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   OLG Düsseldorf, 07.06.1988 - 1 Ws 512/88   

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https://dejure.org/1988,3789
OLG Düsseldorf, 07.06.1988 - 1 Ws 512/88 (https://dejure.org/1988,3789)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.1988 - 1 Ws 512/88 (https://dejure.org/1988,3789)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 1988 - 1 Ws 512/88 (https://dejure.org/1988,3789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Führungsaufsicht; Nachträgliche Verlängerung; Gesetzliche Höchstdauer

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 88
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 13.03.2014 - 2 Ws 42/14

    Rechtmäßigkeit eines nach Beendigung der Führungsaufsicht ergangenen Beschlusses,

    Eine nachträgliche Verlängerung der nach § 68 c Abs. 1 Satz 2 StGB abgekürzten Höchstdauer der Führungsaufsicht kommt indes nach nahezu einhelliger Auffassung, die sich auf die in § 56 a Abs. 2 S. 2 StGB zur Dauer der Bewährungszeit getroffene gesetzliche Regelung stützt, nur bis zum Ablauf der zunächst verkürzten Frist in Betracht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.1988, 1 Ws 512/88, juris Rn 3 m.w.N.; OLG Rostock, Beschluss vom 23. Februar 2011 - I Ws 38/11 -, juris Rn 6 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 2 Ws 20/09

    Voraussetzungen für die unbefristete Verlängerung der Führungsaufsicht

    Zwar entspricht es für den Fall der §§ 68d, 68c Abs. 1 S. 2 StGB - nachträgliche Verlängerung einer zunächst abgekürzten Führungsaufsichtsdauer - allgemeiner Meinung, dass eine Verlängerung nach dem Ende der Führungsaufsicht nicht mehr ausgesprochen werden kann (vgl. LK-Hanack, StGB, 11. Aufl., § 68d Rn. 2, 11; MK-Groß, StGB, § 68d Rn. 3; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 68d Rn. 2, 5; OLG Schleswig SchlHA 1985, 116; OLG Düsseldorf MDR 1989, 88).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2013 - 3 Ws 412/13

    Führungsaufsicht: Verlängerung nach Ablauf der verkürzten Dauer

    Zwar wird in Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, MDR 1989, 88; OLG Rostock, B. v. 23.2.2011 - I Ws 38/11) und Literatur (LK-Schneider, StGB, 12. Aufl., Rdn. 11 zu § 68d; SK-Sinn, StGB, 8. Aufl., Rdn. 7 zu § 68d; MK-Groß, StGB, 2. Aufl., Rdn. 3 zu § 68d; S/S-Stree/Kinzig, StGB, 28. Aufl., Rdn. 5 zu § 68d; Fischer, StGB, 60. Aufl., Rdn. 5 zu § 68d) vertreten, dass eine Verlängerung der einmal verkürzten Führungsaufsicht nach §§ 68d Abs. 1, 68c Abs. 1 StGB nicht mehr möglich sein soll, wenn der zunächst festgesetzte Zeitraum verstrichen ist.
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