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KG, 25.09.2020 - 1 Ws 52/20 - 161 AR 172/20 |
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KG, Entscheidung vom 25. September 2020 - 1 Ws 52/20 - 161 AR 172/20 (https://dejure.org/2020,49050)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung bei Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.08.2020 - 231 Js 2084/18 Ns (41/20
- KG, 25.09.2020 - 1 Ws 52/20 - 161 AR 172/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 24.11.1999 - 1 Ss 334/99
Auszug aus KG, 25.09.2020 - 1 Ws 52/20
Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hat diese Regelung dahin konkretisiert, dass dem Angeklagten in der Regel ein Verteidiger beizuordnen ist, wenn die Staatsanwaltschaft - wie hier - gegen ein freisprechendes Urteil Berufung eingelegt hat und eine Verurteilung aufgrund abweichender Beweiswürdigung oder sonst unterschiedlicher Beurteilung der Sach- oder Rechtslage erstrebt (vgl. Kammergericht, Beschlüsse vom 24. November 1999 - (3) 1 Ss 334/99 (104/99) - und 22. Juli 2008 - 3 Ws 205/08 - OLG Karlsruhe DAR 2005, 573; OLG Köln…, Beschluss vom 2. Februar 2012 - III-2 Ws 91/12 - Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Auflage, § 140 Rdnr.27 m.w.N.).Ein Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Sache so einfach ist, dass der Angeklagte keines sachkundigen Beistands bedarf (vgl. Kammergericht, Beschlüsse vom 24. November 1999 - (3) 1 Ss 334/99 (104/99) - und 22. Juli 2008 - 3 Ws 205/08 -).
- OLG Karlsruhe, 24.05.2005 - 2 Ws 121/05
Notwendige Verteidigung: Voraussetzungen für die Beiordnung eines Verteidigers
Auszug aus KG, 25.09.2020 - 1 Ws 52/20
Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hat diese Regelung dahin konkretisiert, dass dem Angeklagten in der Regel ein Verteidiger beizuordnen ist, wenn die Staatsanwaltschaft - wie hier - gegen ein freisprechendes Urteil Berufung eingelegt hat und eine Verurteilung aufgrund abweichender Beweiswürdigung oder sonst unterschiedlicher Beurteilung der Sach- oder Rechtslage erstrebt (vgl. Kammergericht, Beschlüsse vom 24. November 1999 - (3) 1 Ss 334/99 (104/99) - und 22. Juli 2008 - 3 Ws 205/08 - OLG Karlsruhe DAR 2005, 573; OLG Köln…, Beschluss vom 2. Februar 2012 - III-2 Ws 91/12 - Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Auflage, § 140 Rdnr.27 m.w.N.). - OLG Köln, 02.02.2012 - 2 Ws 91/12
Entbehrlichkeit der Pflichtverteidigerbeiordnung in der Berufungsinstanz
Auszug aus KG, 25.09.2020 - 1 Ws 52/20
Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hat diese Regelung dahin konkretisiert, dass dem Angeklagten in der Regel ein Verteidiger beizuordnen ist, wenn die Staatsanwaltschaft - wie hier - gegen ein freisprechendes Urteil Berufung eingelegt hat und eine Verurteilung aufgrund abweichender Beweiswürdigung oder sonst unterschiedlicher Beurteilung der Sach- oder Rechtslage erstrebt (vgl. Kammergericht, Beschlüsse vom 24. November 1999 - (3) 1 Ss 334/99 (104/99) - und 22. Juli 2008 - 3 Ws 205/08 - OLG Karlsruhe DAR 2005, 573; OLG Köln, Beschluss vom 2. Februar 2012 - III-2 Ws 91/12 - Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Auflage, § 140 Rdnr.27 m.w.N.).
- BayObLG, 25.11.2021 - 202 StRR 132/21
Zur notwendigen Verteidigung bei einem Geständnis des Angeklagten
Zwar wird in Judikatur und Schrifttum vertreten, dass in solchen Fällen in der Regel die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO anzunehmen sind (vgl. nur KG, Beschluss vom 25.09.2020 - 1 Ws 52/20; OLG Hamm, Beschluss vom 05.09.2017 - III-1 Ws 411/17, bei juris;… Meyer-Goßner/Schmitt § 140 Rn. 27 m.w.N.).