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   OLG Jena, 04.12.2007 - 1 Ws 413/07   

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https://dejure.org/2007,9368
OLG Jena, 04.12.2007 - 1 Ws 413/07 (https://dejure.org/2007,9368)
OLG Jena, Entscheidung vom 04.12.2007 - 1 Ws 413/07 (https://dejure.org/2007,9368)
OLG Jena, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 1 Ws 413/07 (https://dejure.org/2007,9368)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    § 14 RVG
    Terminsgebühr; Bemesssung; Kriterien; Hauptverhandlungsdauer; auswärtiger Rechtsanwalt; Erstattung der Mehrkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Bemessung einer Terminsgebühr bei nur kurzer Dauer eines Hauptverhandlungstermins; Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen auswärtigen Rechtsanwalt als Wahlverteidiger bei einem Freispruch des Angeklagten; Statthafter Rechtsbehelf eines Freigesprochen ...

  • Burhoff online

    Terminsgebühr; Bemesssung; Kriterien; Hauptverhandlungsdauer; auswärtiger Rechtsanwalt; Erstattung der Mehrkosten

  • Anwaltsblatt

    § 14 RVG
    Bemessung der Gebühren des Wahlverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1; RVG -VV Nr. 1414
    Rechtsanwaltsvergütung: Höhe der Terminsgebühr, Berücksichtigung des Vorbereitungsaufwands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2008, 151
  • AnwBl Online 2008, 21
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1436/04

    Erstattung der Kosten für mehrere Wahlverteidiger

    Auszug aus OLG Jena, 04.12.2007 - 1 Ws 413/07
    Die Regelung des § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG NJW 2004, 3319, 3320).
  • OLG Köln, 30.03.1993 - 2 Ws 110/93

    Gebühr des Vorverfahrens; Mandatsvertrag; Zugang der Verteidigerstellung;

    Auszug aus OLG Jena, 04.12.2007 - 1 Ws 413/07
    Von einer unbilligen Überhöhung der angesetzten Gebühren wird von der Rechtsprechung aber erst dann ausgegangen, wenn sie um mehr als 20 % von der angemessenen Gebühr abweicht (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 1999, 192 ,193; OLG Köln, JurBüro 1994, 30; ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschluss vom 16.06.2006 im Verfahren 1 Ws 163/06).
  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Jena, 04.12.2007 - 1 Ws 413/07
    Dies gilt aber nur insoweit, als die Vorschriften der ZPO strafprozessualen Prinzipien nicht widersprechen (BGHSt 48, 106, 107).
  • AG Koblenz, 27.01.2006 - 142 C 2307/05

    Anspruch einer Ehefrau auf eine zugesagte Prozesskostendeckung gegen einen

    Auszug aus OLG Jena, 04.12.2007 - 1 Ws 413/07
    Die Terminsdauer ist nämlich regelmäßig ein geeigneter objektiver Gradmesser für den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit an den einzelnen Verhandlungstagen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1998, 613, 614 und JurBüro 2006, 250).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1998 - 1 Ws 796/98
    Auszug aus OLG Jena, 04.12.2007 - 1 Ws 413/07
    Von einer unbilligen Überhöhung der angesetzten Gebühren wird von der Rechtsprechung aber erst dann ausgegangen, wenn sie um mehr als 20 % von der angemessenen Gebühr abweicht (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 1999, 192 ,193; OLG Köln, JurBüro 1994, 30; ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschluss vom 16.06.2006 im Verfahren 1 Ws 163/06).
  • OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 75/06

    Gebühren und Kosten: Frist für Kostenbeschwerde, Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OLG Jena, 04.12.2007 - 1 Ws 413/07
    Anschließend an diese Überlegung und die richtungsweisende Funktion der Entscheidungen des BGH wendet der Senat im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO im strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren nicht an (vgl. Senatsbeschluss vom 03.05.2006, 1 Ws 75/06, bei juris, m.w.N.).
  • OLG Jena, 18.12.2000 - 1 Ws 283/00

    Erstattungsfähigkeit von Mehrauslagen durch Beauftragung eines auswärtigen

    Auszug aus OLG Jena, 04.12.2007 - 1 Ws 413/07
    Hingegen sind das besondere Vertrauen des Angeklagten zu dem Verteidiger und dessen besonders guter Ruf in der Regel ohne Bedeutung, wobei bei besonders schwerwiegenden Tatvorwürfen eine Ausnahme vorliegen kann (vgl. Meyer-Goßner, 50. Aufl., § 464a, Rn. 12 m.w.N.; Beschluss des Senats in StV 2001, 242 ).
  • OLG Bremen, 18.09.2006 - Ws 163/06
    Auszug aus OLG Jena, 04.12.2007 - 1 Ws 413/07
    Von einer unbilligen Überhöhung der angesetzten Gebühren wird von der Rechtsprechung aber erst dann ausgegangen, wenn sie um mehr als 20 % von der angemessenen Gebühr abweicht (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 1999, 192 ,193; OLG Köln, JurBüro 1994, 30; ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschluss vom 16.06.2006 im Verfahren 1 Ws 163/06).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 Ws 56/09

    Rahmengebühr; Grudngebühr; Vernehmungsterminsgebühr; Terminsgebühr

    Namentlich dann, wenn die weiteren Bemessungskriterien nach § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG überdurchschnittlich sind und der Rechtsanwalt auch bei Fortsetzungsterminen einen überdurchschnittlichen Vorbereitungsaufwand auf die Hauptverhandlung hatte, welcher durch die Verfahrensgebühr für das Hauptverfahren nicht allein abgegolten werden kann, fällt die Kürze der Hauptverhandlung weniger schwerwiegend ins Gewicht (vgl. u.a. OLG Jena, Beschl. v. 4. Dezember 2007, 1 Ws 413/07 bei www.burhoff.de).
  • OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 1 Ws 254/13

    Rahmengebühren, Bemessung

    Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass die Dauer eines Hauptverhandlungstermins nicht das alleinige Kriterium für die Bemessung der Terminsgebühr ist (vgl. OLG Harr m, a.a.O.; Thüring. OLG, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 1 Ws 413/07 - Burhoff, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 4. Juni 2013 - 1 Ws 79/13 - Mayer, a.a.O., § 14 Rn. 24; Burhoff, a.a.O., VV Vorb. 4 Rn. 32), sondern den weiteren in § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG genannten Kriterien insoweit durchaus noch Bedeutung zukommt.
  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 269/09
    Namentlich dann, wenn die weiteren Bemessungskriterien nach § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG überdurchschnittlich sind (s.o.) und der Rechtsanwalt auch bei Fortsetzungsterminen einen überdurchschnittlichen Vorbereitungsaufwand auf die Hauptverhandlung hatte, welcher durch die Verfahrensgebühr für das Hauptverfahren nicht allein abgegolten werden kann, fällt die Kürze der Hauptverhandlung weniger schwerwiegend ins Gewicht (vgl. u.a. OLG Jena, Beschl. v. 04.12.2007, 1 Ws 413/07, burhoff.de).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 2 Ws 71/09
    Namentlich dann, wenn die weiteren Bemessungskriterien nach § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG überdurchschnittlich sind und der Rechtsanwalt auch bei Fortsetzungsterminen einen überdurchschnittlichen Vorbereitungsaufwand auf die Hauptverhandlung hatte, welcher durch die Verfahrensgebühr für das Hauptverfahren nicht allein abgegolten werden kann, fällt die Kürze der Hauptverhandlung weniger schwerwiegend ins Gewicht (vgl.u.a. OLG Jena, Beschl.v. 04.12.2007, 1 Ws 413/07, burhoff.de).
  • LG Mühlhausen, 12.02.2009 - 3 Qs 26/09

    Terminsgebühr bei unterlassenem Hinweis auf Verjährung

    Diese Argumentation hat zwar nichts von ihrer Bedeutung verloren (vgl. nach wie vor Madert in Gerold/Schmidt, RVG, 17. Auflage, § 14 Rn. 12 a.E.), inzwischen hat aber das Thüringer Oberlandesgericht im Beschluss vom 4.12.2007 - 1 Ws 413/07 (Quelle: Juris) ebenfalls ausgesprochen, dass eine Überschreitung des angemessenen Satzes um 20 % auch ohne weitere Begründung hinzunehmen sei.
  • LG Hagen, 16.10.2008 - 46 Qs 35/08

    Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss nach §

    Jedoch gilt nach wohl herrschender Auffassung, der sich die Kammer anschließt, für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 464 b StPO die Wochenfrist des § 311 Abs. 2 S. 1 StPO (siehe OLG Hamm, Rpfleger 2004, 732; OLG Jena, Beschluss vom 4. Dezember 2007, 1 Ws 413/07; OLG Celle, Rpfleger 2001, 97; OLG Dresden StV 2001, 634; OLG Karlsruhe Rpfleger 2000, 124; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 464b Rn. 7; vgl. auch BGH, NJW 2003, S. 763).
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