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   OLG Naumburg, 18.11.2004 - 1 Ws 550/04   

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OLG Naumburg, 18.11.2004 - 1 Ws 550/04 (https://dejure.org/2004,17612)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.11.2004 - 1 Ws 550/04 (https://dejure.org/2004,17612)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. November 2004 - 1 Ws 550/04 (https://dejure.org/2004,17612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers ohne Gelegenheit des Angeklagten zur Bezeichnung eines Rechtsanwalts; Aufhebung der Beiordnung wegen einer Verletzung des grundrechtlich geschützten Rechts auf ein faires Verfahren

Papierfundstellen

  • StV 2005, 120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 31.05.1999 - 4 Ws 140/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.2004 - 1 Ws 550/04
    Eine Ausnahme ist jedoch in den Fällen zu machen, in denen dem Angeklagten vor der Bestellung des Rechtsanwalts keine Gelegenheit nach § 142 Abs. 1 S. 2 StPO gegeben worden ist, einen Verteidiger vorzuschlagen (KG Berlin, Beschluss vom 29. März 1999, 1 AR 312/99 - 5 Ws 171/99, und Beschluss vom 31. Mai 1999, 1 AR 614/99 - 4 Ws 140/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 1994, 1 Ws 551/94; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2000, 2 Ws 481/00; jeweils recherchiert in juris).

    Die Sollvorschrift des § 142 Abs. 1 S. 2 StPO kommt daher praktisch einer Anhörungspflicht gleich, von der nur in seltenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000, 5 StR 408/00; KG, Beschluss vom 31. Mai 1999, 1 AR 614/99- 4 Ws 140/99; jeweils recherchiert in juris).

  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00

    Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.2004 - 1 Ws 550/04
    Die Sollvorschrift des § 142 Abs. 1 S. 2 StPO kommt daher praktisch einer Anhörungspflicht gleich, von der nur in seltenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000, 5 StR 408/00; KG, Beschluss vom 31. Mai 1999, 1 AR 614/99- 4 Ws 140/99; jeweils recherchiert in juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.1994 - 1 Ws 551/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.2004 - 1 Ws 550/04
    Eine Ausnahme ist jedoch in den Fällen zu machen, in denen dem Angeklagten vor der Bestellung des Rechtsanwalts keine Gelegenheit nach § 142 Abs. 1 S. 2 StPO gegeben worden ist, einen Verteidiger vorzuschlagen (KG Berlin, Beschluss vom 29. März 1999, 1 AR 312/99 - 5 Ws 171/99, und Beschluss vom 31. Mai 1999, 1 AR 614/99 - 4 Ws 140/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 1994, 1 Ws 551/94; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2000, 2 Ws 481/00; jeweils recherchiert in juris).
  • OLG Schleswig, 21.11.2000 - 2 Ws 481/00
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.2004 - 1 Ws 550/04
    Eine Ausnahme ist jedoch in den Fällen zu machen, in denen dem Angeklagten vor der Bestellung des Rechtsanwalts keine Gelegenheit nach § 142 Abs. 1 S. 2 StPO gegeben worden ist, einen Verteidiger vorzuschlagen (KG Berlin, Beschluss vom 29. März 1999, 1 AR 312/99 - 5 Ws 171/99, und Beschluss vom 31. Mai 1999, 1 AR 614/99 - 4 Ws 140/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 1994, 1 Ws 551/94; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2000, 2 Ws 481/00; jeweils recherchiert in juris).
  • KG, 29.03.1999 - 5 Ws 171/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.2004 - 1 Ws 550/04
    Eine Ausnahme ist jedoch in den Fällen zu machen, in denen dem Angeklagten vor der Bestellung des Rechtsanwalts keine Gelegenheit nach § 142 Abs. 1 S. 2 StPO gegeben worden ist, einen Verteidiger vorzuschlagen (KG Berlin, Beschluss vom 29. März 1999, 1 AR 312/99 - 5 Ws 171/99, und Beschluss vom 31. Mai 1999, 1 AR 614/99 - 4 Ws 140/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 1994, 1 Ws 551/94; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2000, 2 Ws 481/00; jeweils recherchiert in juris).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 5 Ws 42/13

    Bestellung eines Pflichtverteidigers: Anhörungspflicht als Ausfluss des Anspruchs

    Eine Ausnahme ist jedoch dann zu machen, wenn einem Angeschuldigten - wie im vorliegenden Fall - vor der Bestellung des Rechtsanwalts keine Gelegenheit gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO gegeben wurde, selbst einen Verteidiger vorzuschlagen (OLG Naumburg, Beschluss vom 18. November 2004 - 1 Ws 550/04 - KG Berlin, Beschluss vom 29. März 1999 - 1 AR 312/99 - 5 Ws 171/99 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2018 - 2 Ws 58/18

    Verfahrenspflegerbestellung wegen Zwangsbehandlung bei einstweiliger

    Ist die Bestellung ohne Mitwirkungsmöglichkeit des Beschuldigten erfolgt, ist auf nachfolgende Benennung eines Verteidigers seines Vertrauens durch den Beschuldigten die Bestellung aufzuheben und der vom Beschuldigten vorgeschlagene Verteidiger zu bestellen, soweit keine anderen Gründe dagegen sprechen (BVerfG NJW 2011, 3695; BGH NJW 2001, 237; OLG Stuttgart StV 2014, 11; 2007, 288; OLG Dresden NStZ-RR 2012, 213; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.11.2004 - 1 Ws 550/04, juris; OLG Celle a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 141 Rn. 3a, § 142 Rn. 19; KK-Laufhütte/Willnow a.a.O., § 142 Rn. 8).
  • KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Angeklagten gegen die Aufrechterhaltung einer

    Ist die Bestellung des Verteidigers erfolgt, ohne dass dem Angeklagten Gelegenheit gegeben worden ist, einen Rechtsanwalt zu bezeichnen, ist nach allgemeiner Ansicht für den Fall der Beiordnung nach § 140 StPO die Bestellung aufzuheben und der nunmehr bezeichnete Rechtsanwalt beizuordnen (OLG Naumburg StV 2005, 120; OLG Stuttgart StV 2007, 288; OLG Frankfurt StV 1987, 379; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 19; Lüderssen/Jahn in LR, a.a.O., § 142 Rdnr. 16a).
  • KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12

    Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei nicht

    Auf eine etwaige Störung des Vertrauensverhältnisses kommt es dabei ebenfalls nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 408/00 - = NJW 2001, 237; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 2 Ws 12/2007 - = StV 2007, 288; OLG Naumburg, Beschluss vom 18. November 2004 - 1 Ws 550/04 - = StV 2005, 120).
  • LG Magdeburg, 16.07.2014 - 22 Qs 45/14

    Pflichtverteidigerbestellung: Heilung des Mangels der fehlenden Anhörung des

    Nach alledem war die Pflichtverteidigerbeiordnung von Rechtsanwältin R. aufzuheben und der Angeschuldigten auf ihren Antrag hin, Rechtsanwalt F. als Pflichtverteidiger beizuordnen (vgl. insoweit Meyer-Goßner a. a. O. § 142 Rz. 19 und den Hinweis auf OLG Naumburg StV 2005, S. 120).
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