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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 14.05.2020 - 1 Ws 49/20   

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OLG Braunschweig, 14.05.2020 - 1 Ws 49/20 (https://dejure.org/2020,13835)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14.05.2020 - 1 Ws 49/20 (https://dejure.org/2020,13835)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 1 Ws 49/20 (https://dejure.org/2020,13835)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausnahmen vom normativen Entscheidungsverbund; Keine Beharrlichkeit durch wiederholtes Tun bei fehlendem Bemühen der Bewährungshelferin; Günstige Legalprognose bedingt Willen und Fähigkeit; Kein Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ohne Sachentscheidung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 17.03.2006 - 2 Ws 64/06

    Aussetzung der Vollstreckung einer (Rest-) Freiheitsstrafe und einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.05.2020 - 1 Ws 49/20
    Ein zwingender Entscheidungsverbund, wie ihn das Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 17. März 2006, 2 Ws 64/06, zit. nach juris) und das Oberlandesgericht Schleswig (Beschluss vom 5. September 2006, 1 Ws 347/06, zit. nach juris) annehmen, besteht aber nicht.

    Das verkennt das Oberlandesgericht Hamburg in dem zitierten Beschluss vom 17. März 2006 (2 Ws 64/06, zit. nach juris).

  • OLG Dresden, 04.02.2019 - 2 Ws 39/19

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen Weisungen der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.05.2020 - 1 Ws 49/20
    Auf diese Vorschrift kann der Widerruf trotz der Regelung des § 68 g Abs. 1 S.1 StGB gestützt werden, obgleich die Beiordnung der Bewährungshelferin im Rahmen der Führungsaufsicht gemäß § 68a StGB erfolgte (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 4. Februar 2019, 2 Ws 39/19, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 25.10.2004 - 3 Ws 550/04

    Unbegründeter Widerruf der Strafaussetzung bei einzelnen Unregelmäßigkeiten im

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.05.2020 - 1 Ws 49/20
    Das beharrliche Entziehen der Aufsicht und Leitung der Bewährungshelferin setzt voraus, dass die Verurteilte den Einfluss ihrer Bewährungshelferin immer wieder oder auf längere Dauer unmöglich macht (Fischer, StGB, 67. Auflage 2020, § 56 f Rn. 10), wobei Beharrlichkeit in diesem Sinne regelmäßig erfordert, dass die Bewährungshelferin sich aktiv um die Verurteilte bemüht hat (OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 2004, 3 Ws 550/04, zit. nach juris).
  • OLG Dresden, 20.06.2005 - 2 Ws 182/05

    Zur Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft im Eröffnungsverfahren bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.05.2020 - 1 Ws 49/20
    Art. 19 Abs. 4 GG fordert daher auch, dass Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit gewährleistet wird (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1980, 2 BvR 419/80, BVerfGE 349, 369; OLG Dresden, Beschluss vom 20. Juni 2005, 2 Ws 182/05, zit. nach juris).
  • OLG Schleswig, 05.09.2006 - 1 Ws 347/06
    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.05.2020 - 1 Ws 49/20
    Ein zwingender Entscheidungsverbund, wie ihn das Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 17. März 2006, 2 Ws 64/06, zit. nach juris) und das Oberlandesgericht Schleswig (Beschluss vom 5. September 2006, 1 Ws 347/06, zit. nach juris) annehmen, besteht aber nicht.
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.05.2020 - 1 Ws 49/20
    Art. 19 Abs. 4 GG fordert daher auch, dass Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit gewährleistet wird (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1980, 2 BvR 419/80, BVerfGE 349, 369; OLG Dresden, Beschluss vom 20. Juni 2005, 2 Ws 182/05, zit. nach juris).
  • KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07

    Straf- und Maßregelaussetzung: Entscheidung zunächst nur über den Widerruf der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.05.2020 - 1 Ws 49/20
    Diese Befähigung hat sich auf Tatsachen zu stützen (KG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2008, Az. 2 Ws 772/07, zit. nach juris, Rn.18).
  • OLG Oldenburg, 23.02.2006 - 1 Ws 113/06

    Entscheidung über Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.05.2020 - 1 Ws 49/20
    Eine über die angestellten Erwägungen hinausgehende, allgemeine Verhältnismäßigkeitsprüfung ist im Rahmen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung nicht anzustellen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. April 2017, 1 Ws 64/17, unveröffentl.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Februar 2006, 1 Ws 113/06, Rn. 5, zitiert nach juris).
  • OLG Rostock, 03.02.2012 - I Ws 395/11

    Strafvollstreckungsverfahren: Entscheidungsverbund bei Widerruf einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 14.05.2020 - 1 Ws 49/20
    Zwar ist es grundsätzlich geboten, die Entscheidung über den Widerruf der Reststrafenaussetzung und der - in derselben Sache erfolgten - Maßregelaussetzung gemeinsam zu treffen ("normativer Entscheidungsverbund"), weil die Voraussetzungen für den Widerruf von Straf- und Maßregelaussetzung in weiten Teilen identisch sind (OLG Rostock, Beschluss vom 3. Februar 2012, I Ws 395/11, zit. nach juris, Rn. 14, 15; KG Berlin, a.a.O., Rn. 27).
  • OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21

    Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs gegenüber namentlich festgelegtem

    Der Weisungsverstoß gemäß § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB setzt in objektiver Hinsicht ein wiederholtes bzw. andauerndes Verhalten voraus, mit dem der Verurteilte den Einfluss des Bewährungshelfers immer wieder oder auf längere Dauer unmöglich macht (OLG Celle, Beschluss vom 7. August 2015, 1 Ws 382/15; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Mai 2020, 1 Ws 49/20, juris; Fischer, StGB § 56f Rn. 10).
  • LG Aachen, 16.11.2021 - 67 Qs 38/21

    Entscheidungsverbund bei Widerruf von Straf- und Maßregelaussetzung;

    Grundsätzlich ist es geboten, die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung und der - in derselben Sache erfolgten - Maßregelaussetzung gemeinsam zu treffen ("normativer Entscheidungsverbund"), weil die Voraussetzungen für den Widerruf von Straf- und Maßregelaussetzung in weiten Teilen identisch sind (OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 Ws 49/20 -, Rn. 30, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 3. Februar 2012, I Ws 395/11, Rn. 14 f.; KG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2008 - 2 Ws 772/07 -, Rn. 27, juris; Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 67g Rn. 2; MüKoStGB/Groß/Veh, 4. Aufl. 2020, StGB § 67g Rn. 28; Rissing-van Saan/Peglau in: Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2007, § 67g Widerruf der Aussetzung, Rn. 6).

    Während insbesondere das Oberlandesgericht Hamburg die Auffassung vertritt, dass über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung und den Widerruf der Maßregelaussetzung zugleich zu entscheiden ist, um divergierende Bewertungen zu den Eingangsvoraussetzungen des Widerrufes und zu den wesentlichen prognostischen Prüfungsabschnitten in derselben Sache zu vermeiden (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17. März 2006 - 2 Ws 64/06 -, Rn. 23 f., juris; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05. September 2006 - 1 Ws 347/06 (122/06) -, Rn. 4 f., juris), besteht ein solcher zwingender Entscheidungsverbund nach Ansicht anderer Oberlandesgerichte nicht, da die für die Feststellung der Voraussetzungen für den Widerruf der Aussetzung der Maßregel oft verbundene weitere Sachaufklärung eine getrennte Entscheidung sachgerecht erscheinen lassen könne, weshalb ausnahmsweise eine getrennte Entscheidung angezeigt sein könne (OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 Ws 49/20 -, Rn. 30, juris; ferner OLG Rostock, Beschluss vom 03. Februar 2012 - I Ws 395/11 -, Rn. 14 ff., juris).

  • OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21

    Umrechnung erbrachter Zahlungen in gemeinnützige Arbeit bei Widerruf der

    Anders als von dem Verurteilten in dem Schriftsatz seines Verteidigers vom 5. August 2021 ausgeführt, bedarf es einer weitergehenden Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der Entscheidung nach § 56f StGB nicht (OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Mai 2020, 1 Ws 49/20, juris, Rn. 28; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Februar 2006, 1 Ws 113/06, juris, Rn. 5).
  • OLG Bamberg, 12.04.2023 - 1 Ws 149/23

    Nur sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung ihres

    Zwar kann es grundsätzlich geboten sein, die Entscheidung über den Widerruf der Reststrafenaussetzung und der - in derselben Sache erfolgten - Maßregelaussetzung (Widerruf oder Erledigung) gemeinsam zu treffen ("normativer Entscheidungsverbund", vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 17.03.2006 - 2 Ws 64/06; OLG Schleswig, Beschluss vom 05.09.2006 - 1 Ws 347/06; KG, Beschluss vom 11.01.2008 - 2 Ws 772/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2019 - III-2 Ws 645/18; OLG Rostock, Beschluss vom 03.02.2012 - I Ws 395/11; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.05.2020 - 1 Ws 49/20; KG, Beschluss vom 19.07.2021 - 2 Ws 62/21, jeweils bei juris).
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   OLG Bremen, 18.05.2020 - 1 Ws 49/20 (2 Ws 45/20)   

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https://dejure.org/2020,12642
OLG Bremen, 18.05.2020 - 1 Ws 49/20 (2 Ws 45/20) (https://dejure.org/2020,12642)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18.05.2020 - 1 Ws 49/20 (2 Ws 45/20) (https://dejure.org/2020,12642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 281/11

    Zuständigkeit des Amtsanwalts; Übertragung von Verfahrensrechten auf

    Auszug aus OLG Bremen, 18.05.2020 - 1 Ws 49/20
    1 St 201/73">NJW 1974, 761; BGH, Beschluss vom 29. November 2011 - 3 StR 281/11 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 63. A. 2020, § 142 GVG Rn 19; KK-StPO/Mayer, 8. Aufl. 2019, GVG § 142 Rn. 3 ;BeckOK GVG/Huber, 6. Ed. 1.2.2020, GVG § 142 Rn. 7).
  • BayObLG, 12.12.1973 - RReg. 1 St 201/73

    Wirksamkeit einer an das Landgericht gerichteten Prozesserklärung der

    Auszug aus OLG Bremen, 18.05.2020 - 1 Ws 49/20
    Prozeßerklärungen von Amtsanwälten gegenüber dem Landgericht verstoßen gegen das für sie geltende gesetzliche Verbot, Verfahrensrechte der Staatsanwaltschaft vor den Landgerichten wahrzunehmen und sind unwirksam (BayObLG, Beschluß vom 12.12.1973 - RReg. 1 St 201/73, …
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