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   KG, 25.09.2020 - 1 Ws 52/20 - 161 AR 172/20   

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https://dejure.org/2020,49050
KG, 25.09.2020 - 1 Ws 52/20 - 161 AR 172/20 (https://dejure.org/2020,49050)
KG, Entscheidung vom 25.09.2020 - 1 Ws 52/20 - 161 AR 172/20 (https://dejure.org/2020,49050)
KG, Entscheidung vom 25. September 2020 - 1 Ws 52/20 - 161 AR 172/20 (https://dejure.org/2020,49050)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 24.11.1999 - 1 Ss 334/99
    Auszug aus KG, 25.09.2020 - 1 Ws 52/20
    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hat diese Regelung dahin konkretisiert, dass dem Angeklagten in der Regel ein Verteidiger beizuordnen ist, wenn die Staatsanwaltschaft - wie hier - gegen ein freisprechendes Urteil Berufung eingelegt hat und eine Verurteilung aufgrund abweichender Beweiswürdigung oder sonst unterschiedlicher Beurteilung der Sach- oder Rechtslage erstrebt (vgl. Kammergericht, Beschlüsse vom 24. November 1999 - (3) 1 Ss 334/99 (104/99) - und 22. Juli 2008 - 3 Ws 205/08 - OLG Karlsruhe DAR 2005, 573; OLG Köln, Beschluss vom 2. Februar 2012 - III-2 Ws 91/12 - Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Auflage, § 140 Rdnr.27 m.w.N.).

    Ein Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Sache so einfach ist, dass der Angeklagte keines sachkundigen Beistands bedarf (vgl. Kammergericht, Beschlüsse vom 24. November 1999 - (3) 1 Ss 334/99 (104/99) - und 22. Juli 2008 - 3 Ws 205/08 -).

  • OLG Karlsruhe, 24.05.2005 - 2 Ws 121/05

    Notwendige Verteidigung: Voraussetzungen für die Beiordnung eines Verteidigers

    Auszug aus KG, 25.09.2020 - 1 Ws 52/20
    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hat diese Regelung dahin konkretisiert, dass dem Angeklagten in der Regel ein Verteidiger beizuordnen ist, wenn die Staatsanwaltschaft - wie hier - gegen ein freisprechendes Urteil Berufung eingelegt hat und eine Verurteilung aufgrund abweichender Beweiswürdigung oder sonst unterschiedlicher Beurteilung der Sach- oder Rechtslage erstrebt (vgl. Kammergericht, Beschlüsse vom 24. November 1999 - (3) 1 Ss 334/99 (104/99) - und 22. Juli 2008 - 3 Ws 205/08 - OLG Karlsruhe DAR 2005, 573; OLG Köln, Beschluss vom 2. Februar 2012 - III-2 Ws 91/12 - Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Auflage, § 140 Rdnr.27 m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.02.2012 - 2 Ws 91/12

    Entbehrlichkeit der Pflichtverteidigerbeiordnung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 25.09.2020 - 1 Ws 52/20
    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hat diese Regelung dahin konkretisiert, dass dem Angeklagten in der Regel ein Verteidiger beizuordnen ist, wenn die Staatsanwaltschaft - wie hier - gegen ein freisprechendes Urteil Berufung eingelegt hat und eine Verurteilung aufgrund abweichender Beweiswürdigung oder sonst unterschiedlicher Beurteilung der Sach- oder Rechtslage erstrebt (vgl. Kammergericht, Beschlüsse vom 24. November 1999 - (3) 1 Ss 334/99 (104/99) - und 22. Juli 2008 - 3 Ws 205/08 - OLG Karlsruhe DAR 2005, 573; OLG Köln, Beschluss vom 2. Februar 2012 - III-2 Ws 91/12 - Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Auflage, § 140 Rdnr.27 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.11.2021 - 202 StRR 132/21

    Zur notwendigen Verteidigung bei einem Geständnis des Angeklagten

    Zwar wird in Judikatur und Schrifttum vertreten, dass in solchen Fällen in der Regel die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO anzunehmen sind (vgl. nur KG, Beschluss vom 25.09.2020 - 1 Ws 52/20; OLG Hamm, Beschluss vom 05.09.2017 - III-1 Ws 411/17, bei juris; Meyer-Goßner/Schmitt § 140 Rn. 27 m.w.N.).
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