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   OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00   

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https://dejure.org/2000,3394
OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00 (https://dejure.org/2000,3394)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.12.2000 - 1 Ws 496/00 (https://dejure.org/2000,3394)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - 1 Ws 496/00 (https://dejure.org/2000,3394)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trunkenheit im Verkehr; Fahren unter Alkoholeinfluss; Absolute Fahruntüchtigkeit; Eröffnung des Hauptverfahrens; Eröffnungsbeschluss; Hinreichender Tatverdacht

  • Judicialis

    StPO § 112 Abs. 1 S. 1; ; StPO § 203; ; StPO § 207 Abs. 2 Nr. 3; ; StGB § 316 Abs. 1; ; StGB § 316; ; StVG § 24 a Abs. 1 Nr. 1; ; GVG § 24 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit anhand Atemalkoholmessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    § 316 StGB
    Anforderungen an eine Trunkenheitsfahrt

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt - Verwertung der Atemalkohol-Messung bei absoluter Fahruntüchtigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 105
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 12.05.2000 - 2 ObOWi 598/99

    Anforderungen an den Nachweis der Trunkenheit im Straßenverkehr durch Messung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00
    Zutreffend hat das Landgericht im angefochtenen Beschluss darauf hingewiesen, dass ein AAK-Wert nicht mit einem konstanten Umrechnungsfaktor in einen BAK-Wert konvertierbar ist (vgl. BayObLG NZV 2000, 295 m. w. N.).

    Den Schuldspruch berührende Zweifel an der Zuverlässigkeit des gewonnenen Messergebnisses bestehen hier nicht (vgl. BayObLG NZV 2000, 295).

  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00
    Kommt der Tatrichter jedoch zu einer Allgemeinaussage und wird daraus ein allein zwingender Schluss gezogen - wie es hier aber erforderlich wäre -, so stellt sich diese Aussage als absoluter Erfahrungssatz dar, der einer uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung hinsichtlich seiner Richtigkeit unterliegt (vgl. BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 2; OLG Düsseldorf a.a.O. m.w.N.; ebenso bei der DNA-Analyse als Beweismittel: BGHR StPO § 261 Identifizierung 8, 11).

    Rechtsfehlerfrei könnte das Tatgericht demgemäß auf den Schuldspruch der Trunkenheit im Verkehr nur dann erkennen, wenn es den Betroffenen aufgrund der AAK-Messung als stark belastet ansehen und sich unter Berücksichtigung zumindest eines weiteren tragfähigen Indizes von dessen Fahruntüchtigkeit überzeugen würde (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 8).

  • OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00
    Sollten in der Hauptverhandlung - entgegen dem bisherigen Ermittlungsergebnis und der auf dem derzeitigen Verfahrensstand basierenden Prognose des Senats - Ausfallerscheinungen des Betroffenen festgestellt werden (vgl. hierzu BGHSt 31, 42 = NJW 1982, 2612 = NStZ 1983, 120; OLG Düsseldorf StV 1994, 376 ff.; OLG Frankfurt a.M. NZV 1995, 116 f.; OLG Köln NZV 1995, 454 f ), wäre der Bußgeldrichter an einer Überleitung in das Strafverfahren (§ 81 OWiG) nicht gehindert.
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00
    Kommt der Tatrichter jedoch zu einer Allgemeinaussage und wird daraus ein allein zwingender Schluss gezogen - wie es hier aber erforderlich wäre -, so stellt sich diese Aussage als absoluter Erfahrungssatz dar, der einer uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung hinsichtlich seiner Richtigkeit unterliegt (vgl. BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 2; OLG Düsseldorf a.a.O. m.w.N.; ebenso bei der DNA-Analyse als Beweismittel: BGHR StPO § 261 Identifizierung 8, 11).
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00
    Die Entscheidung der Frage, ab welchem Grenzwert alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers i. S. v. § 316 StGB anzunehmen ist, lässt sich nur unter Heranziehung medizinisch-naturwissenschaftlicher Erkenntnisse treffen; soweit diese in den maßgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig anerkannt werden, sind sie für den Richter bindend (BGH NJW 1990, 2393 zur Frage der absoluten Fahruntüchtigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 1 g %o).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 5 Ss 358/93

    Nachweis der rauschbedingter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00
    Sollten in der Hauptverhandlung - entgegen dem bisherigen Ermittlungsergebnis und der auf dem derzeitigen Verfahrensstand basierenden Prognose des Senats - Ausfallerscheinungen des Betroffenen festgestellt werden (vgl. hierzu BGHSt 31, 42 = NJW 1982, 2612 = NStZ 1983, 120; OLG Düsseldorf StV 1994, 376 ff.; OLG Frankfurt a.M. NZV 1995, 116 f.; OLG Köln NZV 1995, 454 f ), wäre der Bußgeldrichter an einer Überleitung in das Strafverfahren (§ 81 OWiG) nicht gehindert.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1993 - 2 Ss 444/92
    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00
    In einem solchen Fall - wie hier - darf der Tatrichter einen relativen Erfahrungssatz zwar feststellen und als Beweisanzeichen im Rahmen einer Gesamtschau verwerten (OLG Düsseldorf StV 1993, 476).
  • LG Dessau, 21.08.2000 - 6 KLs 16/00

    Heranziehung von Atemalkoholwerten für die Feststellung einer absoluten

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00
    1 Ws 496/00 OLG Naumburg 6 KLs 16/00 LG Dessau 752 Js 12298/00 StA Dessau.
  • OLG Naumburg, 29.11.2000 - 2 Ss 318/00

    Nachweis einer absoluten Fahruntüchtigkeit durch AAK-Messung nicht möglich

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00
    Ein solcher medizinisch-naturwissenschaftlicher Erfahrungssatz, der in den maßgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig anerkannt wäre und daher den Richter binden würde, existiert derzeit jedoch nicht (OLG Naumburg, 2. Strafsenat, Urteil vom 29.11.2000 - 2 Ss 318/00 - [Verwerfung der Sprungrevision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Magdeburg vom 08. März 2.000, ZfS 2000, 361 ff]).
  • OLG Hamm, 04.07.2000 - 3 Ss OWi 179/00

    Sicherheitsabschlag bei der Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00
    Ob von dem gewonnenen Messwert ein Sicherheitsabschlag geboten ist (vgl. hierzu OLG Hamm NZV 2000, 426 ff ), bedarf im vorliegenden Fall aufgrund der Höhe der bei dem Betroffenen gemessenen AAK hier keiner näheren Erörterung.
  • BGH, 18.06.1970 - III ZR 95/68

    Anklage - Legalitätsprinzip - Ermessensentscheidungen - Tatverdacht -

  • BGH, 04.03.1988 - 3 StR 518/87

    Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage hinsichtlich der Höhe des

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

  • OLG Frankfurt, 02.09.1994 - 3 Ss 118/94

    Rauschgiftbedingte relative Fahruntüchtigkeit; Haschischkonsum; Freie

  • OLG Köln, 31.03.2017 - 1 Ws 137/16

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Entziehen" i.S. von § 235 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Die Wahrscheinlichkeit muss aber so groß sein, dass es einer Entscheidung des erkennenden Gerichts bedarf, um festzustellen, ob noch bestehende Zweifel gerechtfertigt sind (vgl. KK-StPO- Treier , a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 203 Rn. 2; OLG Naumburg B. v. 5.12.2000 - 1 Ws 496/00).
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    In bisher veröffentlichten Entscheidungen hat die Rechtsprechung jedenfalls eine Verurteilung wegen "absoluter" Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB allein aufgrund eines den Grenzwert von 0, 55 mg/1 erreichenden bzw. übersteigenden AAK-Wertes auch abgelehnt (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 29. November 2000, zfs 2001, 135 mit Anm.Bode, und Beschlüsse vom 5. Dezember 2000, zfs 2001, 136 = NStZ-RR 2001, 105 und zfs 2001, 137).
  • KG, 22.03.2007 - 1 Ss 515/06

    Trunkenheit im Straßenverkehr: Anforderungen an die Urteilsausführungen bei

    Das Ergebnis wäre lediglich eine statistische Wahrscheinlichkeitsaussage und kann deshalb allenfalls als Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Fahrunsicherheit gewertet werden [vgl. OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 105].
  • OLG Celle, 22.02.2023 - 2 AR (Ausl) 45/22

    Auslieferung; Zulässigkeitshindernis; beiderseitige Strafbarkeit;

    Denn er bietet nach derzeitigem Stand der medizinischen Wissenschaft und Forschung nicht die in einem Strafverfahren erforderliche Sicherheit für die Bestimmung des Wertes der Blutalkoholzentration (vgl. BGH, NStZ 1995, 539; KG, DAR 2008, 273 ; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.04.2009 - 2 Ss 159/09 -, juris; OLG Naumburg, Beschl. v. 05.12.2000 - 1 Ws 496/00 - juris; Kudlich in BecKOK StGB, 55. Edition, Stand 01.11.2022, § 315c Rd. 27 mwN).
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