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   OLG Düsseldorf, 17.06.1991 - 1 Ws 511/91   

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https://dejure.org/1991,10857
OLG Düsseldorf, 17.06.1991 - 1 Ws 511/91 (https://dejure.org/1991,10857)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.06.1991 - 1 Ws 511/91 (https://dejure.org/1991,10857)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juni 1991 - 1 Ws 511/91 (https://dejure.org/1991,10857)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 474
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Düsseldorf, 23.03.2009 - 7 Qs 34/08

    Freispruch; Kostenerstattung; Pflichtverteidigergebühren; Wahlanwaltsgebühren

    Dennoch kann der Pflichtverteidiger die auf seine Wahlverteidigergebühren entfallende gesetzliche Umsatzsteuer vom Beschuldigten ersetzt verlangen, weil diese in Abhängigkeit und in einem unlösbaren Zusammenhang mit dem Gebührenanspruch steht (OLG Düsseldorf, JurBüro 1991, 1532, 1534; Volpert, a.a.O., § 52 Rn. 21 m.w.N.).

    Die Pflichtverteidigergebühren in Höhe von EUR 625, 94 sind trotz Teilfreispruchs in voller Höhe auf die zu erstattenden Wahlverteidigergebühren anzurechnen und nicht lediglich insoweit, als sie den freisprechenden Teil betreffen (zutreffend Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.04.1999 - 2a Ws 91/99, Juris Rn. 14 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.07.2000 - 1 Ws 57/00, Juris Rn. 35 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.1991 - 1 Ws 511/91, JurBüro 1991, 1532, 1535; zum Streitstand vgl. Volpert, a.a.O., § 52 Rn. 57 ff. m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 10.09.2007 - 1 Ws 191/07

    Verteidigervergütung: Aufteilung der zu erstattenden notwendigen Auslagen beim

    Die Verteidigerauslagen, die für den Wahl- und den Pflichtverteidiger ohnehin gleich sind, darf der Pflichtverteidiger gemäß § 45 Abs. 1 RVG nur von der Staatskasse verlangen (OLG Saarbrücken RPfleger 2000, 564; OLG Hamburg RPfleger 1999, 413; OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 1532; alle zu § 100 Abs. 1 BRAGO).

    Auf den Meinungsstreit, ob der Abzug im Fall des Teilfreispruchs im vollem Umfang zu erfolgen hat (so OLG Saarbrücken Rpfleger 2000, 564; OLG Hamburg Rpfleger 1999, 413; OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 1532; LG Koblenz, 1. Strafkammer, Rpfleger 2005, 564) oder nur in der Höhe, die prozentual auf den Freispruch entfällt (so OLG Oldenburg StraFo 2007, 127; OLG Celle NJW 2004, 2396; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 64; LG Koblenz, 9. Strafkammer, JurBüro 2001, 421), bedarf hier keiner Entscheidung.

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