Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.07.1996 - 1 Ws 524/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 12 Abs. 1, §§ 83, 84, 95
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1996, 1190
- NStZ-RR 1996, 319
- Rpfleger 1997, 39
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 1 Ws 148/98 aa) Der Senat geht in Übereinstimmung mit einem großen Teil der Rechtsprechung davon aus, daß die Bestimmung des Verteidigers nicht unbillig und deshalb zu tolerieren ist, wenn die vom Gericht als angemessen erachteten Gebühren nicht um mehr als 20 % überschritten werden (s. Beschluß vom 10.07.1996 - 1 Ws 524/96 veröffentlicht in NStZ = RR 1996, 319 JMBl. NW 1996, 227 JurBüro 1997, 417 = Rpfleger 1997, 39 VRS 92, 285 = StraFo 1996, 190 ; OLG Köln JB 1994, 31).
- OLG Düsseldorf, 11.10.1999 - 1 Ws 753/99
Notwendige Auslagen; Unbilligkeit; Verteidiger; Strafverteidigung; BRAGO; …
Der Senat geht in Übereinstimmung mit einem großen Teil der Rechtsprechung ständig davon aus, daß die Bestimmung des Verteidigers nicht unbillig und deshalb zu tolerieren ist, wenn die von dem Gericht als angemessen erachteten Gebühren nicht um mehr als 20 % überschritten werden (s. Beschlüsse vom 10. Juli 1996 - 1 Ws 524/96 -, 3. April 1998 - 1 Ws 148/98 - (NStZ 1998, 465) und 29. Juli 1999 - 1 Ws 629/99 - OLG Köln JB 1994, 31). - OLG Düsseldorf, 29.07.1999 - 1 Ws 629/99 a) Der Senat geht in Übereinstimmung mit einem großen Teil der Rechtsprechung ständig davon aus, daß die Bestimmung des Verteidigers nicht unbillig und deshalb zu tolerieren ist, wenn die vom Gericht als angemessen erachteten Gebühren nicht um mehr als 20 % überschritten werden (s. Beschlüsse vom 10. Juli 1996 - 1 Ws 524/96 - und 3. April 1998 - 1 Ws 148/98 - (NStZ 1998, 465 ); OLG Köln JB 1994, 31).
- OLG Düsseldorf, 11.01.2000 - 1 Ws 930/99
Bemessung der Verteidigergebühr bei Rahmengebühren
Der Senat geht in Übereinstimmung mit einem großen Teil der Rechtsprechung davon aus, daß die Bestimmung des Verteidigers nicht unbillig und deshalb zu tolerieren ist, wenn die vom Gericht als angemessen erachteten Gebühren nicht um mehr als 20 % überschritten werden (s. Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 1996 - 1 Ws 524/96 - 3. April 1998 - 1 Ws 148/98 - und 29. Juli 1999 - 1 Ws 629/99-; OLG Köln JB 1994, 31).