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   OLG Hamm, 24.11.2005 - 1 Ws 484/05   

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https://dejure.org/2005,13009
OLG Hamm, 24.11.2005 - 1 Ws 484/05 (https://dejure.org/2005,13009)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.2005 - 1 Ws 484/05 (https://dejure.org/2005,13009)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 2005 - 1 Ws 484/05 (https://dejure.org/2005,13009)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 140; StPO § 143
    Pflichtverteidiger; Auswechselung; Begründung des Antrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Entpflichtung des bisherigen und Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers

  • Judicialis

    StPO § 143

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 143
    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Grund; Herausdrängen

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 26.03.1996 - 2 Ws 60/96

    Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2005 - 1 Ws 484/05
    Ein Beschuldigter hat dabei keinen Anspruch auf Bestellung eines bestimmten Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger, sondern es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden, welcher Verteidiger beigeordnet wird (zu vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 207 m. w. N.).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2005 - 1 Ws 484/05
    Ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers - wie hier - ermessensfehlerfrei erfolgt, ist einem Antrag auf Entpflichtung des bisherigen und Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers nur stattzugeben, wenn konkrete Umstände von Gewicht vorgetragen werden, die auch vom Standpunkt eines verständigen Beschuldigten aus die Unmöglichkeit der Begründung eines Vertrauensverhältnisses oder eine nachhaltige, nicht zu beseitigende Erschütterung eines zunächst bestehenden Vertrauensverhältnisses besorgen lassen, sodass zu befürchten ist, dass die Verteidigung objektiv nicht sachgerecht geführt werden kann (zu vgl. BGH NJW 1993, 3275; OLG Stuttgart a.a.O.; jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 21.07.2009 - 2 Ws 191/09

    Entpflichtung; beigeordneter Verteidiger; Wunsch des Angeklagten

    Ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers ermessensfehlerfrei erfolgt, ist einem Antrag auf Entpflichtung des bisherigen und Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers nur stattzugeben, wenn konkrete Umstände von Gewicht vorgetragen werden, die auch vom Standpunkt eines verständigen Beschuldigten aus die Unmöglichkeit der Begründung eines Vertrauensverhältnisses oder eine nachhaltige, nicht zu beseitigende Erschütterung eines zunächst bestehenden Vertrauensverhältnisses besorgen lassen, so dass zu befürchten ist, dass die Verteidigung objektiv nicht sachgerecht geführt werden kann (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.11.2005 - 1 Ws 484/05 ).

    Ein solches Bedürfnis besteht dann, wenn die Beauftragung nur geschieht, um die Entbindung des bisherigen Pflichtverteidigers zu erzwingen und zu erreichen, dass der Wahlverteidiger an dessen Stelle Pflichtverteidiger wird (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.11.2005 - 1 Ws 484/05 -).

    Der Senat hat - wie auch die weiteren Strafsenate des Oberlandesgerichts Hamm - in der Vergangenheit bereits mehrfach zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers und Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers ("Auswechselung des Pflichtverteidigers") Stellung genommen (vergleiche dazu zum Beispiel: Senatsbeschlüsse vom 31. März 2009 - 2 Ws 89/2009 - vom 11. November 2008 - 2 Ws 342/08 - vom 26. Januar 2006 - 2 Ws 30/06 - vom 19. Januar 2006 - 2 Ws 296/05 = NJW 2006, 2502, 2503 f.; vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 52/06 - vom 13. Oktober 2000 - 2 Ws 367/00 - vom 13. März 2000 - 2 Ws 69/00; vom 21. Juni 1999 - 2 Ws 1987/99; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2005 - 1 Ws 484/05 - vom 10. Oktober 2002 - 1 Ws 235/02 - Beschluss vom 05. Juni 2001 - 5 Ws 236/01 -).

  • OLG Hamm, 27.08.2009 - 2 Ws 224/09

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Vorgetragen müssen folgerichtig konkrete Gründe von Gewicht, die auch vom Standpunkt eines verständigen Beschuldigten aus der Möglichkeit der Erschütterung des zunächst bestehenden Vertrauensverhältnisses nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. Beschluss des 1. Strafsenats vom 24.11.2005 - 1 Ws 484/05 - NStZ-RR 1996, 207 m.w.N.).

    Der Senat hat - wie auch die weiteren Strafsenate des Oberlandesgerichts Hamm - in der Vergangenheit bereits mehrfach zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers und Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers ("Auswechselung des Pflichtverteidigers") Stellung genommen (vergleiche dazu zum Beispiel: Senatsbeschlüsse vom 31. März 2009 - 2 Ws 89/2009 - vom 11. November 2008 - 2 Ws 342/08 - vom 26. Januar 2006 - 2 Ws 30/06 - vom 19. Januar 2006 - 2 Ws 296/05 = NJW 2006, 2502, 2503 f.; vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 52/06 - vom 13. Oktober 2000 - 2 Ws 367/00 - vom 13. März 2000 - 2 Ws 69/00; vom 21. Juni 1999 - 2 Ws 1987/99; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2005 - 1 Ws 484/05 - vom 10. Oktober 2002 - 1 Ws 235/02 - Beschluss vom 05. Juni 2001 - 5 Ws 236/01 -).

  • OLG Hamm, 31.03.2009 - 2 Ws 89/09

    Pflichtververteidiger; Entpflichtung; neuer Pflichtverteidiger; Gründe;

    Wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend in ihrer Stellungnahme vom 18. März 2009 ausgeführt hat, hat der Senat - wie auch die weiteren Strafsenate des Oberlandesgerichts Hamm - in der Vergangenheit bereits mehrfach zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers und Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers ("Auswechselung des Pflichtverteidigers") Stellung genommen (vergleiche dazu zum Beispiel: Senatsbeschlüsse vom 11. November 2008 - 2 Ws 342/08 - vom 26. Januar 2006 - 2 Ws 30/06 - vom 19. Januar 2006 - 2 Ws 296/05 = NJW 2006, 2502, 2503 f.; vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 52/06 - vom 13. Oktober 2000 - 2 Ws 367/00 - vom 13. März 2000 - 2 Ws 69/00; vom 21. Juni 1999 - 2 Ws 1987/99; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2005 - 1 Ws 484/05 - vom 10. Oktober 2002 - 1 Ws 235/02 - Beschluss vom 05. Juni 2001 - 5 Ws 236/01 -).
  • OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 30/06

    Pflichtverteidiger; Rücknahme der Bestellung; Vertrauensverhältnis; Zerrüttung;

    Das OLG Hamm, insbesondere auch der erkennende Senat, haben in der Vergangenheit schon häufiger zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers Stellung genommen (vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Oktober 2000 in 2 Ws 267/00; vom 13. März 2000 in 2 Ws 69/00, vom 21. Juni 1999 in 2 Ws 187/99; Beschluss des 1. Strafsenats vom 24. November 2005 in 1 Ws 484/05 und Beschluss des (früheren) 5. Strafsenats vom 5. Juni 2001 in 5 Ws 236/01, alle www.burhoff.de).

    Vorgetragen werden müssen konkrete Gründe von Gewicht, die auch vom Standpunkt eines verständigen Beschuldigten aus die Möglichkeit der Erschütterung des zunächst bestehenden Vertrauensverhältnisses nachvollziehbar erscheinen lassen (OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2005, 1 Ws 484/05 unter Hinweis auf OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 52/06

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe; Vortrag; Begründung

    Das Oberlandesgericht Hamm, insbesondere auch der erkennende Senat, hat in der Vergangenheit schon häufiger zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers Stellung genommen (vgl. zuletzt Beschlüsse des erkennenden Senats vom 26. Januar 2006 in 2 Ws 30/06 und vom 19. Januar 2006 in 2 Ws 296/05; vgl. ferner Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Oktober 2000 in 2 Ws 267/00; vom 13. März 2000 in 2 Ws 69/00, vom 21. Juni 1999 in 2 Ws 187/99; Beschluss des 1. Strafsenats vom 24. November 2005 in 1 Ws 484/05 und Beschluss des (früheren) 5. Strafsenats vom 5. Juni 2001 in 5 Ws 236/01, alle: www.burhoff.de).

    Vorgetragen werden müssen konkrete Gründe von Gewicht, die auch vom Standpunkt eines verständigen Beschuldigten aus die Möglichkeit der Erschütterung des zunächst bestehenden Vertrauensverhältnisses nachvollziehbar erscheinen lassen (OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2005, 1 Ws 484/05 unter Hinweis auf OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207 mit weiteren Nachweisen).

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