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OLG Düsseldorf, 17.08.2000 - 1 Ws 494/00 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersuchungshaft; Recht auf Telefonieren; Genehmigung regelmäßiger Telefonate; Führung von Telefonaten; Untersuchungsgefangenschaft; Haftbeschränkungen
- Judicialis
StPO § 119 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 119 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 06.04.1998 - 1 Ws 172/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.2000 - 1 Ws 494/00
Beschränkungen sind nur zulässig, wenn sie erforderlich sind, um eine Gefahr für die in § 119 Abs. 3 und Abs. 4 StPO genannten öffentlichen Interessen abzuwehren und dies nicht mit weniger einschneidenden Mitteln erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 6. April 1998 - 1 Ws 172/98 - m.w.N.).