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   KG, 09.05.2016 - 1 Ws 4/16   

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https://dejure.org/2016,54967
KG, 09.05.2016 - 1 Ws 4/16 (https://dejure.org/2016,54967)
KG, Entscheidung vom 09.05.2016 - 1 Ws 4/16 (https://dejure.org/2016,54967)
KG, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - 1 Ws 4/16 (https://dejure.org/2016,54967)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verjährung: Wann verjährt der Kostenerstattungsanspruch?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs des Nebenklägervertreters gegen den Verurteilten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 197 Abs. 1 Nr. 3 ; RVG § 53 Abs. 2 S. 1
    Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs des Nebenklägervertreters gegen den Verurteilten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05

    Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus KG, 09.05.2016 - 1 Ws 4/16
    Die Verjährungsfrist eines Kostenerstattungsanspruchs aufgrund einer rechtskräftigen Kostengrundentscheidung beträgt gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB dreißig Jahre (vgl. BGH NJW 2006, 1962 betreffend zivilprozessuale Kostenerstattungsansprüche; OLG Oldenburg NStZ 2006, 411, Senat, Beschluss vom 21. November 2007 - 1 Ws 245/07 - und LG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 128 betreffend strafprozessuale Kostenerstattungsansprüche).
  • LG Zweibrücken, 18.01.2006 - Qs 6/06

    Verjährung eines Kostenerstattungsanspruchs (hier: Erstattung notwendiger

    Auszug aus KG, 09.05.2016 - 1 Ws 4/16
    Die Verjährungsfrist eines Kostenerstattungsanspruchs aufgrund einer rechtskräftigen Kostengrundentscheidung beträgt gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB dreißig Jahre (vgl. BGH NJW 2006, 1962 betreffend zivilprozessuale Kostenerstattungsansprüche; OLG Oldenburg NStZ 2006, 411, Senat, Beschluss vom 21. November 2007 - 1 Ws 245/07 - und LG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 128 betreffend strafprozessuale Kostenerstattungsansprüche).
  • OLG Oldenburg, 22.06.2005 - 1 Ws 312/05

    Verwirkung von an Verteidiger abgetretenem Anspruch auf Erstattung der

    Auszug aus KG, 09.05.2016 - 1 Ws 4/16
    Die Verjährungsfrist eines Kostenerstattungsanspruchs aufgrund einer rechtskräftigen Kostengrundentscheidung beträgt gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB dreißig Jahre (vgl. BGH NJW 2006, 1962 betreffend zivilprozessuale Kostenerstattungsansprüche; OLG Oldenburg NStZ 2006, 411, Senat, Beschluss vom 21. November 2007 - 1 Ws 245/07 - und LG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 128 betreffend strafprozessuale Kostenerstattungsansprüche).
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