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   OLG Oldenburg, 17.11.2021 - 1 Ws 437, 451-452/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,49482
OLG Oldenburg, 17.11.2021 - 1 Ws 437, 451-452/21 (https://dejure.org/2021,49482)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.11.2021 - 1 Ws 437, 451-452/21 (https://dejure.org/2021,49482)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. November 2021 - 1 Ws 437, 451-452/21 (https://dejure.org/2021,49482)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Da ein auf § 127b StPO gestützter Haftbefehl nur der Sicherung der Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren dient, darf ein solcher nicht mehr erlassen werden, wenn der Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren bereits - durch gem. § 419 Abs.2 Satz 2 StPO ...

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit eines Haftbefehls nach § 127b StPO außerhalb des beschleunigten Verfahrens Ablehnung der Entscheidung im beschleunigten Verfahren Keine Wiederholungsmöglichkeit eines Antrags auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens

  • rechtsportal.de

    StPO § 419 Abs. 3 ; StPO § 473 Abs. 1
    Unzulässigkeit eines Haftbefehls nach § 127b StPO außerhalb des beschleunigten Verfahrens; Ablehnung der Entscheidung im beschleunigten Verfahren; Keine Wiederholungsmöglichkeit eines Antrags auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Haft: Anordnung von Hauptverhandlungshaft - Nicht nach Ablehnung des beschleunigten Verfahrens

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Verfahrensgang

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