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   OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93   

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OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93 (https://dejure.org/1993,3302)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.11.1993 - 1 Ws 539/93 (https://dejure.org/1993,3302)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. November 1993 - 1 Ws 539/93 (https://dejure.org/1993,3302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamer Rechtsmittelversicht; Staatsanwaltschaft; Sitzungsprotokoll; Beweiskraft; Hauptverhandlung; Förmlichkeit; Anwaltlicher Beistand; Prozessuale Rechte

Papierfundstellen

  • StV 1994, 362
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Dieser Vermerk nimmt nicht an der Beweiskraft des Protokolls gemäß § 274 StPO teil, da es sich bei der Abgabe derartiger Rechtsmittelerklärungen nicht um eine für die Hauptverhandlung wesentliche Förmlichkeit handelt und im vorliegenden Fall auch nicht die Beurkundungsform nach § 273 Abs. 3 StPO gewählt worden ist (vgl. BGHSt 18, 257, 258; BGH NStZ 1984, 181 ; Senatsbeschluß vom 25. Mai 1992 - 1 Ws 269/92 - = OLGSt § 300 StPO Nr. 2).

    Aus diesem Grund sind generelle Bedenken gegen eine solche Praxis anzumelden, wenn nicht gesichert ist, daß der Angeklagte die Bedeutung seiner Erklärung in allen Konsequenzen - insbesondere hinsichtlich der Unwiderruflichkeit - erwogen hat (vgl. BGHSt 18, 257, 260; 30, 64, 68; BGH Strafverteidiger 1983, 268; OLG Stuttgart NJW 1982, 1472).

  • OLG Hamm, 13.03.1986 - 6 Ws 77/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Solche Zweifel wirken jedoch zugunsten des Angeklagten, so daß ein wirksamer Rechtsmittelverzicht nicht vorliegt (vgl. OLG Köln VRS 41, 440 ; OLG Hamm NStZ 1986, 378 ; KK-Ruß aa0 Rdn. 11).
  • OLG Köln, 25.06.1971 - Ss OWi 77/71

    Rechtsbeschwerde; Antrag auf Zulassung; Fristbeginn; Zustellung des Urteils

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Solche Zweifel wirken jedoch zugunsten des Angeklagten, so daß ein wirksamer Rechtsmittelverzicht nicht vorliegt (vgl. OLG Köln VRS 41, 440 ; OLG Hamm NStZ 1986, 378 ; KK-Ruß aa0 Rdn. 11).
  • OLG Stuttgart, 03.03.1982 - 1 Ws 72/82

    Bedingte Entlassung eines Strafgefangenen; Einlegung und Zurücknahme eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Aus diesem Grund sind generelle Bedenken gegen eine solche Praxis anzumelden, wenn nicht gesichert ist, daß der Angeklagte die Bedeutung seiner Erklärung in allen Konsequenzen - insbesondere hinsichtlich der Unwiderruflichkeit - erwogen hat (vgl. BGHSt 18, 257, 260; 30, 64, 68; BGH Strafverteidiger 1983, 268; OLG Stuttgart NJW 1982, 1472).
  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 595/81

    Verteidigererklärung in der Sitzungsniederschrift - § 341 StPO, der "Einlegung zu

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Zwar steht diese Form, auch wenn die Erklärung lediglich inhaltlich aufgenommen ist, der Protokollierung durch die Geschäftsstelle gleich und genügt deshalb der Vorschrift des § 314 StPO (vgl. BGHSt 31, 109, 112 f.; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. Einleitung Rdn. 137; Karlsruher Kommentar-Ruß StPO 3. Aufl. Rdn. 9 m.w.Nw.).
  • OLG Hamburg, 16.01.1964 - 1 Ws 16/64
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Handelt es sich um Jugendliche, Heranwachsende oder der deutschen Sprache nicht mächtige Ausländer ohne anwaltlichen Beistand, so sind diese Bedenken in besonderem Maße begründet (vgl. OLG Hamburg NJW 1964, 1039 f; OLG Frankfurt NJW 1966, 1376; OLG Hamm NJW 1983, 530 f.).
  • OLG Frankfurt, 19.01.1966 - 3 Ws 25/66
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Handelt es sich um Jugendliche, Heranwachsende oder der deutschen Sprache nicht mächtige Ausländer ohne anwaltlichen Beistand, so sind diese Bedenken in besonderem Maße begründet (vgl. OLG Hamburg NJW 1964, 1039 f; OLG Frankfurt NJW 1966, 1376; OLG Hamm NJW 1983, 530 f.).
  • BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Unzulässigkeit der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Aus diesem Grund sind generelle Bedenken gegen eine solche Praxis anzumelden, wenn nicht gesichert ist, daß der Angeklagte die Bedeutung seiner Erklärung in allen Konsequenzen - insbesondere hinsichtlich der Unwiderruflichkeit - erwogen hat (vgl. BGHSt 18, 257, 260; 30, 64, 68; BGH Strafverteidiger 1983, 268; OLG Stuttgart NJW 1982, 1472).
  • OLG Hamm, 08.11.1982 - 3 Ws 532/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Handelt es sich um Jugendliche, Heranwachsende oder der deutschen Sprache nicht mächtige Ausländer ohne anwaltlichen Beistand, so sind diese Bedenken in besonderem Maße begründet (vgl. OLG Hamburg NJW 1964, 1039 f; OLG Frankfurt NJW 1966, 1376; OLG Hamm NJW 1983, 530 f.).
  • OLG Zweibrücken, 25.05.1992 - 1 Ws 269/92

    Hauptverhandlung; Rechtsmittelverzicht; Erklärung; Wörtlich; Protokollierung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
    Dieser Vermerk nimmt nicht an der Beweiskraft des Protokolls gemäß § 274 StPO teil, da es sich bei der Abgabe derartiger Rechtsmittelerklärungen nicht um eine für die Hauptverhandlung wesentliche Förmlichkeit handelt und im vorliegenden Fall auch nicht die Beurkundungsform nach § 273 Abs. 3 StPO gewählt worden ist (vgl. BGHSt 18, 257, 258; BGH NStZ 1984, 181 ; Senatsbeschluß vom 25. Mai 1992 - 1 Ws 269/92 - = OLGSt § 300 StPO Nr. 2).
  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

  • BGH, 24.03.1983 - 1 StR 166/83

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichtes

  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 325/06

    Übergehen eines erheblichen Beweisangebots (nach Aktenlage unauflöslicher

    Dies gilt vor allem, wenn der Erklärende Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache hat und ohne anwaltlichen Beistand ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. November 1993 - 1 Ws 539/93 -, wistra 1994, S. 156; s.a. OLG Hamm, a.a.O., NJW 1983, S. 530; Ruß, a.a.O., § 302 Rn. 11; Frisch, in: Systematischer Kommentar zur StPO, Stand: Mai 1997, § 302 Rn. 19; OLG Schleswig, Beschluss vom 16. November 1965 - 2 Ws 269/65 -, RPfleger 1966, S. 214; Plöd, in: KMR - Kommentar zur StPO, Stand: Februar 2006, § 302 Rn. 15d).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2004 - 1 Ws 50/04

    Unzulässige Berufung bei wirksamem Rechtsmittelverzicht

    Ein Terminsverlegungsantrag wegen anderweitiger Termine war nicht gestellt worden (vgl. BayObLG, NStE Nr. 20 zu § 302; KG Berlin, StV 1998, 646; OLG Hamm, NJW 1983, 530; OLG Zweibrücken, StV 1994, 362).
  • KG, 17.02.2020 - 3 Ws 37/20

    Zur Wirksamkeit einer Berufungsrücknahme eines unverteidigten Angeklagten im Fall

    Die Fälle, die den eingangs zitierten Entscheidungen zu Grunde liegen, sind durch eine situativ bedingte Überforderung der dortigen Angeklagten in der Hauptverhandlung gekennzeichnet, die sich zuvor nicht mit einem Verteidiger beraten konnten, der sie vor übereilten Erklärungen hätte abhalten können (vgl.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. November 1993 - 1 Ws 539/93).
  • OLG Jena, 24.09.2008 - 1 Ws 271/08
    Handelt es sich um Jugendliche, Heranwachsende oder der deutschen Sprache nicht mächtige Ausländer ohne anwaltlichen Beistand, so sind diese Bedenken in besonderem Maße begründet (KK-Ruß, a.a.O., § 302 Rn. 12; LR-Harnack, StPO , 25. Aufl., § 302, Rn. 55; OLG Zweibrücken StV 1994, 362 [OLG Zweibrücken 03.11.1993 - 1 Ws 539/93] m.w.N.).
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