Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 30.09.2009 - 1 Ws 522/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Entscheidung des Berufungsgerichts vor der Hauptverhandlung nach Nichtbescheidung des Antrags durch das Amtsgericht
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 111a Abs. 1 StPO; § 315c StGB
Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung durch das Berufungsgericht neun Monate nach der Tat bei Straßenverkehrsgefährdung - verkehrslexikon.de
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Berufungsgericht bei unterlassenem Beschluss des Amtsgerichts nach Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung durch das Berufungsgericht neun Monate nach der Tat bei Straßenverkehrsgefährdung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 111a Abs. 1; StGB § 315c
Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung durch das Berufungsgericht neun Monate nach der Tat bei Straßenverkehrsgefährdung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Änderung der Rechtsprechung zur nachträglichen Entziehung der FEe
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis noch in der Berufungsinstanz
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 25.08.2009 - 22 Ns 36/09
- OLG Oldenburg, 30.09.2009 - 1 Ws 522/09