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   OLG München, 21.06.2011 - 1 Ws 488 - 494/11, 1 Ws 488/11, 1 Ws 489/11, 1 Ws 490/11, 1 Ws 491/11   

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https://dejure.org/2011,64649
OLG München, 21.06.2011 - 1 Ws 488 - 494/11, 1 Ws 488/11, 1 Ws 489/11, 1 Ws 490/11, 1 Ws 491/11 (https://dejure.org/2011,64649)
OLG München, Entscheidung vom 21.06.2011 - 1 Ws 488 - 494/11, 1 Ws 488/11, 1 Ws 489/11, 1 Ws 490/11, 1 Ws 491/11 (https://dejure.org/2011,64649)
OLG München, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 1 Ws 488 - 494/11, 1 Ws 488/11, 1 Ws 489/11, 1 Ws 490/11, 1 Ws 491/11 (https://dejure.org/2011,64649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Die unbefristete Führungsaufsicht gem. § 68 c Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB kann zugleich mit der Entscheidung über das Nichtentfallen der Führungsaufsicht angeordnet werden, wenn der Verurteilte zuvor bereits explizit erklärt hat, er werde die von der Strafvollstreckungskammer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10
    Auszug aus OLG München, 21.06.2011 - 1 Ws 488/11
    Wie das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 13.09.2010 (NStZ-RR 2011, 62) ist der Senat der Auffassung, dass es im Bereich der Führungsaufsicht bei entsprechenden Fällen ohne jeden Zweifel des Abstinenzgebots bedarf, um zu verhindern, dass die Verurteilten in ihre alten Verhaltensweisen zurückfallen mit den damit für die Allgemeinheit einhergehenden Gefahren erheblicher neuer Straftaten.
  • OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG München, 21.06.2011 - 1 Ws 488/11
    Anders als in der vom Verurteilten angeführten Entscheidung "des OLG Celle" (gemeint ist damit offensichtlich die häufig von Verurteilten als Argument gegen Abstinenz- und Kontrollweisungen angeführte Entscheidung des OLG Celle vom 16.10.2009, StV 2010, 495) kann hier nicht davon gesprochen werden, dass es an einer Fähigkeit des Verurteilten zur Abstinenz fehlt.
  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

    (5) Anders verhält es sich demgegenüber im Fall eines nicht- oder erfolglos therapierten langjährigen Suchtkranken (vgl. zu den unterschiedlichen Bewertungen der Rechtsprechung: OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2009 - 2 Ws 568/10 -, NStZ-RR 2011, S. 62 ; OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012 - 1 Ws 90/12 [richtig: I Ws 90/12 - d. Red.] -, NStZ-RR 2012, S. 222; OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 Ws 488/11 u.a. -, juris, Rn. 22 sowie Beschluss vom 19. Juli 2012 - 1 Ws 509/12, 1 Ws 511/12 -, StV 2013, S. 168 ; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2010 - 2 Ws 228/09 -, NStZ-RR 2010, S. 91 ; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 -, NJW 2009, S. 3315 ).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf;

    (bb) Demgegenüber haben andere Obergerichte die Auffassung vertreten, dass die Weisung auch in diesen Fällen zulässig sei und das Problem im Rahmen des gegen den Verurteilten wegen des Weisungsverstoßes zu führenden Strafverfahrens zu lösen sei (OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2010 - 2 Ws 568/10, juris, Rdnr. 13: "nach Auffassung des Senats ist es daher auch nicht angängig, bereits im Vorhinein gleichsam resignierend die (vermeintliche) Unerfüllbarkeit der Weisung hinzunehmen, ohne dass diese zuvor praktisch erprobt worden wäre"; Beschluss vom 22. November 2012 - III-2 Ws 776/12, juris, Rdnr. 25; OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 Ws 488-494/11, juris, und Beschluss vom 19. Juli 2012 - 1 Ws 509/12, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012 - I Ws 90/12, NStZ-RR 2012, 222; OLG Bamberg, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 3 Ss 76/14, juris ; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 Ws 660/15, juris).
  • OLG München, 19.07.2012 - 1 Ws 509/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung; Kostentragungspflicht für

    Der Beschwerdeführer hat sich im Strafvollzug beanstandungsfrei mit negativen Drogenscreenings geführt, ist also unter Strafvollzugsbedingungen offenbar zur Drogenabstinenz fähig (grundlegend hierzu Beschluss des Senats vom 21.06.2011 - 1 Ws 488-494/11).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2024 - 7 Ws 244/23

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht

    Allerdings entspricht es der ebenfalls gefestigten Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und anderer Oberlandesgerichte, dass von dieser Regel zwar nicht stets abgewichen werden muss (OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 20. Januar 2022 - 3 Ws 736+737/21 m.w.N. und vom 6. Juni 2019 - 3 Ws 326/19 m.w.N.), aber unter Umständen abgewichen werden kann, wenn der Verurteilte im Vollzug nachgewiesenermaßen über einen längeren Zeitraum abstinent zu leben in der Lage gewesen ist (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20. Januar 2022 - 3 Ws 736+737/21 m.w.N. und vom 6. Juni 2019 - 3 Ws 326/19; OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 Ws 488-494/11 = BeckRS 2012, 8137; OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2010 - 2 Ws 568/10 = NStZ-RR 2011, 62).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2023 - 7 Ws 218/23

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht

    Allerdings entspricht es der ebenfalls gefestigten Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und anderer Oberlandesgerichte, dass von dieser Regel zwar nicht stets abgewichen werden muss (OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 20. Januar 2022 - 3 Ws 736+737/21 m.w.N. und vom 6. Juni 2019 - 3 Ws 326/19 m.w.N.), aber unter Umständen abgewichen werden kann, wenn der Verurteilte im Vollzug nachgewiesenermaßen über einen längeren Zeitraum abstinent zu leben in der Lage gewesen ist (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20. Januar 2022 - 3 Ws 736+737/21 m.w.N. und vom 6. Juni 2019 - 3 Ws 326/19; OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 Ws 488-494/11 = BeckRS 2012, 8137; OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2010 - 2 Ws 568/10 = NStZ-RR 2011, 62).
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