Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 17.11.2021 - 1 Ws 437, 451-452/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Hauptverhandlungshaft, Entscheidung im beschleunigten Verfahren, Ablehnung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 127b StPO; § 128 StPO; § 418 StPO; § 419 StPO
Beschleunigtes Verfahren; Hauptverhandlungshaft; Haftbefehl; Unanfechtbarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Da ein auf § 127b StPO gestützter Haftbefehl nur der Sicherung der Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren dient, darf ein solcher nicht mehr erlassen werden, wenn der Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren bereits - durch gem. § 419 Abs.2 Satz 2 StPO ...
- rechtsportal.de
Unzulässigkeit eines Haftbefehls nach § 127b StPO außerhalb des beschleunigten Verfahrens Ablehnung der Entscheidung im beschleunigten Verfahren Keine Wiederholungsmöglichkeit eines Antrags auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens
- rechtsportal.de
StPO § 419 Abs. 3 ; StPO § 473 Abs. 1
Unzulässigkeit eines Haftbefehls nach § 127b StPO außerhalb des beschleunigten Verfahrens; Ablehnung der Entscheidung im beschleunigten Verfahren; Keine Wiederholungsmöglichkeit eines Antrags auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Haft: Anordnung von Hauptverhandlungshaft - Nicht nach Ablehnung des beschleunigten Verfahrens
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 07.10.2021 - 3 Qs 375/21
- LG Oldenburg, 07.10.2021 - 3 Qs 376/21
- LG Oldenburg, 07.10.2021 - 3 Qs 377/21
- OLG Oldenburg, 17.11.2021 - 1 Ws 437, 451-452/21