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   OLG Celle, 25.09.2013 - 1 Ws 375/13 (StrVollz)   

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https://dejure.org/2013,26304
OLG Celle, 25.09.2013 - 1 Ws 375/13 (StrVollz) (https://dejure.org/2013,26304)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.09.2013 - 1 Ws 375/13 (StrVollz) (https://dejure.org/2013,26304)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. September 2013 - 1 Ws 375/13 (StrVollz) (https://dejure.org/2013,26304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 27 SGB XII; § 30 Abs. 1 SGB XII; § 43 NJVollzG; § 43 Abs. 2 StVollzG; § 46 StVollzG; § 199 Abs. 1 StVollzG
    Anwendung der Mehrbedarfsregelung des § 30 Abs. 1 SGB XII bei der Bemessung von Taschengeld für Strafgefangene nach § 43 NJVollzG (hier: 100% Schwerbehinderung aufgrund einer Sehbehinderung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der Mehrbedarfsregelung des § 30 Abs. 1 SGB XII bei der Bemessung von Taschengeld für Strafgefangene nach § 43 NJVollzG (hier: 100% Schwerbehinderung aufgrund einer Sehbehinderung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Taschengelderhöhung im Strafvollzug wegen Schwerbehinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Taschengeld für Schwerbehinderte im Strafvollzug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erhöhung des Taschengelds für Strafgefangene aufgrund einer Sehbehinderung - Regelung zur Erhöhung der Sozialhilfe nicht entsprechend anwendbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 537
  • Rpfleger 2014, 101
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.03.2002 - 2 BvR 2175/01

    Neuregelung der Gefangenenentlohnung verfassungskonform

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2013 - 1 Ws 375/13
    Die Berechnung der Eckvergütung selbst ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfG NJW 2002, 2023).
  • OLG Hamburg, 17.11.2008 - 3 Vollz (Ws) 64/08

    Strafvollzug: Anfechtbarkeit einer eingeschränkten Bewilligung von

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2013 - 1 Ws 375/13
    Aufgrund des Nachrangprinzips gemäß § 2 Abs. 2 SGB XII und der abschließenden Regelungen in § 43 NJVollzG und § 46 StVollzG besteht jedoch kein ergänzender Sozialhilfeanspruch für Strafgefangene (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 2009, 127; OVG Münster ZfStrVo 1988, 364; Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 6. Aufl. § 46 Rn. 1; Arloth StVollzG 3. Aufl. § 46 Rn. 6).
  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 840/06

    Zur Gewährung von Taschengeld an im Maßregelvollzug Untergebrachte - Begründung

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2013 - 1 Ws 375/13
    Denn der Antragsteller ist nicht der Gruppe voll erwerbsgeminderter Menschen gleichzusetzen, die allein auf sich gestellt außerhalb einer Einrichtung ausschließlich mit den Leistungen der Sozialhilfe ihren gesamten Lebensunterhalt bestreiten müssen (vgl. BVerfGK 14, 99).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2015 - L 8 SO 224/15
    Es drängt sich auf, dass derartige Mehraufwendungen in der Haft nicht anfallen (vgl. zur Bemessung des Taschengeldes nach § 43 NJVollzG bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 SGB XII: OLG Celle, Beschluss vom 25. September 2013 - 1 Ws 375/13 (StrVollz)).
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