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   OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 1 Ws 46/22 (S)   

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https://dejure.org/2022,12403
OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 1 Ws 46/22 (S) (https://dejure.org/2022,12403)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.05.2022 - 1 Ws 46/22 (S) (https://dejure.org/2022,12403)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Mai 2022 - 1 Ws 46/22 (S) (https://dejure.org/2022,12403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Sicherungsverwahrung, Dauer, Sachvertändigengutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übermaßverbot des § 67d Abs. 2 S. 1 StGB ; Gerichtliche Pflicht zur Prüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung; Erledigung der Sicherungsverwahrung nach 10-Jahres-Frist des § 67d Abs. 3 S. 1

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vollstreckung: Sicherungsverwahrung 10 Jahre +? Nicht ohne Sachverständigengutachten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvR 1020/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 1 Ws 46/22
    Hierzu bedarf es zwingend der Einholung eines (externen) Gutachtens (BVerfG NStZ-RR 2014, 222 ; StV 2009, 37 ).

    Deshalb ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben (BVerfG NStZ-RR 2014, 222 m. w. N.).

  • BVerfG, 10.10.2016 - 2 BvR 1103/16

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 1 Ws 46/22
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Untergebrachte in der Regel persönlich anzuhören ist und dass auch für eine sachverständige Begutachtung ausreichend Zeit verbleiben muss (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2016, 2 BvR 1103/16; OLG Hamm a. a. O.; Juris).
  • OLG Hamm, 28.03.2019 - 3 Ws 99/19

    Prüfung der Fortdauer der Unterbringung bei laufender Überprüfungsfrist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 1 Ws 46/22
    An die Voraussetzungen einer über zehn Jahre hinaus dauernden Sicherungsverwahrung sind deshalb hohe Anforderungen zu stellen (BVerfG, Urteil vom 05. Februar 2004, 2 BvR 2029/01, Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2019, III-3 Ws 99/19, Rz. 22, Juris).
  • BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 728/08

    Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung (Aussetzung der Unterbringung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 1 Ws 46/22
    Hierzu bedarf es zwingend der Einholung eines (externen) Gutachtens (BVerfG NStZ-RR 2014, 222 ; StV 2009, 37 ).
  • BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 1 Ws 46/22
    Auf die Revision des Verurteilten hatte der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Berlin mit Beschluss vom 26. September 2007 ( 5 StR 208/07) hinsichtlich des Ausspruchs über die Sicherungsverwahrung aufgehoben und die weitere Revision als offensichtlich unbegründet verworfen.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 1 Ws 46/22
    An die Voraussetzungen einer über zehn Jahre hinaus dauernden Sicherungsverwahrung sind deshalb hohe Anforderungen zu stellen (BVerfG, Urteil vom 05. Februar 2004, 2 BvR 2029/01, Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2019, III-3 Ws 99/19, Rz. 22, Juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 2 Ws 43/11

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Fortdauer über zehn Jahre hinaus in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 1 Ws 46/22
    Die Gefahr muss positiv festgestellt sein (OLG Karlsruhe StV 2012, 228, 230).
  • LG Bremen, 03.03.2023 - 80 StVK 658/22

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckungsverfahren, Gefährlichkeit des

    Eine Beiordnung begründen können nur besondere Schwierigkeiten der Sach- oder der Rechtslage, durchschnittliche Fragestellungen, die in den Vollstreckungsverfahren regelmäßig anstehen, genügen nicht (vgl. Hans OLG Bremen - Beschluss vom 30.05.2022 - 1 Ws 46/22).
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