Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 29.11.2005

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   OLG Celle, 02.02.2006 - 1 Ws 440/05, 1 Ws 441/05   

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https://dejure.org/2006,5214
OLG Celle, 02.02.2006 - 1 Ws 440/05, 1 Ws 441/05 (https://dejure.org/2006,5214)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.02.2006 - 1 Ws 440/05, 1 Ws 441/05 (https://dejure.org/2006,5214)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 1 Ws 440/05, 1 Ws 441/05 (https://dejure.org/2006,5214)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsbeschwerde nach dem Strafvollzugsgesetz: Anwaltszwang für Behörde als Antragsteller; Zuständigkeit für Streitigkeiten über die Rückzahlung von im Maßregelvollzug geleisteter Sozialhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 109 StVollzG; §§ 109 ff StVollzG; § 111 Abs 2 StVollzG; § 118 Abs 3 Alt 2 StVollzG; § 138 Abs 3 StVollzG; § 40 VwGO
    Antragsteller; Anwaltszwang; Behörde; Erstattungsanspruch; Formerfordernis; Maßregelvollzug; Probewohnen; Rechtsbeschwerde; Rechtswegeröffnung; Rückzahlungsanspruch; Sozialhilfeleistung; Sozialhilfeträger; Strafvollzugsgesetz; Verwaltungsgerichtsbarkeit; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit auf Grund der Rechtsbeschwerdeeinlegung durch einen Nichtanwalt; Enge Auslegung des § 118 Absatz 3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG)

  • Judicialis

    StVollzG § 118 Abs. 3; ; StVollzG § 138 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Anwaltszwangs im Rechtsbeschwerdeverfahren nach den StVollzG; Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über die Rückforderung von Sozialhilfe anlässlich von Vollzugslockerungen im Maßregelvollzug

  • rechtsportal.de

    StVollzG § 118 Abs. 3 ; StVollzG § 138 Abs. 3
    Anwaltszwang, Probewohnen, Sozialhilfe, Verwaltungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 226
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Düsseldorf, 20.06.2005 - 13 K 8951/03

    Anforderungen an das Vorliegen einer Pflicht eines Sozialleistungsträgers zur

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2006 - 1 Ws 440/05
    Hieran ändert nichts, dass entsprechende Leistungen im Zusammenhang mit dem Vollzug einer Maßregel erbracht wurden (vgl. beispielhaft nur VG Göttingen vom 23.4.1997, 2 B 2187/97; VG Düsseldorf vom 20.6.2005, 13 K 8951/03 und - für den Bereich des Strafvollzugs - Nds.OVG vom 4.12.2000, 4 M 3681/00, und vom 13.1.1997, 12 L 5245/95; VG Hamburg vom 5.10.1998, 13 VG 3929/98), denn Straf- bzw. Maßregelvollzug und Sozialhilfe schließen einander nicht grundsätzlich aus.
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2000 - 4 M 3681/00

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Lagerung von Möbeln und sonstiger Habe

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2006 - 1 Ws 440/05
    Hieran ändert nichts, dass entsprechende Leistungen im Zusammenhang mit dem Vollzug einer Maßregel erbracht wurden (vgl. beispielhaft nur VG Göttingen vom 23.4.1997, 2 B 2187/97; VG Düsseldorf vom 20.6.2005, 13 K 8951/03 und - für den Bereich des Strafvollzugs - Nds.OVG vom 4.12.2000, 4 M 3681/00, und vom 13.1.1997, 12 L 5245/95; VG Hamburg vom 5.10.1998, 13 VG 3929/98), denn Straf- bzw. Maßregelvollzug und Sozialhilfe schließen einander nicht grundsätzlich aus.
  • BGH, 19.11.1993 - V ZR 269/92

    Überprüfung der Rechtswegentscheidung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2006 - 1 Ws 440/05
    Nach Maßgabe von § 17 a Abs. 5 GVG wäre der Senat nach der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer an einer Verweisung des Verfahrens an das zuständige Verwaltungsgericht zwar gehindert (eine Verletzung von § 17 a Abs. 3 GVG liegt nicht vor - vgl. hierzu BGH NJW 1994, 387 -, denn die Zuständigkeit der angerufenen Strafvollstreckungskammer wurde trotz offenbar bestehender Bedenken hieran - vgl. das Protokoll vom 20. November 2001 -ausdrücklich nicht gerügt).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.1997 - 12 L 5245/95

    Erstattung von Aufwendungen für Krankenbehandlung; Aufwendungserstattung;

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2006 - 1 Ws 440/05
    Hieran ändert nichts, dass entsprechende Leistungen im Zusammenhang mit dem Vollzug einer Maßregel erbracht wurden (vgl. beispielhaft nur VG Göttingen vom 23.4.1997, 2 B 2187/97; VG Düsseldorf vom 20.6.2005, 13 K 8951/03 und - für den Bereich des Strafvollzugs - Nds.OVG vom 4.12.2000, 4 M 3681/00, und vom 13.1.1997, 12 L 5245/95; VG Hamburg vom 5.10.1998, 13 VG 3929/98), denn Straf- bzw. Maßregelvollzug und Sozialhilfe schließen einander nicht grundsätzlich aus.
  • VG Göttingen, 23.04.1997 - 2 B 2187/97
    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2006 - 1 Ws 440/05
    Hieran ändert nichts, dass entsprechende Leistungen im Zusammenhang mit dem Vollzug einer Maßregel erbracht wurden (vgl. beispielhaft nur VG Göttingen vom 23.4.1997, 2 B 2187/97; VG Düsseldorf vom 20.6.2005, 13 K 8951/03 und - für den Bereich des Strafvollzugs - Nds.OVG vom 4.12.2000, 4 M 3681/00, und vom 13.1.1997, 12 L 5245/95; VG Hamburg vom 5.10.1998, 13 VG 3929/98), denn Straf- bzw. Maßregelvollzug und Sozialhilfe schließen einander nicht grundsätzlich aus.
  • VG Hamburg, 05.10.1998 - 13 VG 3929/98
    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2006 - 1 Ws 440/05
    Hieran ändert nichts, dass entsprechende Leistungen im Zusammenhang mit dem Vollzug einer Maßregel erbracht wurden (vgl. beispielhaft nur VG Göttingen vom 23.4.1997, 2 B 2187/97; VG Düsseldorf vom 20.6.2005, 13 K 8951/03 und - für den Bereich des Strafvollzugs - Nds.OVG vom 4.12.2000, 4 M 3681/00, und vom 13.1.1997, 12 L 5245/95; VG Hamburg vom 5.10.1998, 13 VG 3929/98), denn Straf- bzw. Maßregelvollzug und Sozialhilfe schließen einander nicht grundsätzlich aus.
  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 840/06

    Zur Gewährung von Taschengeld an im Maßregelvollzug Untergebrachte - Begründung

    aa) Dass grundsätzlich für Personen, die sich im Vollzug einer strafgerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung befinden, neben der Versorgung durch die jeweilige Einrichtung noch sozialhilferechtliche Leistungsansprüche in Betracht kommen können, entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 37, 87 ff.; 51, 281 ; BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38/92 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 1 Ws 440/05, 441/05 -, juris; LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. März 2006 - L 13 AS 4377/05 -, juris, sowie vom 21. März 2006 - L 7 AS 1128/06 -, juris; für das Taschengeld bei Untersuchungsgefangenen: OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Mai 1992 - 4 L 149/90 - FEVS 43, 241 ; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. März 2006 - L 7 AS 423/05 ER -, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 14. November 2005 - L 9 B 260/05 SO ER -, juris; aus der Literatur allgemein Luthe, in : Hauck/Noftz, SGB XII, § 2 Rn. 56; speziell für ein nach dem SGB XII zu gewährendes Taschengeld Schlette, in: Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: August 2007, § 98 Rn. 91).
  • LG Kleve, 30.08.2018 - 4 T 181/18

    Fixierung, Maßregelvollzug, Zuständigkeit

    (a) Für das vorliegende Verfahren dürfte gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO das Verwaltungsgericht zuständig sein (vgl. zur möglichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte im Zusammenhang mit dem Maßregelvollzug auch: OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2006, Az. 1 Ws 440/05, NStZ 2007, 226, Rn 5 m.w.N.; VG Augsburg, Beschl. v. 24.05.2013, Az. Au 4 E 13.629, BeckRS 2013, 52883; Calliesss/Nüller-Dietz , Kommentar zum StVollzG, 11. Aufl., 2007, § 109 StVollzG, Rn 7; Ehlers/Schneider , in: Schoch/Schneider/Bier, Kommentar zur VwGO, 33. Ergänzungslieferung, Stand: Juni 2017, § 40 VwGO, Rn 621 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - L 15 SO 75/09

    Maßregelvollzug - Barbetrag - Arbeitstherapiegeld - Einkommensanrechnung

    Auch wenn eine Vollzugseinrichtung nicht als Einrichtung im Sinne des § 35 Abs. 2 SGB XII a.F. anzusehen ist, ist dadurch jedoch nicht ausgeschlossen, dass über die Versorgung in der jeweiligen Einrichtung hinaus sozialhilferechtliche Ansprüche bestehen können, soweit ein nicht gedeckter Bedarf besteht (vgl. BVerwGE 37, 87 ff.; 51, 281; BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38/92 -, Juris; OLG Celle, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 1 Ws 440/05, 441/05 -, Juris; LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. März 2006 - L 13 AS 4377/05 -, Juris, sowie vom 21. März 2006 - L 7 AS 1128/06 -, Juris; für das Taschengeld bei Untersuchungsgefangenen: OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Mai 1992 - 4 L 149/90 - FEVS 43, 241 ; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. März 2006 - L 7 AS 423/05 ER -, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 14. November 2005 - L 9 B 260/05 SO ER -, Juris).
  • OLG Celle, 28.11.2007 - 1 Ws 438/07

    Abschreiben; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Antragsverfahren;

    Begründung">118 Abs. 3 StVollzG erfüllt und deshalb unzulässig ist (Beschluss vom 02.02.2006, 1 Ws 44005, NStZ 2007, 226).
  • LG Kleve, 07.09.2018 - 4 T 181/18

    Gerichtliche Zuständigkeit für eine Fixierungsmaßnahme

    (a) Für das vorliegende Verfahren ist gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO das Verwaltungsgericht zuständig (vgl. zur möglichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte im Zusammenhang mit dem Maßregelvollzug auch: OLG Celle, Beschl. v. 02.02.2006, Az. 1 Ws 440/05, NStZ 2007, 226, Rn 5 m.w.N.; VG Augsburg, Beschl. v. 24.05.2013, Az. Au 4 E 13.629, BeckRS 2013, 52883; Calliesss/Nüller-Dietz , Kommentar zum StVollzG, 11. Aufl., 2007, § 109 StVollzG, Rn 7; Ehlers/Schneider , in: Schoch/Schneider/Bier, Kommentar zur VwGO, 33. Ergänzungslieferung, Stand: Juni 2017, § 40 VwGO, Rn 621 m.w.N.).
  • KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Prüfung der Zulässigkeit des

    Ein Ausnahmefall, in dem die Beschränkung der Prüfungskompetenz wegen Nichteinhaltung des in § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG vorgesehenen Verfahrens entfiele (dazu vgl. OLG Jena, Beschluss vom 29. Juli 2008 - 1 Ws 302/08 - juris Rdn. 18), ist nicht gegeben, da die Zuständigkeit der angerufenen Strafvollstreckungskammer von keinem Verfahrensbeteiligten gerügt worden ist und eine Vorabentscheidung durch die Kammer daher nicht getroffen werden musste (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 1 Ws 440-441/05 - juris Rdn. 10; Lückemann in Zöller, ZPO 32. Aufl., § 17a GVG Rdn. 18; Kissel/Mayer, GVG 9. Aufl., § 17 Rdn. 33, 53).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2007 - L 8 SO 236/06
    Gegen einen solchen Anspruch würde § 15 Abs. 7 Satz 1 Nds.MVollzG sprechen, wonach während eines Urlaubs der Untergebrachte nur Anspruch auf Behandlung und Pflege durch die für ihn zuständige Einrichtung hat (ablehnend auch Landgericht Göttingen, aaO, sowie das Oberlandesgericht - OLG - Celle in seiner daraufhin ergangenen Beschwerdeentscheidung vom 2. Februar 2006 - 1 WS 440/05 , RuP 2006, 214).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2013 - L 8 SO 53/13
    Gegen einen solchen Anspruch würde § 15 Abs. 7 Satz 1 Nds.MVollzG sprechen, wonach während eines Urlaubs der Untergebrachte nur Anspruch auf Behandlung und Pflege durch die für ihn zuständige Einrichtung hat (ablehnend auch Landgericht Göttingen, aaO, sowie das Oberlandesgericht - OLG - Celle in seiner daraufhin ergangenen Beschwerdeentscheidung vom 2. Februar 2006 - 1 WS 440/05 , RuP 2006, 214).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2007 - L 8 SO 42/07
    Gegen einen solchen Anspruch würde § 15 Abs. 7 Satz 1 Nds.MVollzG sprechen, wonach während eines Urlaubs der Untergebrachte nur Anspruch auf Behandlung und Pflege durch die für ihn zuständige Einrichtung hat (ablehnend auch Landgericht Göttingen, aaO, sowie das Oberlandesgericht - OLG - Celle in seiner daraufhin ergangenen Beschwerdeentscheidung vom 2. Februar 2006 - 1 WS 440/05 , RuP 2006, 214).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 29.11.2005 - 1 Ws 440/05   

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https://dejure.org/2005,14564
OLG Jena, 29.11.2005 - 1 Ws 440/05 (https://dejure.org/2005,14564)
OLG Jena, Entscheidung vom 29.11.2005 - 1 Ws 440/05 (https://dejure.org/2005,14564)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. November 2005 - 1 Ws 440/05 (https://dejure.org/2005,14564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94

    Vergewaltigung - Strafverschärfung - Strafänderungsgrund - Abberufung des

    Auszug aus OLG Jena, 29.11.2005 - 1 Ws 440/05
    Die ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und dem bisherigen Verteidiger muss der Angeklagte oder der Verteidiger substantiiert darlegen (BGH NStZ 1995, 296 ).
  • OLG Bamberg, 18.08.2005 - Ws 626/05

    Zurücknahme der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung

    Auszug aus OLG Jena, 29.11.2005 - 1 Ws 440/05
    Diese Vorschrift gilt schon ihrem Wortlaut nach ("zu vereinbaren oder zu fordern") nicht ausschließlich für den Fall der vertraglichen Vereinbarung über die Höhe der Gebühren (so aber OLG Bamberg, Beschluss vom 18.08.2005, Az.: Ws 626/05- zitiert nach Juris; Henssler/Prütting-Dittmann, BRAO , 2. Aufl., § 49b Rn. 8).
  • KG, 20.11.1992 - 4 Ws 228/92

    Angeklagter; Pflichtverteidiger; Wechsel; Verlust; Vertrauen; Beiordnung; Neuer

    Auszug aus OLG Jena, 29.11.2005 - 1 Ws 440/05
    Ob an die Zulässigkeit eines Widerrufs der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers geringere Anforderungen zu stellen sind, wenn der Wechsel zwischen zwei Instanzen ohne Verfahrensverzögerung und ohne Belastung der Staatskasse mit Mehrkosten erfolgen soll und der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist (dafür KG NStZ 1993, 201, 202; Meyer-Goßner, a.a.O., § 143 Rn. 5), kann dahinstehen.
  • OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen für einen Verteidigerwechsel

    Ein zum Verteidiger bestellter Rechtsanwalt darf keine geringeren als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen vereinbaren oder fordern (§ 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO; so auch OLG Jena NJOZ 2006, 2102, 2104; OLG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2008, 2 Ws 43/08; a.A. beispielsweise 1. Strafsenat StraFo 2005, 73; OLG Hamm NJW 1954, 1541; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Februar 2007, III-3 Ws 48-50/07; offen lassend OLG Hamm NJW 1968, 854, 855; vgl. hierzu auch Müller/Schmidt NStZ 2009, 251, 252).
  • OLG Jena, 20.03.2006 - 1 Ws 407/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Erinnerungsverfahren

    Ein solcher Verzicht durch den anderen Verteidiger ist nämlich unbeachtlich, weil er der Regelung des § 49 Abs. 1 Satz 1 BRAO widerspricht und damit unwirksam ist (vgl. Beschluss des Senats vom 29.11.2005, 1 Ws 440/05).
  • OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08

    Voraussetzungen für die Auswechslung des Pflichtverteidigers

    Sodann ist vom Standpunkt eines vernünftigen und verständigen Beschuldigten aus zu beurteilen, ob das Vertrauensverhältnis gestört ist (Senatsbeschluss vom 29.11.2005, 1 Ws 440/05, JurBüro 2006, 365, 366).

    Allerdings hat der Senat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass ein Gebührenverzicht des Pflichtverteidigers wegen Verstoßes gegen § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO unwirksam sei (Senatsbeschluss vom 29.11.2005, 1 Ws 440/05, JurBüro 2006, 365, 366).

  • OLG Saarbrücken, 10.10.2016 - 1 Ws 113/16

    Auswechselung des Pflichtverteidiger, Zulässigkeit eines Gebührenverzichts

    Der abweichenden Ansicht, die im Hinblick auf § 49 b Abs. 1 Satz 1 BRAO, wonach es unzulässig ist, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt, einen derartigen Gebührenverzicht als unzulässig erachtet (vgl. Thüring. OLG, Beschluss vom 29.11.2005 - 1 Ws 440/05 -, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.04.2010 - 2 Ws 52/10 -, juris; OLG Köln NStZ 2011, 654 f.; Hanseat. OLG Bremen NStZ 2014, 358 f.), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Braunschweig, 09.06.2011 - Ws 126/11

    Eingeschränkte Beiordnung eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Anrechnung von

    Bei Erlass des angegriffenen Beschlusses vom 12.04.2011 (BI. 60 Bd. X1 d.A.) lag keine Einverständniserklärung des neuen Verteidigers hinsichtlich eines teilweisen Gebührenverzichts vor, obwohl ein solcher im Voraus erklärter teilweiser Gebührenverzicht des neuen Pflichtverteidigers als zulässig anzusehen ist und insbesondere nicht im Widerspruch zu § 49 b Abs. 1 BRAO steht (strittig, so aber die ganz überwiegende Rspr.: OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.07.2008, Ws 262/08 , [...] Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.12.2007, 3 Ws 1205/07 , [...] Rn. 12, und Thür. OLG, Beschluss vom 29.11.2005, 1 Ws 440/05 , [...] Rn. 20).
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