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   OLG Karlsruhe, 09.09.2003 - 1 Ws 45/03   

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https://dejure.org/2003,32194
OLG Karlsruhe, 09.09.2003 - 1 Ws 45/03 (https://dejure.org/2003,32194)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.09.2003 - 1 Ws 45/03 (https://dejure.org/2003,32194)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. September 2003 - 1 Ws 45/03 (https://dejure.org/2003,32194)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit der Ausstattung eines Haftraumes; Rechtsgutsverletzung durch die Entnahme von Gegenständen aus dem Haftraum

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 13.11.2002 - 1 Ws 216/02
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.09.2003 - 1 Ws 45/03
    Diesem steht nämlich im Rahmen der Angemessenheit der Ausstattung seines Haftraumes ein nicht ohne weiteres widerrufbares Recht (vgl. hierzu BVerfG StV 1994, 432 f.; Senat, Beschluss vom 13.11.2002, 1 Ws 216/02: Kochplatte; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 151 f.; Callies/Müller-Dietz, a.a.O., § 19 Rn. 5) zum Besitz von Gegenständen zu, durch welche die Sicherheit und Ordnung der Anstalt nicht gefährdet wird (§§ 19 Abs. 2 53 Abs. 2 und 3, 68, 69, 70, 83 Abs. 1 StVollzG).
  • BVerfG, 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.09.2003 - 1 Ws 45/03
    Diesem steht nämlich im Rahmen der Angemessenheit der Ausstattung seines Haftraumes ein nicht ohne weiteres widerrufbares Recht (vgl. hierzu BVerfG StV 1994, 432 f.; Senat, Beschluss vom 13.11.2002, 1 Ws 216/02: Kochplatte; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 151 f.; Callies/Müller-Dietz, a.a.O., § 19 Rn. 5) zum Besitz von Gegenständen zu, durch welche die Sicherheit und Ordnung der Anstalt nicht gefährdet wird (§§ 19 Abs. 2 53 Abs. 2 und 3, 68, 69, 70, 83 Abs. 1 StVollzG).
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 1004/93

    Objektiv willkürliche Auslegung des Antrags eines Strafgefangenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.09.2003 - 1 Ws 45/03
    Die Auslegung des Antrags des Verteidigers nach seinem Sinn und Zweck (vgl. hierzu BVerfG StV 1994, 201 f.) ergibt zunächst, dass dieser nicht nur die Feststellung der Rechtswidrigkeit der vollzugsbehördlichen Maßnahmen begehrt, sondern mit seinem Antrag auf "Aufhebung der Wegnahmen" letztendlich die Wiederaushändigung der entnommenen Gegenstände an den Gefangenen anstrebt (vgl. § 115 Abs. 2 Satz 2 StVollzG).
  • OLG Zweibrücken, 03.09.1993 - 1 Ws 378/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.09.2003 - 1 Ws 45/03
    Diesem steht nämlich im Rahmen der Angemessenheit der Ausstattung seines Haftraumes ein nicht ohne weiteres widerrufbares Recht (vgl. hierzu BVerfG StV 1994, 432 f.; Senat, Beschluss vom 13.11.2002, 1 Ws 216/02: Kochplatte; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 151 f.; Callies/Müller-Dietz, a.a.O., § 19 Rn. 5) zum Besitz von Gegenständen zu, durch welche die Sicherheit und Ordnung der Anstalt nicht gefährdet wird (§§ 19 Abs. 2 53 Abs. 2 und 3, 68, 69, 70, 83 Abs. 1 StVollzG).
  • KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05

    Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen

    Die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und die Zurückverweisung der Sache wird zwar bei dieser Konstellation häufig unausweichlich sein (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluß vom 9. September 2003 - 1 Ws 45/03 - juris; Senat, Beschluß vom 27. August 2007 - 2/5 Ws 376/06 Vollz -), weil dann in dem angefochtenen Beschluß keine ausreichenden Feststellungen getroffen sind, um dem Senat die Gelegenheit zu geben nachzuprüfen, ob das sachliche Recht zutreffend angewendet worden ist.
  • KG, 27.08.2007 - 5 Ws 376/06

    Strafvollzug: Datenweitergabe durch Vollzugsbehörde; Rechtmäßigkeit getrennter

    Das Rechtsmittel hat zu diesem Antrag mit der Sachrüge Erfolg, weil die Strafvollstreckungskammer den Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu Unrecht als unzulässig angesehen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluß vom 9. September 2003 - 1 Ws 45/03 - juris).
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