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   OLG Nürnberg, 23.01.2017 - 1 Ws 544/16, 1 Ws 545/16, 1 Ws 546/16   

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https://dejure.org/2017,61629
OLG Nürnberg, 23.01.2017 - 1 Ws 544/16, 1 Ws 545/16, 1 Ws 546/16 (https://dejure.org/2017,61629)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.01.2017 - 1 Ws 544/16, 1 Ws 545/16, 1 Ws 546/16 (https://dejure.org/2017,61629)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Januar 2017 - 1 Ws 544/16, 1 Ws 545/16, 1 Ws 546/16 (https://dejure.org/2017,61629)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    StVollzG § 116 Abs. 1, § 118 Abs. 2 S. 2, § 121 Abs. 1, Abs. 2 S. 1; BayStVollzG Art. 71, Art. 73, Art. 208; StPO § 28 Abs. 2 S. 2, § 338 Nr. 3
    Überprüfung der Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem Strafvollzugsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Überprüfung der Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem Strafvollzugsgesetz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung; Befangenheit; Besorgnis; Besorgnis der Befangenheit; Rechtsbeschwerde; Rechtsmittel; Revision; Richterablehnung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Richterablehnung im Verfahren nach §§ 109 ff StVollzG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 01.03.2007 - 2 Ws 73/07

    Anspruch eines Strafgefangenen auf eine seinen Wünschen entsprechende

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.01.2017 - 1 Ws 544/16
    a) Der hiesige 2. Strafsenat hat in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung im Beschluss vom 01.03.2007 (Az.: 2 Ws 73/07; siehe auch Senatsbeschluss vom 26.10.2016, Az.: 1 Ws 283/16 - 1 Ws 284/16; Arloth, StVollzG, 3 Aufl., § 116 Rn. 5 m.w.N.) dazu ausgeführt.

    Sie hat insbesondere auch die Gesetzesmaterialien zu Art. 71 und 73 BayStVollzG und den Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 01.03.2007 (Az.: 2 Ws 73/07), soweit dieser die Erhebung eines "Energiekostenbeitrages" betrifft, ausgewertet und die dort getroffenen Wertungen zutreffend berücksichtigt.

  • OLG Stuttgart, 06.08.1985 - 4 Ws 246/85

    Richterablehnung; Anfechtung der Zurückweisung; Rechtsbeschwerde; Entscheidung in

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.01.2017 - 1 Ws 544/16
    Gemäß §§ 338 Nr. 3, 28 Abs. 2 Satz 2 StPO ist daher der die Richterablehnung zurückweisende Beschluss nur zusammen mit dem gegen die Entscheidung in der Hauptsache vom Strafvollzugsgesetz zur Verfügung gestellten Rechtsmittel, nämlich der Rechtsbeschwerde, angreifbar und zwar mit einer Verfahrensrüge in der durch § 118 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 StVollzG vorgeschriebenen Form (OLG Stuttgart MDR 1986, 79).
  • BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und

    Die Beschlüsse des Landgerichts Regensburg vom 10. November 2016 - SR StVK 768/16 - und des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 23. Januar 2017 - 1 Ws 544/16, 1 Ws 545/16, 1 Ws 546/16 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

    1. Soweit der Beschwerdeführer sich gegen den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 10. November 2016 - SR StVK 768/16 - und den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 23. Januar 2017 - 1 Ws 544/16, 1 Ws 545/16, 1 Ws 546/16 - wendet, ist die Verfassungsbeschwerde hingegen zur Entscheidung anzunehmen, weil dies zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 19 Abs. 4 GG angezeigt ist (vgl. § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Nach § 93c Abs. 2, § 95 Abs. 2 BVerfGG sind die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 23. Januar 2017 - 1 Ws 544/16, 1 Ws 545/16, 1 Ws 546/16 - und des Landgerichts Regensburg vom 10. November 2016 - SR StVK 768/16 - aufzuheben.

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