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   OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - III-1 Ws 447/09   

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https://dejure.org/2009,24994
OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - III-1 Ws 447/09 (https://dejure.org/2009,24994)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2009 - III-1 Ws 447/09 (https://dejure.org/2009,24994)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2009 - III-1 Ws 447/09 (https://dejure.org/2009,24994)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Frankfurt/Main, 25.08.2008 - 941 OWi 52/08

    Aktenversendungspauschale: Anfallen der Pauschale bei dem Einlegen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - 1 Ws 447/09
    Daraus und aus dem "Wesen" (OLG Köln aaO Rdnr. 11) einer Pauschale folgt, dass es auf die Entfernung (hier "geschätzte 200 m Luftlinie", im Fall des BVerfG aaO rd. 65 km [Arnsberg - Marsberg]) zwischen der aktenführenden Stelle und dem Ort, an dem Akteneinsicht gewünscht wird, nicht ankommt und auch keine Rolle spielt, ob die Akten mit Dienstfahrzeugen der Justiz (im Fall des BVerfG aaO) oder durch einen Fremddienstleister transportiert werden, und ob sie allein oder mit anderen Akten ("Sowiesokosten") an den Ort der Akteneinsicht versandt werden (streitig; vgl. LAG Schleswig-Holstein NJW 2007, 2510; AG Frankfurt am Main, 941 OWi 52/08 vom 25. August 2008, 944 OWi 24/08 vom 15. September 2008 und 946 OWi 19/08 vom 14. Oktober 2008 ).
  • OLG Köln, 02.03.2009 - 17 W 2/09

    Begriff der Versendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - 1 Ws 447/09
    Zu den Aufwendungen zählt neben den reinen Porto- oder Transportkosten der Verwaltungsaufwand (Begleitschreiben, Anlage eines Retents, Verpacken der Akten, Fristenkontrolle, Mahnung bei Fristüberschreitung; vgl. OLG Hamm NJW 2006, 306 [ZS] und 1076 [StrS]; OLG Köln, 17 W 2/09 vom 2. März 2009, Rdnr. 9 ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - 1 Ta 62/06

    Kostenfestsetzung, Aktenversendungspauschale, Versendungspauschale, Gerichtsfach,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - 1 Ws 447/09
    Daraus und aus dem "Wesen" (OLG Köln aaO Rdnr. 11) einer Pauschale folgt, dass es auf die Entfernung (hier "geschätzte 200 m Luftlinie", im Fall des BVerfG aaO rd. 65 km [Arnsberg - Marsberg]) zwischen der aktenführenden Stelle und dem Ort, an dem Akteneinsicht gewünscht wird, nicht ankommt und auch keine Rolle spielt, ob die Akten mit Dienstfahrzeugen der Justiz (im Fall des BVerfG aaO) oder durch einen Fremddienstleister transportiert werden, und ob sie allein oder mit anderen Akten ("Sowiesokosten") an den Ort der Akteneinsicht versandt werden (streitig; vgl. LAG Schleswig-Holstein NJW 2007, 2510; AG Frankfurt am Main, 941 OWi 52/08 vom 25. August 2008, 944 OWi 24/08 vom 15. September 2008 und 946 OWi 19/08 vom 14. Oktober 2008 ).
  • AG Frankfurt/Main, 14.10.2008 - 946 OWi 19/08

    Aktenversendungspauschale: (Nicht-)Anfallen der Pauschale bei einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - 1 Ws 447/09
    Daraus und aus dem "Wesen" (OLG Köln aaO Rdnr. 11) einer Pauschale folgt, dass es auf die Entfernung (hier "geschätzte 200 m Luftlinie", im Fall des BVerfG aaO rd. 65 km [Arnsberg - Marsberg]) zwischen der aktenführenden Stelle und dem Ort, an dem Akteneinsicht gewünscht wird, nicht ankommt und auch keine Rolle spielt, ob die Akten mit Dienstfahrzeugen der Justiz (im Fall des BVerfG aaO) oder durch einen Fremddienstleister transportiert werden, und ob sie allein oder mit anderen Akten ("Sowiesokosten") an den Ort der Akteneinsicht versandt werden (streitig; vgl. LAG Schleswig-Holstein NJW 2007, 2510; AG Frankfurt am Main, 941 OWi 52/08 vom 25. August 2008, 944 OWi 24/08 vom 15. September 2008 und 946 OWi 19/08 vom 14. Oktober 2008 ).
  • OLG Hamm, 30.09.2005 - 22 U 185/05

    Keine Abgeltung der Rücksendekosten des Prozessbevollmächtigten durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - 1 Ws 447/09
    Zu den Aufwendungen zählt neben den reinen Porto- oder Transportkosten der Verwaltungsaufwand (Begleitschreiben, Anlage eines Retents, Verpacken der Akten, Fristenkontrolle, Mahnung bei Fristüberschreitung; vgl. OLG Hamm NJW 2006, 306 [ZS] und 1076 [StrS]; OLG Köln, 17 W 2/09 vom 2. März 2009, Rdnr. 9 ).
  • BVerfG, 06.03.1996 - 2 BvR 386/96

    Verfassungsmäßigkeit der Aktenversendungspauschale

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - 1 Ws 447/09
    Nr. 9003 KV ordnet einen pauschalierten Ersatz der Kosten an, die der Justiz durch die zusätzliche Serviceleistung der Aktenversendung entstehen (BVerfG, 2 BvR 386/96 vom 6. März 1996, Rdnr. 11 ff , NJW 1996, 2222).
  • OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14

    Akteneinsicht für den Verteidiger im Strafverfahren: Berechnung einer

    Nach teilweise vertretener Auffassung war die Aktenversendungspauschale stets dann zu erheben, wenn die Akteneinsicht an einem anderen Ort als dem der aktenführenden Stelle ermöglicht wurde, ohne dass es auf die Entfernung ankam oder darauf, ob die Akten mit Dienstfahrzeugen der Justiz oder durch einen Fremddienstleister transportiert wurden, und ob sie allein oder mit anderen Akten an den Ort der Akteneinsicht versandt wurden (OLG Düsseldorf, Beschluss 1 Ws 447/09 vom 04.11.2009, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Beschluss 14 W 19/13 vom 14.01.2013, NStZ-RR 2013, 125, jeweils m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13

    Gerichtskosten: Pauschale für die Versendung von Akten bei Abholung durch Anwalt

    Nach Auffassung des Senats muss ein Transport durch die Wachtmeister des Oberlandesgerichts zum Landgericht Koblenz entgegen der tatsächlichen Handhabung als Versendung angesehen werden, weil es der Sache nach keinen Unterschied macht, ob ein derartiger Transport entgeltlich durch externe Dritte oder durch justizeigenes Personal, jedoch gleichermaßen im ausschließlichen Interesse der antragstellende Rechtsanwälte erfolgt (vgl. zu dieser Konstellation gleichwohl eine Versendungspauschale ablehnend Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 - hingegen zustimmend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2009 III-Ws 447/09 - 1 Ws 447/09 sowie OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2009 - 17 Ws 2/09; LG Frankenthal, Beschluss vom 24.05.1995 - 1 Ns 209 Js 61969/93).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2015 - 4 Ws 117/15

    Aktenversendungspauschale bei Transport durch privaten Kurierdienst zum

    Die Annahme eines kostenpflichtigen Transportes scheidet also vorliegend nicht schon deshalb aus, weil der Abschluss der Übermittlung der sich ursprünglich beim Landgericht Kleve befindlichen Akte an Rechtsanwältin K. durch das Einlegen in ihr Gerichtsfach beim Amtsgericht Geldern erfolgt ist (vgl. dazu auch schon nach altem Recht OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4. November 2009, III-1 Ws 447/09 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2015 - 4 Ws 160/15

    Aktenversendungspauschale bei Transport durch privaten Kurierdienst zum

    Die Annahme eines kostenpflichtigen Transportes scheidet also vorliegend nicht schon deshalb aus, weil der Abschluss der Übermittlung der sich ursprünglich in der Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Kleve in Moers befindlichen Akte an Rechtsanwalt S. durch das Einlegen in sein Gerichtsfach beim Amtsgericht Moers erfolgt ist (vgl. dazu auch schon nach altem Recht OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4. November 2009, III-1 Ws 447/09 - juris).
  • OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11

    Anfall der Aktenversendungspauschale: Einlegen der Akte in ein Fach des

    Die Ansicht, es würden mit der Aktenversendungspauschale allein die Serviceleistungen des Gerichts bezahlt (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. November 2009 III-Ws 447/09, 1 Ws 447/09; OLG Köln, Beschluss vom 02. März 2009, 17 Ws 2/09; LG Frankenthal, Beschluss vom 24. Mai 1995, 1 Ns 209 Js 61969/93) steht im Widerspruch zum Gesetzeswortlaut, der allein für die Versendung, nicht aber für die bloße Aushändigung über das Gerichtsfach oder in der Geschäftsstelle eine Gebühr gemäß Nr. 9003 KV GKG vorsieht.
  • AG Montabaur, 05.09.2012 - 5 C 102/12

    Gerichtskosten: Anfall der Aktenversendungspauschale bei Einlegung der Akte in

    Denn es wäre schlechthin mit dem Sinn und Zweck des Auslagentatbestands der Nr. 9003 KV GKG nicht nachvollziehbar zu erklären, warum das zwecks Akteneinsicht außerhalb des Gerichtsgebäudes erforderliche Einlegen der Akte in das in einem großen Gerichtsgebäude befindliche Fach eines Anwalts, zu welchem die Akte innerhalb des Gerichts durch den Gerichtswachtmeister über mehrere Etagen und Flure transportiert werden muss, nicht den Auslagentatbestand der Nr. 9003 KV GKG auslösen soll, während dieser erfüllt ist, wenn die Akte durch den Gerichtswachtmeister von einem kleinen Amtsgericht über die Straße in der Landgericht, bei dem sich das Anwaltsfach befindet, getragen wird (vgl. so die ähnlichen Fälle OLG Düsseldorf Beschluss vom 04.11.2009 (Az. II - 1 Ws 447/09) und OLG Köln Beschluss vom 02. März 2009 (17 Ws 2/09)).
  • LG Kleve, 28.04.2015 - 171 Ns 6/14

    Aktenversendungspauschale, Transport, privater Kurierdienstr

    Die Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2009 - III 1 Ws 447/09, sei auch auf den vorliegenden Fall anwendbar.
  • LG Arnsberg, 15.12.2014 - 6 Qs 118/14

    Aktenversendungspauschale

    Nach teilweise vertretener Auffassung war die Aktenversendungspauschale stets dann zu erheben, wenn die Akteneinsicht an einem anderen Ort als dem der aktenführenden Stelle ermöglicht wurde, ohne dass es auf die Entfernung ankam oder darauf, ob die Akten mit Dienstfahrzeugen der Justiz oder durch einen Fremddienstleister transportiert wurden, und ob sie allein oder mit anderen Akten an den Ort der Akteneinsicht versandt wurden (OLG Düsseldorf, Beschluss 1 Ws 447/09 vom 04.11.2009, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Beschluss 14 W 19/13 vom 14.01.2013, NStZ-RR 2013, 125, jeweils m. w. N.).
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