Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.11.2020 - 1 Ws 475/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,38606
OLG Oldenburg, 23.11.2020 - 1 Ws 475/20 (https://dejure.org/2020,38606)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.11.2020 - 1 Ws 475/20 (https://dejure.org/2020,38606)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. November 2020 - 1 Ws 475/20 (https://dejure.org/2020,38606)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,38606) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Invollzugsetzung eines Haftbefehls: Beschwerde gegen die letzte Haftentscheidung

  • rechtsportal.de

    Anfechtbarkeit divergierender Haftentscheidungen; Beschwerde gegen eine zwischenzeitlich überholte Haftentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfechtbarkeit der letzten Haftentscheidung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 22.02.1994 - 1 Ws 40/94
    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.2020 - 1 Ws 475/20
    Bei mehreren denselben Gegenstand betreffenden Haftentscheidungen kann zur Vermeidung divergierender Haftentscheidungen nur die jeweils letzte Entscheidung angefochten werden, sofern diese den Bestand des Haftbefehls und nicht nur Einzelfragen wie die Abänderung von Auflagen eines Verschonungsbeschlusses oder die Gestaltung der Haftverhältnisse betrifft (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 22.02.1994 - 1 Ws 40/94, StV 1994, 323; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, § 117 Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG München, 04.02.2022 - 2 Ws 53/22

    Anfechtung von Haftentscheidungen

    Gleichzeitig werden alle weiteren Beschwerdemöglichkeiten gegen früher ergangene Haftentscheidungen ausgeschlossen (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 117 Rn. 8 m.w.N.; OLG Oldenburg Beschluss vom 23.11.2020 - 1 Ws 475/20, BeckRS 2020, 32867 Rn. 4, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht