - 1 Ws 37/09
    Um einer Ausuferung von entsprechenden Anträgen mit langwierigen Prüfungen von (vermeintlichen) Rechtsverstößen vorzubeugen, verlangt die Rechtsprechung - über den Wortlaut der Vorschrift hinaus - für ihre Anwendung das Vorliegen eines offensichtlich schweren Fehlers (vgl. BGH MDR 2005, 956; OLG Stuttgart MDR 2008, 1043; OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 807; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151).
  • KG, 31.08.2001 - 5 Ws 546/01

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung - Beschwerde

    Auszug aus KG, 13.05.2009 - 1 Ws 37/09
    Ihr Geltungsbereich ist nicht auf das Kostenansatzverfahren beschränkt (vgl. BGH JurBüro 1980, 533; KG, Beschluß vom 31. August 2001 - 5 Ws 546/01 -).
  • KG, 22.03.2010 - 4 Ws 6/10

    Nebenklage: Wirksamkeit der Anschlusserklärung eines minderjährigen Verletzten

    1 St 255/55">NJW 1956, 681; OLG Hamm VRS 13, 213; KG, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 1 Ws 37/09 - [bei juris]; Senat, Beschluss vom 23. März 2009 - 4 Ws 26/09 - LG Kassel NJW 1960, 62; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl., vor § 395 Rdn. 7; Hilger in LR, StPO 26. Aufl., § 395 Rdn. 28; Senge in KK, StPO 6. Aufl., vor § 395 Rdn. 2; Velten in SK, StPO 28. Aufbaulieferung, § 395 Rdn. 6).
  • LG Berlin, 27.11.2009 - 5 JuJs 343/07

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs Jugendlicher: Anschlusserklärung eines

    245/96|OLG Düsseldorf; 10.07.1996; 1 Ws 524/96|OLG Schleswig; 08.01.1997; 1 Str 245/96">JurBüro 1997, 417; OLG Stuttgart Justiz 1999, 348; KG, Beschluss vom 13.05.2009, Az. 1 Ws 37/09), vermag die Kammer aus diesen Entscheidungen keine Gründe zu entnehmen, um minderjährigen Verletzten, die über hinreichende Verstandesreife verfügen, den selbständigen Anschluss als Nebenkläger zu verwehren.
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 2 Ws 136/12

    Über die aus der Staatskasse gezahlten Beträge hinausgehende Vergütung des

    Da der gemäß § 397 a Abs. 1 StPO zum Beistand des Nebenklägers bestellte Rechtsanwalt die Gebühren eines gewählten Beistandes gemäß § 53 Abs. 2 S. 1 RVG nicht von seinem Auftraggeber, sondern nur von dem Verurteilten verlangen kann, stellen diese Gebühren keine notwendigen Auslagen des Nebenklägers dar (vgl. KG, Beschluss vom 13.05.2009 - 1 Ws 37/09, 1 AR 311/09 - , zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 20.09.2019 - 2 Ws 281/19

    Kein Kostenrisiko des Nebenklägers

    Ein Gebührenanspruch gegen den Nebenkläger selbst besteht gerade nicht (KG Berlin, Beschluss vom 13.05.2009, 1 Ws 37/09 Rn. 11 nach juris ; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 397 a, Rn. 17a).
  • OLG Köln, 15.10.2009 - 2 Ws 509/09

    Berechtigung eines Mitbeschuldigten zum Anschluss als Nebenkläger

    Vielmehr konnte nur für ihn der gesetzliche Vertreter( hier. die Mutter F K ) einen Anschluss erklären und die Nebenklagerechte wahrnehmen ( zu vgl. KG erlin vom 13.05.2009 - 1 Ws 37/09 - m.w.N.; Meyer -Goßner, StPO 52.Auflage, Vor § 395, Rdnr. 7).
  • OLG Schleswig, 01.09.2009 - 2 VollzWs 279/09

    Anforderungen an die Begründung bei einer Rechtsbeschwerde zu Protokoll der

    Vor diesem Hintergrund hat der für Fortdauerentscheidungen zuständige I. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in seinen Beschlüssen vom 31. März 2008 (1 Ws 130/08 (49/08)) und vom 5. Februar 2009 (1 Ws 37/09 (16/09)) die Fortdauer der Unterbringung noch als verhältnismäßig angesehen, aber in seinem letzten Beschluss auf das erwähnte Gutachten des Dr. H. hingewiesen, welches "einen aus Sicht des Senats gangbaren Weg für den weiteren Vollzug der Maßregel aufgezeigt" habe.
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