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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.02.2020 - 1 Ws 40/20   

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OLG Dresden, 14.02.2020 - 1 Ws 40/20 (https://dejure.org/2020,2517)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.02.2020 - 1 Ws 40/20 (https://dejure.org/2020,2517)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Februar 2020 - 1 Ws 40/20 (https://dejure.org/2020,2517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wann entsteht die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 1 Ws 654/09

    Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Einziehung; Gegenstandswert

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2020 - 1 Ws 40/20
    Erforderlich, aber auch ausreichend für das Entstehen der zusätzlichen Gebühr ist eine nach Aktenlage gebotene Beratung des Mandanten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 1 Ws 654/09 -).
  • KG, 18.07.2005 - 5 Ws 256/05

    Verteidigergebühren: Beratung über außergerichtliche Einziehung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.02.2020 - 1 Ws 40/20
    Die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV wird auch durch eine bloß beratende Tätigkeit des Rechtsanwalts ausgelöst (KG JurBüro 2005, 531 ).
  • LG Aachen, 01.04.2021 - 60 Qs 7/21

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einziehung, beratende Tätigkeit

    Die Gebühr wird daher bereits durch die außergerichtliche nur beratende Tätigkeit des Rechtsanwalts ausgelöst (Anschluss an OLG Dresden, Beschl. v. 14.02.2020 - 1 Ws 40/20, juris Rn. 1; LG Amberg, Beschl. v. 29.05.2019 - 12 KLs 107 Js 2871/18, juris Rn. 4; LG Chemnitz, Beschl. v. 09.01.2020 - 4 KL 310 Js 40553/18, juris Rn. 7; AG Mainz, Beschl. v. 28.05.2019 - 402 Ls 3444 Js 80146/17, juris Rn. 7; entgegen KG, Beschl. v. 17.06.2008 - 1 Ws 123/08; KG, Beschl. v. 25.10.2019 - 1 Ws 86/19, juris Rn. 8; KG, Beschl. v. 08.11.2019 - 1 Ws 53/19).

    Danach wird entgegen der in dem angegriffenen Beschluss vertretenen Auffassung die Gebühr bereits durch die außergerichtliche nur beratende Tätigkeit des Rechtsanwalts ausgelöst (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 14.02.2020 - 1 Ws 40/20, juris Rn. 1; LG Amberg, Beschl. v. 29.05.2019 - 12 KLs 107 Js 2871/18, juris Rn. 4; LG Chemnitz, Beschl. v. 09.01.2020 - 4 KL 310 Js 40553/18, juris Rn. 7; AG Mainz, Beschl. v. 28.05.2019 - 402 Ls 3444 Js 80146/17, juris Rn. 7; BeckOK-RVG/Knaudt, Stand: 01.12.2020, Nr. 4142 VV RVG Rn. 10 m.w.Nachw.; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 24. Aufl. 2019, RVG VV 4142 Rn. 12; m.w.Nachw.; a.A. KG, Beschl. v. 17.06.2008 - 1 Ws 123/08, NStZ-RR 2008, 391, 392; KG, Beschl. v. 25.10.2019 - 1 Ws 86/19, juris Rn. 8; KG, Beschl. v. 08.11.2019 - 1 Ws 53/19, BeckRS 2019, 33300).

    Allerdings kommt auch unter Zugrundelegung der vorgenannten herrschenden Meinung ein Gebührenfall nur in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Beratung eine Einziehung "in Betracht kam" (so LG Amberg, Beschl. v. 31.05.2019 - 11 KLs 106 Js 7350/18, juris Rn. 2; LG Amberg, Beschl. v. 29.05.2019 - 12 KLs 107 Js 2871/18, juris Rn. 4; BeckOK-RVG/Knaudt, Stand: 01.12.2020, Nr. 4142 VV RVG Rn. 10 m.w.Nachw.) bzw. "nach Aktenlage geboten" war, "ernsthaft in Betracht kam" (so LG Chemnitz, Beschl. v. 09.01.2020 - 4 KL 310 Js 40553/18, juris Rn. 6) bzw. "nahelag" (so OLG Dresden, Beschl. v. 14.02.2020 - 1 Ws 40/20, juris Rn. 1; AG Mainz, Beschl. v. 28.05.2019 - 402 Ls 3444 Js 80146/17, juris Rn. 7 f.).

  • LG Hagen, 31.05.2023 - 44 Qs 26/23

    Einziehung, Beratung des Angeklagten, Erforderlichkeit der Beratung

    Danach wird die Gebühr bereits durch die außergerichtliche nur beratende Tätigkeit des Rechtsanwalts ausgelöst; die Gebühr Nr. 4142 VV RVG setzt keine gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes voraus (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2020 - 1 Ws 40/20, juris Rn. 1; OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.03.2022 - 1 Ws 38/22; LG Amberg, Beschluss vom 29.05.2019 - 12 KLs.

    d) Allerdings kommt auch unter Zugrundelegung der vorgenannten herrschenden Meinung ein Gebührenfall nur in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Beratung eine Einziehung "in Betracht kam" (so LG Amberg, Beschluss vom 31.05.2019 - 11 KLs 106 Js 7350/18, juris Rn. 2; LG Amberg, Beschluss vom 29.05.2019 - 12 KLs 107 Js 2871/18, juris Rn. 4; BeckOK-RVG/Knaudt, Stand: 01.12.2020, Nr. 4142 VV RVG Rn. 10 m.w.Nachw.) bzw. "nach Aktenlage geboten" war, "ernsthaft in Betracht kam" (so LG Chemnitz, Beschluss vom 09.01.2020 - 4 KL 310 Js 40553/18, juris Rn. 6) bzw. "nahelag" (so OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2020 - 1 Ws 40/20, juris Rn. 1; AG Mainz, Beschluss vom 28.05.2019 - 402 Ls 3444 Js 80146/17, juris Rn. 7 f.).

    Damit genügt es, wenn der Verteidiger beratend im Zusammenhang mit der möglichen Einziehung tätig wird (LG Chemnitz, 4. große Strafkammer, Beschluss vom 09.01.2020 - 4 KLs 310 Js 40553/18; OLG Dresden (Strafsenat), Beschluss vom 14.02.2020 - 1 Ws 40/20).

  • OLG Dresden, 26.10.2023 - 3 Ws 66/23

    Einziehung, Beratung, Gegenstandswert, mehrere Angeklagte, Vermögenslosigkeit

    Es genügt, dass sie nach Lage der Sache ernsthaft in Betracht kommt (OLG Dresden, Beschluss vom 14. Februar 2020, 1 Ws 40/20 - juris).
  • LG Coburg, 22.02.2022 - 3 Qs 10/21

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeiten, die sich auf eine Einziehung

    Es ist bereits ausreichend, wenn eine Einziehung in Betracht kommt oder nach Aktenlage geboten ist (OLG Dresden - Strafsenat, Beschluss vom 14.02.2020 - 1 Ws 40/20).

    (LG Chemnitz, 4. große Strafkammer, Beschluss vom 09.01.2020 - 4KLs 310 Js 40553/18; OLG Dresden (Strafsenat), Beschluss vom 14.02.2020 - 1 Ws 40/20).

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.01.2022 - 12 Qs 1/22

    Gebührenfestsetzung nur bei Sachbefassung

    Ausreichend ist, dass eine Einziehung nach Lage der Dinge in Betracht kommt (OLG Dresden, Beschluss vom 14. Februar 2020 - 1 Ws 40/20, juris Rn. 1; Burhoff, AGS 2021, 396, 397).
  • LG Berlin, 05.03.2024 - 511 Qs 5/24

    Einziehung, Gegenstandswert. wirtschaftliches Interesse des Angeklagten, mehrere

    Es genügt, dass sie nach Lage der Sache in Betracht kommt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 14. Februar 2020 - 1 Ws 40/20 -, Rn. 1, juris).
  • KG, 30.06.2021 - 1 Ws 16/21

    Strafverteidigerkosten nach Teil-Verfahrenseinstellung: Voraussetzungen der

    Zwar führt die Beschwerde zutreffend aus, dass keine gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts erforderlich ist, sondern auch die nur beratende Tätigkeit des Anwalts die Gebühr auslöst (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 14. Februar 2020 - 1 Ws 40/20 - KG, Urteil vom 18. Juli 2005 - 5 Ws 256/05 -).
  • OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23

    Abwehr einer Einziehungsanordnung: Bestimmung des Gegenstandswerts

    Es genügt, dass sie nach Lage der Sache ernsthaft in Betracht kommt (OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2020 - 1 Ws 40/20, juris Rn. 1; OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.03.2022 - 1 Ws 38/22; juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.03.2020 - 1 Ws 40/20   

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OLG Schleswig, 09.03.2020 - 1 Ws 40/20 (https://dejure.org/2020,87395)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.03.2020 - 1 Ws 40/20 (https://dejure.org/2020,87395)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. März 2020 - 1 Ws 40/20 (https://dejure.org/2020,87395)
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Volltextveröffentlichung

  • schleswig-holstein.de PDF, S. 13

    § 81 StPO
    Zu den Voraussetzungen der Anordnung einer Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach StPO § 81 im Fall der Weigerung

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2020 - 1 Ws 40/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 9. Oktober 2001 ­ 2 BvR 1523/01, juris ­ u. a. ausgeführt: "Das Untersuchungskonzept zielt darauf ab, den Beschwerdeführer in seinem Alltagsverhalten, seiner Interaktion mit anderen Personen und seinem Verhalten gegenüber Personen, deren Urteil er nicht befürchten muss oder das er für belanglos hält, zu beobachten.
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