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   OLG Jena, 09.02.2009 - 1 Ws 370/08   

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https://dejure.org/2009,26712
OLG Jena, 09.02.2009 - 1 Ws 370/08 (https://dejure.org/2009,26712)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.02.2009 - 1 Ws 370/08 (https://dejure.org/2009,26712)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 1 Ws 370/08 (https://dejure.org/2009,26712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des Zeugenbeistands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Zeugenbeistands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Bamberg, 14.04.2008 - 1 Ws 157/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Vergütung für eine Tätigkeit als Zeugenbeistand in einem

    Auszug aus OLG Jena, 09.02.2009 - 1 Ws 370/08
    Da nur für die Vergütung des Wahlbeistandes ein Gebührenrahmen heranzuziehen ist, gilt die Gleichstellung von Zeugenbeistand und Verteidiger nach den Gesetzesmaterialien deshalb auch nur für den Wahlbeistand (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 14.04.2008, Az.: 1 Ws 157/08; OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.12.2005, Az.: 1 Ws 600/05; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.02.2008, Az.: 1 Ws 346/07; jeweils zit. nach juris).
  • OLG Oldenburg, 20.12.2005 - 1 Ws 600/05

    Beschwerde des Zeugenbeistandes gegen einen Beschluss vom Landgericht; Antrag auf

    Auszug aus OLG Jena, 09.02.2009 - 1 Ws 370/08
    Da nur für die Vergütung des Wahlbeistandes ein Gebührenrahmen heranzuziehen ist, gilt die Gleichstellung von Zeugenbeistand und Verteidiger nach den Gesetzesmaterialien deshalb auch nur für den Wahlbeistand (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 14.04.2008, Az.: 1 Ws 157/08; OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.12.2005, Az.: 1 Ws 600/05; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.02.2008, Az.: 1 Ws 346/07; jeweils zit. nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 19.02.2008 - 1 Ws 346/07

    Rechtsanwaltsgebühr im Strafverfahren: Vergütung des Zeugenbeistandes

    Auszug aus OLG Jena, 09.02.2009 - 1 Ws 370/08
    Da nur für die Vergütung des Wahlbeistandes ein Gebührenrahmen heranzuziehen ist, gilt die Gleichstellung von Zeugenbeistand und Verteidiger nach den Gesetzesmaterialien deshalb auch nur für den Wahlbeistand (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 14.04.2008, Az.: 1 Ws 157/08; OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.12.2005, Az.: 1 Ws 600/05; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.02.2008, Az.: 1 Ws 346/07; jeweils zit. nach juris).
  • OLG Dresden, 06.11.2008 - 2 Ws 103/08

    Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands

    Auszug aus OLG Jena, 09.02.2009 - 1 Ws 370/08
    Die mit der Verfahrensgebühr im vorbereitenden sowie im gerichtlichen Verfahren abgegoltenen Tätigkeiten (Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information) werden von einem Zeugenbeistand grundsätzlich nicht erbracht, so dass ihr Anfall von vornherein ausscheidet (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 06.11.2008, Az.: 2 Ws 103/08, zit. nach juris).
  • OLG Stuttgart, 30.05.2008 - 2 StE 2/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch eines einem Zeugen für die Dauer der

    Auszug aus OLG Jena, 09.02.2009 - 1 Ws 370/08
    Diese reichen von einer uneingeschränkten vergütungsrechtlichen Gleichstellung mit einem Verteidiger über differenzierende Betrachtungsweisen, die zum Teil die Grundgebühr und die Terminsgebühr zusprechen, zum Teil die Verfahrens- und die Terminsgebühr, bis hin zu einer Beschränkung des Gebührensanspruchs auf die Verfahrensgebühr wegen einer Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4 VV RVG (vgl. die Nachweise in OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.05.2008, Az.: 5 - 2 StE 2/05; OLG Dresden, Beschluss vom 17.12.2007 - 3 Ws 84/07; jeweils zit. nach juris).
  • OLG Dresden, 17.12.2007 - 3 Ws 84/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Einzeltätigkeit contra Vollvertetung

    Auszug aus OLG Jena, 09.02.2009 - 1 Ws 370/08
    Diese reichen von einer uneingeschränkten vergütungsrechtlichen Gleichstellung mit einem Verteidiger über differenzierende Betrachtungsweisen, die zum Teil die Grundgebühr und die Terminsgebühr zusprechen, zum Teil die Verfahrens- und die Terminsgebühr, bis hin zu einer Beschränkung des Gebührensanspruchs auf die Verfahrensgebühr wegen einer Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4 VV RVG (vgl. die Nachweise in OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.05.2008, Az.: 5 - 2 StE 2/05; OLG Dresden, Beschluss vom 17.12.2007 - 3 Ws 84/07; jeweils zit. nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 19.01.2010 - 1 Ws 210/09

    Zeugenbeistand, Abrechnung, Tätigkeit

    OLG Beschluss vom 9. Februar 2009 - 1 Ws 370/08 - zit. nach juris; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. W 4301 Rn. 8; Hartung in Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl. 4301 VV Rn. 11-14).

    Nach § 68b Satz 2 StPO a.F. besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 1 in bestimmten Fällen eine Verpflichtung zur Beiordnung, nämlich wenn die Vernehmung ein Verbrechen, bestimmt bezeichnete Vergehen aus dem Kreis der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bzw. nach § 225 Abs. 1 und 2 StGB oder sonstige - unter besonderen Voraussetzungen begangene - Vergehen von erheblicher Bedeutung zum Gegenstand hat und der Zeuge oder die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Beiordnung stellt (s.a. Thüring. OLG Beschluss vom 9. Februar 2009 - 1 Ws 370/08 - zit. nach juris).

    OLG, Beschluss vom 9. Februar 2009 -1 Ws 370/08 - jeweils zit. nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 19.01.2010 - 1 Ws 228/09

    Zeugenbeistand, Abrechnung, Tätigkeit

    OLG Beschluss vom 9. Februar 2009 - 1 Ws 370/08 zit. nach juris; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. VV 4301 Rn. 8; Hartung in Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl. 4301 VV Rn. 11-14).

    Nach § 68b Satz 2 StPO a.F. besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 1 in bestimmten Fällen eine Verpflichtung zur Beiordnung, nämlich wenn die Vernehmung ein Verbrechen, bestimmt bezeichnete Vergehen aus dem Kreis der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bzw. nach § 225 Abs. 1 und 2 StGB oder sonstige - unter besonderen Voraussetzungen begangene - Vergehen von erheblicher Bedeutung zum Gegenstand hat und der Zeuge oder die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Beiordnung stellt (s.a. Thüring. OLG Beschluss vom 9. Februar 2009 - 1 Ws 370/08 - zit. nach juris).

    OLG, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 1 Ws 370/08 - jeweils zit. nach juris).

  • OLG Braunschweig, 06.07.2010 - Ws 163/10

    Vergütung des Zeugenbeistands

    2009, 1 Ws 370/08, LS, Rn. 14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. Feb.

    Aufgabe des Zeugenbeistandes sei allein die Wahrnehmung der Zeugenrechte, einer Einarbeitung in den Rechtsfall bedürfe es dazu nicht und wäre dem Beistand - wie bereits ausgeführt - auch nicht möglich, da ihm ein wichtiges Instrument für die Einarbeitung, nämlich die uneingeschränkte Akteneinsicht nicht zur Verfügung stehe (Thüring. OLG, Beschuss vom 09. Feb. 2009, 1 Ws 370/08, Rn. 23 zit. nach juris).

  • OLG Brandenburg, 21.02.2011 - 1 Ws 123/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch eines als Zeugenbeistand beigeordneten

    Hingegen wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung in jüngerer Zeit teilweise eine Vergütung lediglich wegen einer Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4 VV zugelassen (vgl. etwa OLG Hamburg, 2. Strafsenat, Beschluss vom 05.05.2010 - 2 Ws 34/10, zitiert nach juris; OLG Hamm, 2.Strafsenat, Beschluss vom 14.07.2009 - 2 Ws 159/09, StraFo 2009, 474; KG, 1. Strafsenat, Beschluss vom 07.05.2009 - 1 Ws 47/09, zitiert nach juris; OLG Jena, 1. Strafsenat, Beschluss vom 09.02.2009 - 1 Ws 370/08, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, Beschluss vom 05.02.2009 - 111-3 Ws 45 1/08, 3 Ws 45 1/08, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, 1. Strafsenat, Beschluss vom 28.10.2008 - 1 Ws 176/08, StraFo 2009, 262; OLG Stuttgart, 5. Strafsenat, Beschluss vom 30.05.2008 - 5 - 2 StE 2/05, zitiert nach juris, allerdings offen lassend, ob in Ausnahmefallen nicht dennoch Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG Anwendung finden könne, NStZ-RR 2008, 328; OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschluss vom 28.05.2008 - 4 Ws 91/08, zitiert nach juris; OLG Bamberg, 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.04.2008 - 1 Ws 157/08, DAR 2008, 493; OLG Zweibrücken 1. Strafsenat, Beschluss vom 19.02.2008 - 1 Ws 346/07, StRR 2008, 163; OLG Dresden, 3. Strafsenat, Beschluss vom 17.12.2007 - 3 Ws 84/07, RVGReport 2008, 265 unter Aufgabe der Rechtsprechung aus OLG Dresden, Beschluss vom 13.06.2007 - 3 Ws 36/07; OLG Celle, 1. Strafsenat, Beschuss vom 21.05.2007 - 1 Ws 195/07, zitiert nach juris; OLG Oldenburg, 1. Strafsenat, Beschluss vom 21.03.2007 - 1 Ws 101/07, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, 5. Strafsenat, Beschluss vom 26.02.2007 - 5 - 1 BJs 322/85 -2- 3/05, 5-1 BJs 322/85-2-3/05, zitiert nach juris).".
  • AG Betzdorf, 02.11.2011 - 2090 Js 45734/09

    Anwaltlicher Zeugenbeistand - Anwaltsgebühren

    (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.07.2011, Az. Ws 163/10, OLG Hamburg, Beschluss vom 05.05.2010, 2 Ws 34/10, LS; OLG Hamm, Beschluss vom 14.07.2009, 2 Ws 159/09, Ls, mit der sich der 2. Senat der Meinung der übrigen 4. Strafsenate des OLG Hamm anschließt, Rn 7ff; KG Berlin, Beschluss vom 07.05.2009, 1 Ws 47/09, Rn. 3; Thüring.OLG, Beschluss vom 09.02.2009, 1 Ws 370/08, LS, Rn.14 OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2009, III-3 Ws 451/08, LS, Rn. 14 ff. mit weit.

    Aufgabe des Zeugenbeistands sei allein die Wahrnehmung der Zeugenrechte, einer Einarbeitung in den Rechtsfall bedürfe es dazu nicht und wäre dem Beistand - wie bereits ausgeführt - auch nicht möglich, da im ein wichtiges Instrument für die Einarbeitung, nämlich die uneingeschränkte Akteneinsicht nicht zur Verfügung stehe (vgl. Thüring. OLG, Beschluss vom 09.02.2009, 1 Ws 370/08, Rn. 23 zit nach juris).

  • OLG Jena, 27.01.2011 - 1 AR (S) 69/10

    Vergütung des anwaltlichen Zeugenbeistandes im Strafverfahren: Pauschgebühr für

    In einem solchen Fall steht auch einem Rechtsanwalt, der nach § 68b StPO einem Zeugen als Vernehmungsbeistand beigeordnet worden ist, eine Pauschgebühr zu (vgl. Beschluss des Senats vom 09.02.2009, 1 Ws 370/08 bei juris).
  • OLG Schleswig, 26.08.2020 - 2 Ws 74/20

    Dem nach § 86b Abs. 2 Satz 1 StPO beigeordneten Zeugenbeistand steht nur eine

    2009 ­ 1 Ws 370/08 ­, des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Feb.
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