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   OLG Jena, 27.10.2016 - 1 Ws 439/16   

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https://dejure.org/2016,61283
OLG Jena, 27.10.2016 - 1 Ws 439/16 (https://dejure.org/2016,61283)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.10.2016 - 1 Ws 439/16 (https://dejure.org/2016,61283)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 1 Ws 439/16 (https://dejure.org/2016,61283)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 33a StPO, § 121 StPO, § 122 StPO, § 145a Abs 3 StPO, § 201 Abs 1 StPO
    Untersuchungshaft: Haftfortdauer nach Aussetzung der Hauptverhandlung wegen einer Anhörungsrüge gegen den Eröffnungbeschluss gestützt auf die Nichtübersendung der Anklageschrift an den Pflichtverteidiger

  • confront.news PDF, S. 38
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • confront.news PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    Du böser Verteidiger wirst nicht mehr beigeordnet - Wenn Verteidiger nicht die Hausaufgaben des Richters übernehmen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 12.03.2007 - 4 Ws 23/07

    Eröffnung des Strafverfahrens: Anhörungsrüge gegen den Eröffnungsbeschluss

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2016 - 1 Ws 439/16
    Zwar ist der gemäß § 210 Abs. 1 StPO einer Anfechtung durch den/die Angeklagten entzogene Eröffnungsbeschluss eine Entscheidung, auf die das Verfahren nach § 33a StPO Anwendung findet (vgl. KG, Beschl. v. 12.03.2007, 1 AR 227/07 m. w. N.).
  • BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1356/01

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 bei Nichtinformation des Angeklagten über

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2016 - 1 Ws 439/16
    Hierbei handelt es sich jedoch um eine bloße Ordnungsvorschrift (KK-Laufhütte/Willnow, StPO, 7. Aufl., § 145a Rdnr. 6), deren (hier erkennbar allenfalls versehentliche) Nichtbeachtung weder die Wirksamkeit einer etwa erforderlichen Zustellung berührt noch geeignet ist, eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu begründen (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 20.12.2001, Az. 2 BvR 1356/01; OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.07.1990, Az. 2 Ws [B] 248/90 OWiG).
  • OLG Frankfurt, 10.07.1990 - 2 Ws (B) 248/90
    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2016 - 1 Ws 439/16
    Hierbei handelt es sich jedoch um eine bloße Ordnungsvorschrift (KK-Laufhütte/Willnow, StPO, 7. Aufl., § 145a Rdnr. 6), deren (hier erkennbar allenfalls versehentliche) Nichtbeachtung weder die Wirksamkeit einer etwa erforderlichen Zustellung berührt noch geeignet ist, eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu begründen (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 20.12.2001, Az. 2 BvR 1356/01; OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.07.1990, Az. 2 Ws [B] 248/90 OWiG).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Jena, 27.10.2016 - 1 Ws 439/16
    Zum pflichtwidrigen Unterlassen des dem inhaftierten Angeklagten - im öffentlichen Interesse zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte wie auch zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs (vergleiche BVerfG, 8. April 1975, 2 BvR 207/75, BVerfGE 39, 238) - beigeordneten Pflichtverteidigers, sich im Rahmen der Vorbereitung der Hauptverhandlung Kenntnis von dem Inhalt der zugelassenen, ihm jedoch (versehentlich) nicht übersandten Anklageschrift zu verschaffen.
  • OLG Stuttgart, 01.07.2019 - 2 StE 9/18

    Aussetzungskostentragungspflicht eines Wahlverteidigers

    Vielmehr war das Verhalten der Verteidigerin, die letztlich mutwillig eine Aussetzung der Hauptverhandlung provozierte, mit einer gewissenhaften Ausübung des Anwaltsberufs nicht in Einklang zu bringen (hierzu tendierend auch BGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - AK 15/19 - Rn. 38; vgl. ferner OLG Jena, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 1 Ws 439/16 - juris Rn. 35; Anwaltsgerichtshof Hamm, Urteil vom 01. Juli 2005 - (2) 6 EVY 7/04 - juris Rn. 17 f.).
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