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   OLG Stuttgart, 18.02.1982 - 1 Ws 43/82   

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OLG Stuttgart, 18.02.1982 - 1 Ws 43/82 (https://dejure.org/1982,3706)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.02.1982 - 1 Ws 43/82 (https://dejure.org/1982,3706)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Februar 1982 - 1 Ws 43/82 (https://dejure.org/1982,3706)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 601
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14

    Vollstreckungsaufschub bei zeitiger Freiheitsstrafe: Familiäre Nachteile bei

    Die Frist, auf die die Dauer der bereits verbüßten Strafe nicht anzurechnen wäre (OLG Stuttgart NStZ 1985, 331), endet unter allen Umständen vier Monate nach diesem Zeitpunkt (OLG Düsseldorf VRS 88, 52; OLG Stuttgart MDR 1982, 601), vorliegend mithin am 19.09.2014.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92
    Die Gewährung längeren als viermonatigen Strafaufschubs ist ausgeschlossen, selbst wenn dieser Frist durch bloßen Nichtantritt der Strafe auch ohne deren förmlichen Zurückstellung bereits ausgeschöpft worden ist (OLG Stuttgart MDR 1982, 601).

    Diese Frist läuft von dem in der Ladung zum Strafantritt vorgesehenen Tag des Vollstreckungsbeginns an (vgl. Senatsbeschluß v. 15.11.1991 in NStZ 1992, 149 = Rpfleger 1992, 127 = VRS 82, 202 = JR 1992, 435; OLG Suttgart in MDR 1982, 601).

  • OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 2 Ws 227/99
    Durch die für Härtefälle vorgesehene Bestimmung des § 456 StPO soll dem Verurteilten im eigenen Interesse und dem seiner Familie die Möglichkeit gegeben werden, Vorsorge für die durch die Strafvollstreckung entstehende Lage zu treffen und seine persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten entsprechend zu ordnen (vgl. OLG Stuttgart, MDR 1982, 601).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.1994 - 1 Ws 556/94
    Die Gewährung längeren als viermonatigen Strafaufschubs ist ausgeschlossen, selbst wenn diese Frist - wie hier - durch bloßen Nichtantritt der Strafe auch ohne deren förmliche Zurückstellung bereits ausgeschöpft worden ist (vgl. Senatsbeschluß a.a.O.; OLG Stuttgart in MDR 1982, 601).
  • OLG Köln, 01.06.1989 - 7 U 39/89

    Entschädigung für die aus einer Kündigung eines Arbeitsvertrages entstandenen

    Dem Verurteilten soll im eigenen Interesse und dem seiner Familie die Möglichkeit gegeben werden, Vorsorge für die durch die Strafvollstreckung entstehende Lage zu treffen und seine persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten entsprechend zu ordnen (OLG Stuttgart MDR 1982, 601 [OLG Stuttgart 18.02.1982 - 1 Ws 43/82] ).
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