Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 30.08.2010

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 28.09.2010 - 1 Ws 464/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9217
OLG Oldenburg, 28.09.2010 - 1 Ws 464/10 (https://dejure.org/2010,9217)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.09.2010 - 1 Ws 464/10 (https://dejure.org/2010,9217)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. September 2010 - 1 Ws 464/10 (https://dejure.org/2010,9217)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 456 StPO
    Strafvollstreckung; Aufschub; Unterbrechung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für die Gewährung eines vorübergehenden Vollstreckungsaufschubs nach § 456 Strafprozessordnung (StPO)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung eines vorübergehenden Vollstreckungsaufschubs nach § 456 Strafprozessordnung (StPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 456
    Zulässigkeit einer Strafunterbrechung als Vollstreckungsaufschub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 535
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 24.11.1987 - 2 Ws 1205/87
    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.09.2010 - 1 Ws 464/10
    Auf Härtegründe i. S. v. § 456 StPO, die während des Strafvollzuges, also nach Beginn der Vollstreckung, eintreten, kann § 456 StPO auch nicht entsprechend angewendet werden, vgl. OLG München NStZ 1988, 294, a. A. Volckart NStZ 1982, 496.
  • BGH, 19.11.1963 - 5 AR (Vs) 84/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.09.2010 - 1 Ws 464/10
    Die Anwendung des einen solchen Aufschub regelnden § 456 StPO setzt voraus, dass sich der Verurteilte im Zeitpunkt der Antragstellung nicht oder nicht mehr im Gewahrsam der Vollstreckungsbehörde befindet, vgl. BGHSt 19, 148 (150); Bringewat, Strafvollstreckung, Kommentar zu §§ 449-463d StPO, Rdn. 3 zu § 456 m. w. Nachw.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7292
OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10 (https://dejure.org/2010,7292)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.08.2010 - 1 Ws 464/10 (https://dejure.org/2010,7292)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. August 2010 - 1 Ws 464/10 (https://dejure.org/2010,7292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 204, 203 StPO
    Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht; Aussage gegen Aussage Konstellation, in der der Tatvorwurf ausschließlich auf Angaben eines früheren Mitbeschuldigten beruht

  • openjur.de

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über hinreichenden Tatverdacht; Glaubhaftigkeitsprüfung der Belastungszeugin bei Aussage gegen Aussage Konstellation

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Hinrechender Tatverdacht bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation in einer BtM-Sache; Vorweggenommene Prüfung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen und Unschuldsvermutung; Entscheidungskorridor des Tatrichters, Sperrwirkung des § 211 StPO

  • rechtsportal.de

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Hinrechender Tatverdacht bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation in einer BtM-Sache; Vorweggenommene Prüfung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen und Unschuldsvermutung; Entscheidungskorridor des Tatrichters, Sperrwirkung des § 211 StPO

  • rechtsportal.de

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Hinrechender Tatverdacht bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation in einer BtM-Sache; Vorweggenommene Prüfung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen und Unschuldsvermutung; Entscheidungskorridor des Tatrichters, Sperrwirkung des § 211 StPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3793
  • StV 2011, 468
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73

    Gerichtliche Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    Dies gilt selbst für den Fall eines unerreichbaren Zeugen mit eigenem Zeugnisverweigerungs- oder Auskunftsverweigerungsrecht (BGHSt 25, 176; Diemer in KK StPO 6. Aufl. § 251 Rdn. 7).
  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01

    Keine Verletzung von GG Art 1 Abs 1, Art 3 Abs 1, Art 101 Abs 1 S 2 durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    "Hinreichender Tatverdacht" im Sinne des § 203 StPO ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Tatgericht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (BVerfG NStZ 2002, 606 Rdn. 1; BGH StV 2001, 580).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    Dabei musste die Kammer davon ausgehen, dass nach der sog. "Nullhypothese" des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 2000, 100) jede Aussage solange als unwahr gilt, bis diese Vermutung sich angesichts der Zahl und der Qualität der Realitätskriterien in der Aussage nicht mehr aufrechterhalten lässt.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03

    Zum Erlass einer eA zur Sicherung der Geheimhaltung von Geschäfts- und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur "Aussage-gegen-Aussage-Konstellation" hat das Tatgericht die Gründe, die für und gegen eine mögliche Täterschaft sprechen aufzuklären, wahrzunehmen und zu erwägen, damit die Entscheidung einen rationalen Charakter und eine tragfähige Grundlage für den Schuldspruch vorweisen kann (BVerfG NJW 2001, 2245; NJW 2004, 2444, 2445).
  • OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 4 Ws 163/05

    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überprüfung der Glaubhaftigkeit der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    Aber auch wenn sie - ebenso vertretbar - als gleich wahrscheinlich unterstellt haben sollte, dass die Zeugin lügt oder die Wahrheit sagt, ("50/50-Hypothese" vgl. Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht 3. Aufl. 2007 Rdn. 307, 495 ff.; OLG Stuttgart Beschluss vom 08.12.2005 - 4 Ws 163/05 BeckRS), brauchte sie eindeutige und qualitativ belastbare Realitätskriterien, um diese Hypothese der neutralen Anfangswahrscheinlichkeit zu widerlegen.
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur "Aussage-gegen-Aussage-Konstellation" hat das Tatgericht die Gründe, die für und gegen eine mögliche Täterschaft sprechen aufzuklären, wahrzunehmen und zu erwägen, damit die Entscheidung einen rationalen Charakter und eine tragfähige Grundlage für den Schuldspruch vorweisen kann (BVerfG NJW 2001, 2245; NJW 2004, 2444, 2445).
  • BGH, 18.05.2000 - III ZR 180/99

    Amtspflichtverletzung durch Anklageerhebung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    Entscheidend ist letztlich die - vertretbare - Prognose des Gerichts, dass die Hauptverhandlung wahrscheinlich mit einem Schuldspruch enden wird, wenn das Ermittlungsergebnis nach Aktenlage sich in der Beweisaufnahme als richtig erweist (vgl. BGH NJW 2000, 2672, 2673; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 348; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl., § 170 Rdn. 1 f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07

    Anforderungen an die Auslegung des hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 203

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    Entscheidend ist letztlich die - vertretbare - Prognose des Gerichts, dass die Hauptverhandlung wahrscheinlich mit einem Schuldspruch enden wird, wenn das Ermittlungsergebnis nach Aktenlage sich in der Beweisaufnahme als richtig erweist (vgl. BGH NJW 2000, 2672, 2673; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 348; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl., § 170 Rdn. 1 f. m.w.N.).
  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08

    Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    Zentrales objektives Glaubwürdigkeitskriterium ist zum anderen, ob die frühere Mitbeschuldigte und jetzige Zeugin im Laufe des Verfahrens im Kern gleichbleibende Angaben zu Tat und Täter gemacht hat (Aussagekonstanz; vgl. BGH StV 2002, 350, 351 und BGH StV 2009, 176-177 zu § 31 BtMG und Aussage gegen Aussage).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01

    Vergewaltigung; sexuelle Nötigung (gefährliches Werkzeug); Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    Zentrales objektives Glaubwürdigkeitskriterium ist zum anderen, ob die frühere Mitbeschuldigte und jetzige Zeugin im Laufe des Verfahrens im Kern gleichbleibende Angaben zu Tat und Täter gemacht hat (Aussagekonstanz; vgl. BGH StV 2002, 350, 351 und BGH StV 2009, 176-177 zu § 31 BtMG und Aussage gegen Aussage).
  • OLG Köln, 04.04.2019 - 2 Ws 122/19

    Verdacht auf Doping im Boxsport - Hauptverfahren gegen Boxer Felix Sturm eröffnet

    Ein Angeklagter ist der ihm in der Anklageschrift zur Last gelegten Straftaten vielmehr dann hinreichend verdächtig, wenn nach vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung nach durchgeführter Beweisaufnahme höher ist, als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs (OLG Nürnberg vom 30.08.2010, 1 Ws 464/10; Schneider in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl. 2013, § 203 Rn. 4 m.w.N.).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Zum anderen besteht aus diversen, im Folgenden näher ausgeführten Gründen - auch unter Berücksichtigung der regelmäßig kursorischen Funktion des Zwischenverfahrens, in dem bei der zu treffenden Prognoseentscheidung für das Tatgericht ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum besteht (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2010, 3793) - kein Beweis für das Bestehen der von der Anklage angenommenen konkreten Sorgfaltspflichten der Angeschuldigten, für die Verletzung dieser Sorgfaltspflichten sowie für die Ursächlichkeit bzw. Realisierung solcher Sorgfaltspflichtverletzungen im konkreten Taterfolg (C.II.).
  • OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Marktmanipulation gegen Vorstandsmitglieder

    Zwar ist dem Tatrichter bei der Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2010, 3793).
  • OLG Nürnberg, 19.10.2010 - 2 Ws 227/10

    Keine Anklage gegen Polizeibeamte im Fall Tennessee Eisenberg

    Den in der Kommentarliteratur über diesen Mindeststandard hinaus gehenden Meinungen, die mit teils unterschiedlichen Begründungen einen höheren Verdachtsgrad fordern (vgl. Paeffgen, in SK- StPO , § 203 Rdn. 11 mit umfassenden Nachweisen), folgt der Senat in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 30.8.2010 ( 1 Ws 464/10) nicht.
  • AG Straubing, 13.05.2015 - 4 Ds 133 Js 93977/14

    Verstoß gegen §145a StGB bei geringfügigem Alkoholkonsum trotz Abstinenzweisung

    Es liegt im vertretbaren Entscheidungskorridor, schon aufgrund der Aktenlage den bzw. die einzigen Belastungszeugen einer besonderen Glaubhaftigkeitsprüfung zu unterziehen (OLG Nürnberg NJW 2010, 3793; Meyer-Goßner/Schmitt, 57. Aufl., § 203 StPO Rn. 2).

    Dabei ist hinreichender Tatverdacht im Sinne des § 203 StPO ein unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Tatgericht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (OLG Nürnberg NJW 2010, 3793 m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts;

    Zwar ist dem Tatrichter bei der Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2010, 3793).
  • AG Berlin-Tiergarten, 06.05.2013 - 241 Js 757/12

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens: Restriktive Auslegung der

    So führt nämlich eine Nichteröffnung im Gegensatz zum Freispruch nicht zu einem umfassenden Strafklageverbrauch (vgl. dazu OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.08.2010, 1 Ws 464/10, zitiert nach juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

    "Hinreichender Tatverdacht" im Sinne des § 203 StPO ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Tatgericht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet (OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. August 2010 - 1 Ws 464/10).
  • OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12

    Eröffnung der Hauptverhandlung: Hinreichender Tatverdacht unter Berücksichtigung

    Dies mag in solchen Fällen hinnehmbar sein, in denen eine aussagepsychologische Begutachtung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen bereits im Zwischenverfahren unzweifelhaft zur Unglaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen führt (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. 1 Ws 464/10 v. 30.8.10, juris Rn. 14 = NJW 2010, 3793).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.02.2019 - 18 Qs 30/17

    Zu den Grenzen des "berufstypischen" Verhaltens des steuerlichen Beraters und

    Zudem ist die Frage der voraussichtlichen Verwertbarkeit einzelner Beweise im Prozess in die Entscheidung miteinzubeziehen; Verwertungsverbote sind zu beachten (vgl. zum Ganzen OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.08.2010 - 1 Ws 464/10, NJW 2010, 3793, unter II.1.; zusf.
  • OLG Stuttgart, 10.08.2016 - 4 Ws 282/15

    Untreue: Vermögensbetreuungspflicht eines Kassenarztes gegenüber dem

  • OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer bei einem

  • OLG Brandenburg, 27.02.2023 - 2 Ws 112/22

    Hinreichender Tatverdacht für Anklageerhebung; Wahrscheinlichkeit der

  • LG Potsdam, 17.12.2014 - 24 Qs 95/14

    Nebenklage im Strafverfahren: Zeitpunkt der Erlangung der Nebenklägerstellung;

  • LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20

    Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber einer

  • LG Bremen, 28.11.2018 - 60 Qs 384/18

    Beweiswürdigung, Aussage-gegen-Aussage

  • AG Backnang, 23.07.2014 - 2 Ls 113 Js 112185/12

    Zwischenverfahren, Nichteröffnung, in dubio pro reo

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2023 - 18 KLs 104 Js 10095/22

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

  • KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17

    121 AR 58/17 - "Polizeiwarnung?"

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht