Rechtsprechung
OLG München, 29.07.2014 - 1 Ws 526/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2015, 49
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 27.04.2021 - 2 WDB 2.21
Beiordnung eines bisherigen Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger
Mit dieser Klarstellung hat der Gesetzgeber einer dahingehenden strafgerichtlichen Rechtsprechung zu § 141 StPO a.F. (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Januar 1987 - Ws 58/87 - AnwBl 1987, 236; OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. April 2009 - 1 Ws 235/09 - NJW 2009, 3044; OLG München, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 Ws 526/14 - juris Rn. 13; ThürOLG…, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 1 Ws 453/14 - juris Rn. 10) nunmehr ausdrücklich Rechnung getragen. - OLG Braunschweig, 03.02.2022 - 1 Ws 281/21
Pflichtverteidiger, Strafvollstreckung
Im Vollstreckungsverfahren ist dem Verurteilten in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder die Unfähigkeit des Verurteilten, seine Rechte sachgemäß wahrzunehmen, das gebietet (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Mai 2002, 2 BvR 613/02, juris, Rn. 11: OLG München, Beschluss vom 29. Juli 2014, 1 Ws 526/14, juris, Rn. 6;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 140, Rn. 34). - OLG Braunschweig, 03.02.2022 - 1 Ws 280/21
Bestellung eines Verteidigers für Vollstreckungsverfahren; Beiordnung eines …
Im Vollstreckungsverfahren ist dem Verurteilten in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder die Unfähigkeit des Verurteilten, seine Rechte sachgemäß wahrzunehmen, das gebietet (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Mai 2002, 2 BvR 613/02 , juris, Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 29. Juli 2014, 1 Ws 526/14, juris, Rn. 6;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 140, Rn. 34).