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   OLG Schleswig, 08.01.2002 - 1 Ws 407/01   

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https://dejure.org/2002,46060
OLG Schleswig, 08.01.2002 - 1 Ws 407/01 (https://dejure.org/2002,46060)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.01.2002 - 1 Ws 407/01 (https://dejure.org/2002,46060)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 1 Ws 407/01 (https://dejure.org/2002,46060)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Schleswig, 30.07.2002 - 1 Ws 227/02
    Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Lübeck gegen den Beschluss der VI. großen Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer - des Landgerichts Lübeck vom 6. Juni 2002, durch den auf den Antrag des Angeklagten Hildebrand vom 26. März 2002 der mit Beschluss der Kammer vom 7. Dezember 2001 nach Maßgabe der Beschwerdeentscheidung des Senats vom 8. Januar 2002 - 1 Ws 407/01 - gemäß §§ 111 b Abs. 2 und 5, 111 d, 111 e Abs. 1 StPO i.V.m. §§ 73 Abs. 1 Satz 2 und 73 a StGB zur Sicherung von Steueransprüchen der Finanzbehörde angeordnete dingliche Arrest in Höhe von insgesamt 2.648.165,70 Euro (= 5.179.362 DM) in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Angeklagten aufgehoben worden ist, hat der I. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig nach Anhörung der Staatsanwaltschaft am 30. Juli 2002 beschlossen:.

    In dieser Höhe hat die VI. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafekammer - des Landgerichts Lübeck mit Beschluss vom 7. Dezember 2001, nach Maßgabe der Beschwerdeentscheidung des Senats vom 8. Januar 2002 - 1 Ws 407/01 -, den dinglichen Arrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Angeklagten angeordnet.

    Zwar muss sich die Finanzbehörde nicht auf diese Sicherungsmöglichkeit verweisen lassen, wenn die Strafverfolgungsbehörden einen dinglichen Arrest nach § 111 d StPO für geboten erachten (Senatsbeschluss in dieser Sache vom 8. Januar 2002 - 1 Ws 407/01 - LG Berlin wistra 1990, 157, 158).

  • OLG Celle, 14.06.2019 - 2 Ss 52/19

    Einziehung des durch die Steuerersparnis zugeflossenen Vermögensvorteils als

    Der dem Täter einer versuchten Einkommensteuerhinterziehung durch die Steuerersparnis zugeflossene Vermögensvorteil stellt zudem ein "erlangtes Etwas" i.S. von § 73 Abs. 1 StGB dar und unterliegt daher der Einziehung (vgl. Pinkenburg/Schubert, Einziehung des Wertes des Erlangten bei versuchter Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen? in Wistra 2018, S. 458 ff., siehe auch OLG Schleswig, Beschl. v. 08.01.2002, Az. 1 Ws 407/01, zu § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB aF).
  • LG Hamburg, 13.11.2003 - 620 Qs 99/03
    Dabei wird durch die bloße Möglichkeit der Ausbringung eines Arrestes nach §§ 324 ff. AO das Sicherstellungsbedürfnis nicht in Frage gestellt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluß vom 8.1.2002, 1 Ws 407/01, Schmidt/Winter, NStZ 2002, 12).

    Ein Sicherstellungsbedürfnis nach den §§ 111 b StPO entfällt allerdings dann, wenn das zuständige Finanzamt bereits gemäß § 324 AO vorgegangen ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluß vom 8.1.2002, 1 Ws 407/01, LG Berlin, NStZ 1991, 437, 438).

  • LG Hamburg, 06.07.2020 - 618 Qs 10/20
    Da die Steuern jedoch bislang noch nicht gezahlt wurden, sind dem Beschuldigten Vorteile aus der Tat (hier eine Ersparnis der zu zahlenden Steuern) bereits zugeflossen (OLG Schleswig, Beschl. v. 08.01.2002 - 1 Ws 407/01, OLG Celle, Beschl. v. 14.06.2019, 2 Ss 52/19).
  • LG Hamburg, 13.04.2004 - 620 Qs 13/04

    Anordnung des dinglichen Arrests: Rückgewinnungshilfe zugunsten des Steuerfiskus

    Die §§ 111 b, 111 d StPO sind auch im Strafverfahren wegen Abgabendelikten anwendbar (Kammer, wistra 2004, 116; LG Berlin, NStZ 1991, 437; OLG Schleswig, Beschl.v. 8.1.2001 - 1 Ws 407/01).
  • LG Hamburg, 24.03.2004 - 620 Qs 12/04

    Dinglicher Arrest zugunsten des Finanzfiskus im Steuerstrafverfahren

    Dabei wird durch die bloße Möglichkeit der Ausbringung eines Arrestes nach §§ 324 ff. AO das Sicherstellungsbedürfnis nicht in Frage gestellt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8.1.2002, Az: 1 Ws 407/01; Schmidt/Winter, NStZ 2002, 12).
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