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   OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - III-1 Ws 500/06   

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https://dejure.org/2007,26377
OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - III-1 Ws 500/06 (https://dejure.org/2007,26377)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.2007 - III-1 Ws 500/06 (https://dejure.org/2007,26377)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - III-1 Ws 500/06 (https://dejure.org/2007,26377)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines strafrechtlich verurteilten Ausländers auf Erstattung der ihm entstandenen Übersetzungskosten; Kostenerstattung für die Übersetzung ärztlicher Unterlagen des Angeklagten aus der italienischen in die deutsche Sprache; Erforderlichkeit einer Entscheidung des ...

  • Judicialis

    GKG § 1 Nr. 1 lit. g; ; GKG § ... 2 Abs. 4 Satz 2; ; GKG § 2 Abs. 5; ; GKG § 2 Abs. 5 Satz 2; ; RVG § 11 Abs. 1 Satz 1; ; RVG § 11 Abs. 2 Satz 3; ; RVG § 46; ; RVG § 55; ; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; JVEG § 4; ; StPO § 309

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 Ws 500/06
    Da dieses aus dem Fairnessgebot folgende Recht keine selbständige Anspruchsgrundlage für eine Erstattung von Auslagen für einen Übersetzer oder Dolmetscher darstellt, bedarf es - im näher zu bestimmenden Anwendungsbereich des Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK - einer (einfach-) gesetzlichen Erstattungs- oder Kostentragungsvorschrift zur Sicherstellung der "Waffengleichheit" (dazu eingehend BGHSt 46, 178 [183 ff.]).

    Unabhängig von der Frage, auf welche einfachgesetzliche Regelung in entsprechender Anwendung - etwa auf den Rechtsgedanken der §§ 46, 55 RVG oder des § 4 JVEG oder des § 2 Abs. 5 GKG - die Entscheidung bis zu einem Tätigwerden des Gesetzgebers zu stützen ist (vgl. BGHSt 46, 178 [187] mit weiteren Nachweisen), obliegt jedenfalls die Entscheidung, ob die Kosten überhaupt zu erstatten sind, dem mit der (Haupt-) Sache befassten Gericht und nicht dem Rechtspfleger; letzterer hat allenfalls in einem späteren Kostenerstattungsverfahren darüber zu befinden, in welcher Höhe die in Anspruch genommene Übersetzungstätigkeit zu erstatten ist.

  • OLG Köln, 08.12.1998 - 2 Ws 661/98

    Erstattung von Dolmetscherkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 Ws 500/06
    Der Antragsteller beruft sich zur Begründung seines Erstattungsanspruchs darauf, dass die Übersetzungen für die Verteidigung seines Mandaten erforderlich waren; sein Begehren stützt sich damit erkennbar auf das in Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK verbürgte Recht auf "unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher", das auch Übersetzungskosten des Wahlverteidigers umfassen kann (vgl. BVerfG - Beschluss vom 27. August 2003 - 2 BvR 2032/01; OLG Köln - Beschluss vom 8. Dezember 1998 - 2 Ws 661/98).
  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 Ws 500/06
    Der Antragsteller beruft sich zur Begründung seines Erstattungsanspruchs darauf, dass die Übersetzungen für die Verteidigung seines Mandaten erforderlich waren; sein Begehren stützt sich damit erkennbar auf das in Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK verbürgte Recht auf "unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher", das auch Übersetzungskosten des Wahlverteidigers umfassen kann (vgl. BVerfG - Beschluss vom 27. August 2003 - 2 BvR 2032/01; OLG Köln - Beschluss vom 8. Dezember 1998 - 2 Ws 661/98).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2015 - 12 KLs 31/15

    Übernahme der Dolmetscherkosten von der Staatskasse bei Bevollmächtigung und

    Vielmehr steht dem Beschuldigten gem. Art. 6 Abs. 3 lit.e EMRK eine kostenfreie Übersetzung gerade unabhängig von der Frage seiner Bedürftigkeit und der Notwendigkeit weiterer Verteidigung zu (BGH, a.a.O., ferner OLG Brandenburg, a.a.O. und in neuerer Rechtsprechung auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.5.2007 - III-1 Ws 500/06).

    Soweit Rechtsanwalt S. Erstattung der verauslagten Kosten an sich selbst verlangt, steht jedenfalls eine analoge Anwendung der §§ 46, 55 RVG offen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.5.2007 - III-1 Ws 500/06).

    Die Zuständigkeit der Kammer ergibt sich aus deren besonderer Sachnähe als erstinstanzliches Gericht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Mai 2007 - III-1 Ws 500/06).

  • OLG Jena, 16.02.2012 - 1 Ws 580/11

    Notwendige Auslagen des Angeklagten - Erstattungsfähigkeit von Dolmetscherkosten

    Die Entscheidung, ob die Kosten überhaupt zu erstatten sind, obliegt daher dem mit der Hauptsache befassten Gericht und nicht dem Rechtspfleger (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2007, III-1 Ws 500/06, bei juris; OLG Dresden a.a.O.).
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